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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 87, 14. Februar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1809 Darauf muß nun erwidert werden: 1. Der Verein von Verlegern deutscher illustrierter Zeit schriften betrachtet die Forderungen seiner Kund- gebung nach, noch gar nicht als sein sicheres Recht, sondern als eine Frage der Macht sBeiveis dafür ist die Unterredung des Herrn Horst Weber mit den Herren O. Himly und Paul Beyer in Leipzig, ferner die Klage des Verlages der »Woche» (Aug. Scherl) und der »Gartenlaube« (Ernst Keil's Nachf.) gegen Francken L Lang in Nürnberg (siehe Börsenblatt Nr. 252 vom 28. Oktober 1907): die Kläger wurden kostenfällig abgewiesenj, sondern will erst durch die Unterzeichnung des Anerkenntnisses eine rechtliche Unterlage schaffen. L. Eine Verpflichtung der Sortimenter und insbesondere der Inhaber von Lesezirkeln kann nicht zugegeben werden: u) aus rechtlichen Grundsätzen, b) aus ethischen Gesichtspunkten, wie dies früher schon erörtert worden ist. Daher können auch Verfehlungen einzelner Firmen, die wir ohne weiteres zugeben, nicht an der Gesamtheit ge straft werden. Es müßte hier vielmehr ein Ver fahren von Fall zu Fall Platz greifen. Dagegen übernimmt der Lesezirkelinhaber bezw. der Sortimenter den Lesern und Zeitschriftenbeziehern gegenüber die Verpflichtung — wenn auch stillschweigend — diesen ein wandfreien Lesestoff für das Haus zu liefern. Diese Ver pflichtung kann er jedoch nicht mehr einhalten, wenn ihm verwehrt ist, unpassende Beilagen re. zu entfernen. Von diesen Gesichtspunkten aus fordern wir für unsere Mitglieder das Recht: t. unpassende sowie alle das eigene Geschäft schädigende Beilagen aus Zeitschriften zu entfernen, 2. bezahlte Anzeigen und Beilagen sowie Ankün digungen literarischer Erscheinungen denselben bei zufügen. Wünschenswert jedoch erachten auch wir es, Beilagen zu den Zeitschriften der Lesezirkel außerhalb des eigentlichen Inhalts der Nummer einzuheften, welche Forde rung nach der neuern Zuschrift des Vereins von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften vom 6. Februar 1908 an die Vorstände der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buch handel als hauptsächlichste wohl allein bestehen bleibt. In Hinsicht auf diese Anschauungen können wir unseren Mitgliedern sowie allen Herren Kollegen vom Sortiment die Unterzeichnung des übersandten Verpflichtungsscheinks nicht empfehlen. Karlsruhe, Speyer, Freiburg i. B., 10. Februar 1908. Der Vorstand des Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verbandes. A. Nicolai. E. Kundt. W. Graeff. R. Noever. E. Frick. Elsaß-Lothringischer Buchhändler-Verein, Straßburg i. Els. Straßburg, den 10. Februar 1908. An den Verein von Verlegern illustrierter Zeitschriften, Leipzig. Die Mitglieder der Ortsgruppe Straßburg des Vereins Elsaß-Lothringischer Buchhändler haben in ihrer Sitzung vom 31. Januar d. I. beschlossen, den Revers betreffend Beilagen in Zeitschriften usw. nicht zu unterzeichnen. Wir erblicken in den Bestimmungen, wie sie in dem Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Zirkular und dem Revers vom 20. Januar festgesetzt sind, eine Bevormundung seitens der Verleger, welche wir nicht gewillt sind über uns ergehen zu lassen. Dagegen sind wir der Ansicht, daß Verleger und Sortimenter die Verurteilung eventueller Geschmacklosigkeiten durch Einheften und Einkleben von Prospekten ruhig dem Publikum überlassen dürfen, und glauben, daß sich dieses gegen ein Zuviel sehr bald wehren wird. Tatsächlich sind auch Klagen über Mangel an Ge schmack bei uns Sortimentern laut geworden, allerdings nicht über das Einheften lokaler Jnseratbeilagen, sondern über die Häufung von Inseraten im textlichen Teil, wie sie bei einigen Zeitschriften gebräuchlich sind, ebenso über die Anzeigen recht zweifelhafter Art, welche sich in einigen Blät tern immer noch finden. Wir bedauern um so mehr das Vorgehen des Vereins von Verlegern deutscher Zeitschriften, als die dem Sortiment gewährten Rabatte fast durchweg kaum die Betriebskosten decken, dieses aber die Porto- und Emballagekosten für Inserat-Beilagen, welche besonders zur Weihnachtszeit recht er heblich sind, allein zu tragen hat, und außerdem des öfteren noch in die Lage kommt, Inserate zu verbreiten, die seinen Geschäftsbetrieb direkt schädigen. Wir wollen nicht unterlassen auf den Unterschied hin zuweisen, der zwischen dem Wortlaut des Reverses und des Schreibens vom 6. Februar an die Vorstände der Kreis- und Ortsvereine besteht. In elfterem wird das Einfügen bezahlter Reklamen schlechthin verboten, in letzterem dagegen das Beifügen oder Beiheften von Beilagen außerhalb der Hefte gestattet. Wenn auch seitens unsrer Mitglieder das Einheften von Beilagen innerhalb des Textes gar nicht oder nur in recht geringfügigem Maße statlfindet, find wir trotzdem nicht ge willt, eine derartige Verpflichtung zu übernehmen, da wir prinzipiell aus dem Standpunkt stehen, daß diese Anordnung des Vereins in die Rechtssphäre des Sortiments eingreist und jeder Sortimenter bezw. Lesezirkelinhaber es mit seinem Geschmack und seinen Kunden abzumachen hat, wie weit er in dieser Beziehung gehen kann. Der Einwand, als ob der Anschein erweckt würde, Bei lagen dieser Art gingen vom Verlag der Zeitschriften aus, ist nicht stichhaltig. Es handelt sich hier fast stets um Lokal-Inserate, auch ist den Beilagen wohl in allen Fällen die Firma des Sortiments am Kopfe aufgedruckt. Einer Empfehlung an unsre Mitglieder aus Gründen des Geschmacks, das Einheften bezw. Einkleben von Beilagen innerhalb des Textes zu unterlassen, steht nichts im Wege. Die Empfehlung, den Text ihrer Zeitschriften nicht durch Inserate zu unterbrechen, richten wir aber auch an die Herren Zeitschriftenverleger, welche diesem Unfug huldigen. Mit vorzüg sicher Hochachtung Der Verein Elsässisch-Lothringischer Buchhändler, Ortsgruppe Straßburg. P. Vomhoff, W. Hurter, M. Freihen, Vorsitzender. Kassierer. Schrijlslihrer. Kundgebung des Sächsisch-Thüringischen Verbandes gegen die Forderung eines Reverses seitens des Vereins von Verlegern deutscher illustrierter Zeit schriften. Auch wir bedauern im Interesse eines guten Einver nehmens zwischen Sortiment und Verlag das Vorgehen des 235
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