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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1907
- Sprache
- Deutsch
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^ 2S9 1 Oktober 1907. Amtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 9897 Richard Lester, Verlag in Berlin. 'Oesters Geschäftshandbuch. 8. Aust. Geb. 3 R. Oldenbonrg in München. Labrbsl, Xöstiosotiswus. 1 ^ 50 H. D 4 9925 9952 Panl Paretz in Berlin. 'Schubert, Die Forelle u. ihr Fang. Geb. 4 'Deiner", Die Kunst des Schießens mit der Schrotflinte. 3. Aust. Geb. 4 Gebrüder Paetel in Berlin. 9942 'llslk, Lünäsr rmä Klntsübuts. 4 gsb. 5 'llillsrn, Unä sis kommt äoeb! 6. Lukiago. 5 ^ xsd. 6 'llokkmann, Im 1-g.näs äsr kbäaksn. 2. Xnü. 4 .F; geb. 5 'Hollmsnn, Von I'rübling üu DröbllnA. 4. rVaki. 5 gsb. 6 E. Pierson's Verlag in Dresden. 'Oriäsll, Lullo, äsr Lanrlsr sto. 1 gvk. 2 ./h. 9953 9940 Plon-Nonrrit L Cie in Paris *Norans, ?aul I« äs Russis. 7 Ir. 50 o. *8ourast, Outrs-Nsr. 2 vol. 7 Ir. *6a)'et, sta Livilisation xbaraonigus. 3 Ir. 50 o. *Leran8on, lllaris-Ximös. Roman. 3 Ir. 50 o. *lls^, Dans Is Oolls äs 8iam. 3 Ir. 50 o. j 'Naugras, Ds Duo äs Raurun st la 6our intims äs Douis XV. , 3 Ir. 50 o. *— lls Duo äs Raurun st ia Oour äs Naris-^ntoinstts. 3 Ir. 50 o. ^vt. Poppelauer in Berlin. , Ilirsoblsiä, Libanon. 4 50 Priebatsch s Buchhandlung in BreSlau. Rrribilla, Dsr Obsrsoblss. Inäustrisbörirk. — äo. Xarts äaru 20 c). Xnötsl, Rungsrturm. 75 Rrisbsn, Xu äsr Orsnris. 75 H. 9922 Friedrich Pustet in Regensburg. Regensburger Marienkalender 1908. 50 H. 9922 Fr. Wilh. Ruhfns in Dortmund. 9943 Lsining, Rsbrgang äsr Ltsnograpbis lür äis äsutsobs anä äis Rrsmäsxraobsn naob sigsnsm L^stsm. 2 Moritz Ruhl in Leipzig. 9954 "Orünäsl, Dis IVaxpsns^mbolik. 2 gsb. 2 50 "Dis IVappsn allsr lläuäsr. 2 ^ 50 gsb. 3 8. Saunier S Buchhandlung in Danzig. Oomansk^, Lommsrtagsbued vom Ostsssstranä. 1 Vt. 9912 E. A. Schwetschke und Lohn in Berlin. 9907/35 "Deutschlands Jugend. IV. Jahrg. (1907/08>. I. Quartal. 1 25 H. "Dsr agxsra aä astra. -Lebenskampf-. 4 geb. 5 Otto Dpamer in Leipzig. 9943 "Gehring, Indien. 1. u. 2. Teil. a. 6 ^ 50 geb. s, 7 50 H. L. Staackmanu Verlag in Leipzig. 9936/37/41 'Rosegger, Die Försterbuben. 4 geb. 5 in Halbfranz 5 50 *Greinz, Das stille Nest. 4 geb. 5 Strecker L Schröder in Stuttgart. Günther, geographische Studien. 4 9911 50 4 Verla« Contineut, G. m b. H. in Berlin 9939 "^Vllliamson, Xabrsnäss Volk. 4 ^; gsb. 5 9914>F^edr. Bieweg L Sohn in Braunschweig. 9923 "läsbsntbal, kraktisobs kkotomstris. 19 gsd. 20 Wagner sche Univ -Buchh. in Innsbruck. lung, äulius V. Dioksr, 1826—1902. 12 X. 9913 Nichtamtlicher Teil. Die Neuenburger Konferenz 6er ^88oc>üiion lillLrsire ei »riislique inlernslionale. XXIX. Tagung. Neuenburg, 26.—29. August 1907. (Übersetzt aus -Droit ä'Xutsur-1907, Septembernummer, S. 111—119.) (Schluß aus Nr. 227 u. 228 d. Bl.) Artikel 11. Rechtsvermutungen. Der Schutz der anonymen und pseudonymen Werke, die aber keinen Verlegernamen tragen, war in Italien ernst lichen Schwierigkeiten begegnet, da die Gerichte dort zuerst die Angabe des Verlegernamens auf diesen Werken in eine obligatorische Förmlichkeit hatten verwandeln wollen, während diese Angabe nur eine Prozeßerleichterung darstellt und einen mutmaßlichen Beweis für das Eigentum in sich schließt. Freilich wurde diese Rechtsprechung durch die Kassationshöfe von Rom und Turin richtiggestellt; um aber einen fatalen Rückschlag zu verhindern, hatte Herr Fr. Diefenbach für Absatz 2 des Artikels 11 eine andre Fassung gefunden, die wir mit der jetzigen Bestimmung in Parallele setzen: Artikel 11, Absatz 2. Bei anonymen oder pseudo- , nymen Werken ist der Verleger, V dessen Name auf dem Werke steht, zur Wahrnehmung der dem Ur- / Heber zustehenden Rechte befugt. ' Derselbe gilt ohne weitern Be- / weis als Rechtsnachfolger des / anonymen oder pseudonymen / Urhebers. Antrag. Bei anonymen oder pseudo nymen Werken ist der Verleger zur Wahrnehmung der dem Ur heber zustehenden Rechte befugt. Derselbe gilt, wenn sein Name auf dem Werke steht, ohne weitern Beweis als Rechtsnach folger des anonymen oderpseudo nymen Autors. Angesichts der Beilegung des oben genannten gericht lichen Anstands hielt es die Konferenz nicht für nötig, die BSrstASlLtt Kr dvi Destschui BschhaMl, - 74. Jahrzavs. vorgeschlagene Änderung anzunehmen; es schien jedoch von Nutzen zu sein, sie hier anzuführen. Die übrigen Abänderungen gaben zu eigentlichen De batten keinen Anlaß. -st -st -st Der Vorentwurf bestand also die Feuerprobe einer gründlichen und strammen Diskussion, wie der gegenwärtige Bericht, der auch einigermaßen zu den Vorarbeiten der Berliner Konferenz gerechnet werden mag, beweist. Ferner arbeitete die Redaktionskommission jenen allgemein verlangten einheitlichen Text aus, der anläßlich der nächsten Revision die verschiedenen getrennten Bestimmungen der jetzigen Berner Übereinkunft umfassen sollte (s. Anhang I). Vertrauensvoll darf deshalb der Ausschuß der »^.ssoomtion« gemäß dem ihm von der Konferenz übertragenen Mandat das die Frucht langjähriger Arbeit darstellende Ergebnis dieser Prüfung mit einer erläuternden Denkschrift den Regierungen der Ver bandsländer übermitteln, ja auch, wenn er dies für richtig erachtet, den Regierungen gewisser Nichtverbandsländer, deren Beitritt erwartet wird oder doch unter dem Druck dieser Forderungen beschleunigt werden könnte. Somit konnte die »Xssooiation« mit dem Bewußtsein, ihre Pflicht erfüllt und die ihr anvertrauten Interessen nach bestem Wissen und Gewissen gewahrt zu haben, ihre dritte, auf Schweizer Boden abgehaltene »Konferenz« schließen. Anhang. I. Beschlüsse der Neuenburger Konferenz. Die Neuenburger Konferenz beauftragt den leitenden Ausschuß der »IkssooiLtion llttärairs st srtistigus intsr- 1289
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