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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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12350 «örlenblatt f. d. Lpchn. «uchhandel. Nichtamtlicher Teil. S56, 3. November 1908. jetzt erloschene Alleinverkaufsrecht für denselben Bezirk über tragen gewesen war, diese aber noch Waren der fraglichen Art auf Lager hat, gibt dem Beklagten keinen Einwand gegen die begehrte Erfüllung des Vertrages. Denn eine (ursprüngliche) Unmöglichkeit der Leistung des Klägers kann in der bloßen Tatsache, daß der früher Berechtigte die gleichen Waren eben falls noch in dem Bezirk absetzen kann und absetzt, nicht ge- gefunden werden, weil die Gewährung des Alleinverkaufs rechts vernünftigerweise lediglich die Bedeutung haben kann, daß der Verkäufer von jetzt an nur noch durch den Vertrags gegner in das Gebiet liefern darf. Celle, 30. September 1908. 4 0 184 08. (Thiesing.) (Aus: »Das Recht«, Hrsg, von vr. Soergel (Hannover, Helwingj, XII. Jahrg. Nr. 20. S. 560.) Wissenschaftlich - Kommerzieller Verlag, G. m. b. H., Schöneberg bei Berlin. — Handelsregistereintrag: In das Handelsregister 8 des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte ist am 20. Oktober 1908 folgendes eingetragen worden: Nr. 5740. Wissenschaftlich-Kommerzieller Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftun g, Schöneberg bei Berlin. Sitz: Schöneberg. Gegenstand des Unternehmens: Der Verlag des Werkes: »Die medico-chemische Industrie«, Führer für den praktischen Arzt, sowie Verlag aller Art, Über nahme und Betrieb verwandter Geschäftszweige und Aus übung des Druckerei- und Buchbindereigewerbes. Das Stammkapital beträgt 21 OM Geschäftsführer: Max Hirsch, Chefredakteur, Schöneberg. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 29. September 1908 festgestellt. Berlin, den 20. Oktober 1908. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 256 vom 29. Oktober 1908.) Schweizerischer Telegraphenverkehr mit dem Deutschen Reich, Italien und Ungarn. — Der schweizerische Bundesrat hat am 27. Oktober folgendem Übereinkommen die Genehmigung erteilt: 1. der unterm 30. Mai 1908 in Lissabon getroffenen Verein barung zwischen der schweizerischen und der deutschen Delegation, betreffend die Verlängerung des Telegraphenübereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland, vom 15. September, 17. Oktober 1885, für die Dauer der Gültigkeit des internationalen Telegraphenreglements (Revision von Lissabon), 2. dem zwischen der sch weizerischen und der italienischen Telegraphcnverwaltung abgeschlossenen Telegraphenüberein kommen, welches auf den 1. Juli 1909 in Wirksamkeit treten und dasjenige vom 29. Juli 1879 ersetzen soll, 3. der vom königlich ungarischen Handelsministerium be antragten Verständigung, wonach die Telegrammtaxe für den telegraphischen Verkehr aus der Schweiz nach Ungarn und in umgekehrter Richtung ab 1. Juli 1909 auf 12^ Rappen pro Wort festgesetzt wird, und zwar in der Weise, daß von dieser Wort gebühr 5 Rappen der Schweiz, 4 Rappen Ungarn und 3,5 Rappen Österreich zukommen würden. Die Vereinbarungen mit den deutschen Telegraphen verwaltungen, das Telegraphenübereinkommen mit Italien, sowie dasjenige mit Österreich werden in der amtlichen Sammlung ver öffentlicht. (Schweizerisches Handelsamtsblatt.) Medaille für hervorragende Leistungen im Truik- gewerve. — Wie die Wiener Zeitung mitteilt, hat, anläßlich der Feier seiner dreißigjährigen Tätigkeit, der Graphische Klub in Wien eine Auszeichnungsmedaille für hervorragende Leistungen auf graphischem Gebiete geschaffen. Die Medaille wird in drei Abstufungen verliehen, und zwar: a) su vsriusil, d) in Silber und e) in Bronze. Die Leistungen auf dem Gebiete der graphischen Künste, beziehungsweise des Buchgewerbes können bestehen: in hervor ragenden Erzeugnissen der graphischen Künste, insbesondere in sol chen, die geeignet sind, neue Absatzgebiete zu erschließen; in schrift lichen Abhandlungen technischer oder wissenschaftlicher Art, die als Originalaufsätze im Organ des Graphischen Klubs, der »Öster reichisch-ungarischen Buchdrucker-Zeitung«, zum Abdruck gelangen; in Erfindungen oder Verbesserungen von Maschinen, Einrichtungen, Apparaten und Materialien. Die Verleihung der Medaille ist nicht an die Mitgliedschaft des Graphischen Klubs gebunden. Bei Vorhandensein gleicher Leistungen genießen jedoch die Mitglieder des Graphischen Klubs den Vorzug. Uber die Verleihung der Medaillen und den Grad derselben entscheidet die General- * Neue Bücher, .Kataloge ufw. für Buchhändler: 28o/^o" L tteeksi in Hamburg, in Lisi. 8°. 82 8. 2523 Nrn. p L 8?5Ärn^o ^ ^ 1288 m ^101 Nrn. ^ No. 190 von H.. Launsoksr in Lla^snkurt. 8". 56 8. 1930 Nrn. 12". 18 8. m. ^bbilckuvAsn. Schul- und Unterrichtsbücher, Klassiker für höhere Lehranstalten der Verlagsbuchhandlung Ferdinand Schönin gh in Pader born. Kl.-8". 30 S. Theaterstücke für Vereine, gesellige Kreise und Erziehungs- Anstalten aus dem Verlage von Ferdinand Schöningh in Paderborn. 160. 16 S. Kader L. 8sutksr) in La^reutd. 8". 44 8. 1333 Nrn. 1908. 8«. 8. 53—68. ^ ^ ^nt^u. Lata ox on ' ^ No. 130: LtdnoAi apdie. Oso^rapliis. Loissn. 8". 38 8. 884 Nrn. No. 131: Ourio8L. 8". 36 8. 577 Nrn. ! (Bücher-Chronik der Hauptverwaltung in Angelegenheiten der j Presse). St. Petersburg, Kontor der Redaktion des »Regierungs boten« (llpkLllre.ikorseuukiü Licruux^). (Auch zu beziehen durch A. S. Suworin, die Gesellschaft M. O. Wolfs und die Gesell schaft N. P. Karbasnikow.) 1908, Nr. 39 (vom 4. Oktober a. St.). Groß-8". 42 S. Erscheint wöchentlich einmal. * Sammlung alter Musikinstrumente. — Eine für die Musikgeschichte außerordentlich schätzbare Sammlung alter nieder ländischer Musikinstrumente ist durch Vermächtnis des Sammlers C^sar Snook an das Instrumenten-Museum des Brüsseler Musik-Konservatoriums gekommen. Die Sammlung besteht aus 3000 Nummern. * Busttag. — Auf den bevorstehenden Bußtag, Mitt woch den 18. November, der in ganz Nord- und Mitteldeutsch land (einschließlich Sachsen!) begangen wird und völliges Ruhen der Geschäfte fordert, sei hier wiederholt hingewiesen.
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