Freitag, den 14, Februar 1908. Umschlag zu »U 37, Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen-Verbands zu Leipzig Der Verband besitzt Stellen vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten persönl. Verhältnisse — Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver- sicherungs- kasien: Kranken- und Bearäbniskasse ä, n, c und v: w M. so Pf, 14 M„ — ti— 21 M, und 28 M. Krankengeld wöchentlich, — Ausgezahlte Krankengelder über 700000 Mark. — Begräbnisgeld bis zu 1000 M. — Besonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ausgezahlte Begräbnis gelder über >30000 Mark. — Vermögen über 160000 Mark. 26tkN)LNkassL Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem ll— Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück- gewährl — Ausgezahlte Witwen-u, Waisengelder: 300000 Mark. — Vermögen über 470000 Mark, ^NNaktdLNkassL Durch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich — überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Auf Wunsch auch Versicherung mit Beilragsrückgewährl — Ausgezahlte Invalidengelder über 37000 Mk. — Vermögen 180000 Mk, Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen- und Invalidenrenten! Die drei Kassen stehen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatvcrsicherung, dessen ständige Nachprüfung der technischen Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit» Sahungsauszüge usw, wolle man von den Lerren Vertrauensmännern (s. Offiz. Adreßbuch) oder von der Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbands verlangen!