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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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12648 Börsenblatt f. d. Dlschii. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 260 7 November 1S0S. und das ist etwas ganz anderes — hat er untersucht, wer der Drucker oder der Verleger — in den Ländern, wo die Hinterlegung besteht, gehalten sein solle, sie zu bewirken, damit die Bestimmung richtig beachtet werde. 5. Der Hinterlegungszwang kann nicht, wie zur Zeit der Privilegien, als Gegenleistung für Sicherung des Urheber rechts erachtet werden, weil diese Sicherung den Ausländern ohne irgend welche Förmlichkeit gewährt wird; er kann auch nicht in gleiche Linie gestellt werden mit der für Erteilung eines Patents erhobenen Taxe, weil diese Taxe nichts anderes ist als eine Vergütung der beträchtlichen Kosten, die die Prüfung der Erfindungen durch sachkundige und ge lehrte Beamte des Patentamtes verursacht. Der Schutz des Urheberrechts ist eine Pflicht des Staats gegenüber den Steuerzahlern, er macht keine Kosten — der Staat läßt sich die Kosten der Rechtspflege erstatten — und nützt zudem in erster Linie den Urhebern, nicht den Verlegern. 6. Die neue Last, die der Staat den Verlegern aus erlegen möchte, ist ganz sicher gewichtig; ohne sie müßte er selbst das nötige Geld finden, um seine Bibliotheken zu vergrößern. Der Pflichtexemplarzwang bedeutet nicht zwei Exemplare weniger, die von einem großen Vorrat weg genommen werden, sondern zwei verkaufte Exemplare weniger, die ohne ihn an einen sicheren Kunden geliesert werden würden. Wenn es einige Kollegen gibt, die die Exemplare verschleudern, indem sie sie unüberlegt verschenken und da mit die irrige Vorstellung vom geringen materiellen Werte eines Buches erzeugen, so kennen die Verleger doch in ihrer großen Mehrheit diesen Wert, sie würdigen ihn entsprechend und helfen damit zur Achtung vor dem Buche. Das hat nichts Anormales. Für die großen Vsilagshäuser käme der Pflichtexemplarzwang einer jährlichen Steuer von mehreren Hunderten von Mark gleich, und diese Steuer wäre für Ver leger mit bescheidenen Kapitalien im Verhältnis nicht weniger drückend. Es ist eine Ausnahmebestimmung, die ein ein ziges Gewerbe trifft, nicht die anderen, gegen alle Gerechtig keit; es ist die zwangsweise Enteignung ohne irgend welchen Gegenwert. Aber der Kampf gegen diese zu verurteilende Einrichtung bewegt sich nicht nur um eine Geldfrage; er ist ein Kampf ums Recht. Der Verlagsbuchhanüel unternimmt diesen Kamps erhobenen Hauptes, denn sein Opfermut, bei mancher Gelegenheit bewährt und insbesondere beim Verlage wissenschaftlicher Werke, die Deutschland zur Ehre gereichen, kann nicht in Zweifel gezogen werden. Anstatt den Verlegern zu nehmen, was ihnen gehört, braucht der Staat nur ein Exemplar von allen Veröffent lichungen zu kaufen, wenn er sie beisammen haben will; indessen wird er nicht einmal zu diesem Äußersten, das ihn anscheinend so hart ankommt, schreiten müssen; cs wird genügen, wenn er, wie in andern Ländern, einen dringenden Aufruf an die Opferwilligkeit der Veröffentlicher richtet, um die Gaben den Bibliotheken zuströmen zu lassen, insbesondere Geschenke von Schriften (Einzelblättern, Bro schüren re.), die nicht im Handel sind, die von Gesellschaften, kaufmännischen Unternehmungen, Industriellen und Ge werbetreibenden, von politischen Kreisen und von Privat personen ausgehen. Alle diese Schriften, die keinen Verkausswert haben, werden bei höflichem Verfahren der Bibliothekare aus dem Dunkel heroorkommen; aber non irgendwelcher Polizeimaßregel muß man Abstand nehmen. Die Rückkehr zur Vergangenheit ist daher völlig unbegreiflich. Man wird aus dieser Darstellung ersehen haben, daß es einen heißen Kampf geben wird, und man wird seinem Verlaufe mit um so größerem Interesse folgen, als die Stadt Leipzig, die hier besonders betroffen wird, eine Vor machtstellung auf dem Büchermarkt behauptet als Hauptstadt des deutschen Buch- und Musikalienhandels und als ein Weltzentrum der geistigen Produktion. Kleine Mitteilungen. Errichtung eines Reichst,andelsamtcs. — Wie die «Berliner Universal-Korrespondenz» hört, ist die Frage einer Teilung des Reichsamtes des Innern wieder aktuell geworden. Bekanntlich bestand nach dem Rücktritte des Grasen Posadowskq der Plan, ein besonderes Neichsarbeitsamt zu errichten, dem ausschließlich die sozialpolitische Gesetzgebung hätte unterstellt werden sollen. Dieser Plan scheiterte an dem Widerstande des Staatssekretärs v. Bethmann-Hollweg. Inzwischen ist im Schoße des Bundesratz der Gedanke aufgetaucht, ein Reichshandels amt zu errichten, dem ausschließlich nur Handelsagenden, die gegenwärtig im Reichsamt des Innern bearbeitet werden (Handelsverträge, Währungsfragen, Börsengesetzgebung, Reichs, bank usw.s, überwiesen werden sollen. Dieses Projekt hat vielfach Anklang gefunden. Auch der Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg verhält sich nicht mehr im Prinzip ablehnend, nachdem ihm die Leitung der ganzen Sozialpolitik, die jedenfalls in den nächsten Jahren im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen wird, zugestanden wurde. Gegenwärtig ist das Projekt über die ersten Erwägungen noch nicht hinausgekommen. Doch wird ange nommen, daß die Regierung bereits beim Etat für das Jahr 1910 mit entsprechenden Vorschlägen an den Reichstag herantreten w ird (Nationalzeitung.) * Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart. — Dem un vorliegenden Geschäftsbericht für die 27. ordentliche General versammlung der Aktionäre am 23. November 1908 entnehmen wir folgendes: Anträge des Aufsichtsrates und Vorstandes betreffend die Verteilung des Gewinnes pro 1907/08. Der erzielte Reingewinn Pro 1907 08 beträgt . ./i 250 038. 29 5 Hiervon sollen der außerordentlichen Reserve 206 038. 29 4 Sodann gebührt zunächst den Aktionären eine Dividende von 5^ des Aktienkapitals von 3 000000 mit 150000. — Vom Reste mit /< SS038. 29-- kommen statutengemäß den Mitgliedern des Aufsichtsrats IVA und den Mitgliedern des Vorstandes ihre vertragsmäßige Tantieme zu, zusammen F 7 471. 77 -- Zur Verfügung der Generalversammlung stehen daher. 48 566.52-- wozu der Vortrag vom Vorjahr kommt mit . /, 191149. 55 -- In Summa also // 242 716. 07-- I den Angestellten und Ar- 2. demAllgemeinenPeusions- und Unterstützungsfonds werden zugewiesen . . . « 20 000. —-- 3. der Rest wird tantiemesrei aus neue Rechnung vor getragen mit 202 716. 07 4 /ö 242 716. 07-Z
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