Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080603
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190806037
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080603
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-06
- Tag1908-06-03
- Monat1908-06
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
127, 3. Juni 1908. Nichtamtlicher Teil. »örs-nbl-tt,. d. »tschn. »uchh-nd-I. 6177 lasse auch ihn die Ausführung der Fiuanzdeputatiou auf Seite 6 und 7 des Berichts zu sprechen. Der Herr Kollege Goldstein sehe also, daß er, Langhammer, ebenfalls für die allgemeinen Interessen eintrete. Dort werde die Regierung ausgefordert, Vorschläge für die Ständekammern vorzubereiten, um den Buchhandel zu zwingen, in Zukunft Pflichtexemplare au die verschiedenen Sammlungen abzugeben. Er müsse sagen, dieser Teil des Berichts scheine ihm die Interessen des Buchhandels in Leipzig nicht genügend berücksichtigt zu haben. Er wolle auf Einzelheiten nicht eingehen, sondern nur kurz darauf Hinweisen, daß früher die Pflichtexemplare verlangt und gegeben worden seien, weil damals dem Buch handel auch besondere Privilegien gewährt worden seien, die jetzt weggefallen seien. Er erinnere nur an das Urheberrecht. Dadurch, daß Leipzig jetzt nicht dem Zwange der Pflicht exemplare unterliege, nehme es im deutschen Buchhandel eine Ausnahmestellung ein, die diesem zum außerordentlichen Vorteile gereiche. Er bitte jedoch die König!. Staats regierung, ehe sie derartige gesetzgeberische Vorschläge vor bereite, vor allen Dingen die beteiligten Kreise durch eine Enquete zu befragen. Das Schlußwort erhält der Berichterstatter: Er werde in erster Linie nur auf das eingehen, was zu dem Berichte geäußert worden sei. Herrn Abgeordneten Gontard als Leipziger Kind und Leipziger Stadtverordnetem fühle er es nach, daß er Veranlassung habe, wenn er besonders ungünstige Wirkungen einer Maßregel auf dem so wichtigen Gebiete bezeichnet habe. Aber er denke doch, wenn dieser die ganz sachlich gehaltene Beweisführung noch einmal durchlesen würde, so würde er vielleicht dazu kommen, daß es sich nicht um dasselbe handelte, als wollte man von jedem Landwirt ein paar Zentner Kartoffeln kaufen. Etwas anders lägen die Verhältnisse doch. Und wenn er den Grundsatz aufgestellt habe, daß solche Eingriffe in die persönlichen Eigentumsrechte nur dann berechtigt seien, wenn das große Interesse der Allge meinheit auf dem Spiele stünde, so meine er, daß die Er haltung des literarischen Nationalschatzes denn doch eine Frage von nicht ganz untergeordneter Bedeutung sei. Er betone aber ausdrücklich, daß er auch wünsche, daß alle unnötigen Härten bei Erlaß derartiger gesetzlicher Bestimmungen ver mieden würden. Es handle sich tatsächlich um eine unend lich wichtige Frage, namentlich deshalb, weil der wichtigste Büchermarkt von Deutschland, der Hauptsitz des Verleger- tums gerade in Leipzig sei. Warum sollten denn nun die Leipziger Herren Verleger, wenn sie in Berlin — wie sie so viel täten — eine Niederlage eröffneten, dort eventuell durch den Gerichtsvollzieher — wie er das aus Fällen wisse — gezwungen werden (Hört, hört!), an die preußischen Biblio theken Exemplare abzuliefern, und warum sollte Sachsen darunter leiden, daß es von diesem wichtigen und großen Zweige der Industrie keinen Vorteil hätte? Er meine, wenn das drüben geschehe, dann habe man hier doch das erste Anrecht dazu, namentlich deshalb, weil alles das, was auch die speziell sächsische Geschichte betreffe, sonst unrettbar nicht für Sachsen, sondern für die ganze Welt verloren gehe und dadurch eine Lücke in der Geschichtsforschung allezeit eintrete. Er sei dem Herrn Finanzminister sehr dankbar, daß er die Absicht habe, die Sache in geordnete Wege zu leiten Die Kunst auf der Ostermeß-Ausstellung im Deutschen Buchgewerbehaus. i. Mit der Ostermesse hat auch die sogenannte Jahres ausstellung wieder ihren Einzug in die Räume des Deutschen Buchgewerbehauses gehalten, die einen Überblick über die im verflossenen Jahre entstandenen Neuerscheinungen geben soll. Freilich wird dieser Überblick immer nur ein beschränkter bleiben, denn die verfügbaren Räume wären bei weitem nicht imstande, sämtliche Neuheiten, die der deutsche Buch ung Kunsthandel im Verlauf eines Jahres auf den Markt bringt, hier in ihrer Gesamtheit zur Schau zu stellen. Immerhin findet sich zu dieser Zeit eine so stattliche Zahl neuer Publikationen zusammen, daß das Gesamtbild der Ausstellung ein recht interessantes ist. Dies gilt auch von dem Teil der Ausstellung, mit dem wir uns hier näher beschäftigen wollen, den Knnstpublikationen, zu denen die als Wandschmuck dienenden Einzelblütter, illustrierte Pracht werke und Werke kunstwissenschaftlichen Inhalts gehören. Wohl den breitesten Raum nehmen diesmal die mit Hilfe der photomechanischen Techniken hergestellten Blätter ein, und unter diesen interessieren diesmal besonders die Darbietungen der Photographischen Union und F. Bruckmann A.-G. in München. Welchen Grad der Voll kommenheit die Photographie in der farbigen Wiedergabe von Werken der Malerei erreicht hat, geht besonders aus den täuschenden faksimilegetreuen Nachbildungen der beiden be rühmten Jsenheimer Altarbilder von Matthias Grünewald, die sich im Museum zu Colmar befinden, hervor. Das eine, die »Geburt Christi« darstellend, zeigt Maria mit dem Kinde auf dem Arm vor einem Tabernakel, unter dem musizierende Engel sichtbar sind. Den Hintergrund füllt eine reiche sonnige Gebirgslandschaft aus, in der über hohen Berggipfeln in einer Gloriole Gott-Vater von Engeln umgeben erscheint. Das Gegenstück stellt »Die Kreuzigung« dar. Man sieht den gekreuzigten Heiland inmitten einer düsteren Landschaft, neben ihm die von Johannes unter stützte Mutter Maria und die in Schmerz versunkene, knieende Maria Magdalena, auf der andern Seite Joseph von Arimathia. Die in farbigem Lichtdruck ausgeführten Nach bildungen sind um so schätzenswerter, als es sich, namentlich was die Kreuzigung anbelangt, um solche Werke der Malerei handelt, die zu den bedeutendsten zählen, die die Kunst des Mittelalters aufzuweisen hat. Diese Nachbildungen geben nicht allein Zeichnung und Form, sondern auch die Schönheit und Leuchtkraft der Farben geradezu täuschend wieder. Vorzüglich gelungene Blätter bietet ferner die Photographische Union nach Werken alter und neuerer Meister in einer kombinierten Technik von Licht- und Steindruck z. B. von: Terborch, Vermeer van Delft, Böcklin (»Villa am Meer« und »Herbstgedanken«.) Von farbigen Kupferdrucken wären zu nennen: Böcklin »Klage des Hirten«, Thoma »Oberrhein bei Säkkingen«, Eduard Manet »Olympier«, F. von Wille »Burg Monreal in der Eifel« und F. Hegenbarth »Ein Feiertag«. Als wertvolles Studien material sind die großen einfarbigen Lichtdrucke nach der Antike: Michelangelo »Moses« und Hans von Maröes »Jüng linge unter Orangenbäumen« anzusehen. Eine Anzahl sehr schön gelungener farbiger Landschaften hat die Kunstanstalt von Trowitzsch L Sohn in Frank furt a. O. herausgegeben, darunter auch eine höchst stim mungsvolle Wiedergabe von Böcklins »Toteninsel«. Mit Bildern gleichen Charakters schließt sich R. Bong in Berlin an, unter dessen Serie sich die poesievolle Herbstland- schast »Heiliger Hain« von Hoffmann von Fallersleben be findet. Eine Kollektion reizender Fraueugestalten hat der 803 Börsenblatt skr den Deutschen Buchhandel. 7S. Jahrgang.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder