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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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224, 26. September 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel- 11029 in Magdeburg verlebt hatte. Wie oft erhielt seine Buchhandlung den Besuch der hohen Polizei, die nach verbotenen und verdäch tigen Büchern — und solche gab es in der Reaktionszeit mehr als genug — fahndete. Da wurden zur Beschwichtigung der Gestrengen immer zahlreiche Exemplare von Redwitzens «Ama- ranth» auf Lager gehalten und wohlweislich oben aufgelegt. Da Magdeburg Festung war, wimmelte es in der Stadt von politischen Gefangenen, die nur in Begleitung eines Unteroffiziers spazieren gehen und in der Creutzschen Buchhandlung ihre Lektüre kaufen durften. Endlich bot die Geschichte Magdeburgs der Phantasie des angehenden Dichters mancherlei Anregung. Raabe sah zu feinem Bedauern, daß über so wichtige Ereignisse wie die beiden Be- lagerungen der Stadt durch Kurfürst Moritz von Sachsen und durch Tilly so wenig Genaues bekannt war, und begann allerlei Stoff zusammenzutragen. Diesen Studien verdanken wir eine seiner großen Erzählungen: »Unseres Herrgotts Kanzlei«. So hat er seinen Magdeburger Lehrjahren selbst ein schönes Denkmal gesetzt; derRoman erschien im Verlag der Creutzschen Buchhandlung. Auf den weiteren Inhalt des »Jungen Raabe« sei nur noch kurz hingewiesen. Wie über seine Vorfahren und seine Kinder jahre wird auch über seine Studienzeit in Berlin und den Be ginn seiner schriftstellerischen Laufbahn viel Neues und Interessantes mitgeteilt. Eine große Reise, die Raabe im Frühling 1859 unter nahm, führte ihn nach Leipzig, wo er durch Ernst Keil das Ute- rarische Leipzig kennen lernte; auch in Dresden durch Stolle, in Prag durch I. L. Kober, in Wien, München und besonders in Stuttgart durch Edmund Höfer knüpfte er allerlei literarische und buchhändlerische Beziehungen an. Der zweite Hauptteil der Arbeit behandelt Entstehung, Technik, Motive, Sprache usw. von Naabes Erstlingswerken, ein Anhang gibt eine sorgfältig zusammengestellte Bibliographie, die für Sammler und Forscher gleich wertvoll ist, und eine Aufzählung der bisherigen Raabe-Literatur. Iw. Kleine Mitteilungen. Firmenbildungen. (Vgl. Bbl. Nr. 219.) — Bei dem König- lichen Amtsgericht in Wiesbaden war die Eintragung einer Firma »Kaufmännischer juristischer Verlag G. m. b. H.« in das Handelsregister beantragt worden. Das Amtsgericht hatte Be denken, diesem Ersuchen stattzugeben, weil es die Bildung der Firma: »Kaufmännischer juristischer Verlag« nicht für einwandfrei hielt, und wandte sich mit der Bitte um ein Gutachten darüber an die Handelskammer zu Wiesbaden. Dieses Gutachten dürfte für die Leser des Börsenblattes, gerade im Hinblick auf das Uberhandnehmen unpersönlicher Firmenbildungen, nicht un interessant sein und folgt daher im Wortlaut: Dem Königl. Amtsgericht erwidern wir ergebenst auf die gefl. Anfrage vom 8. September, daß die Bildung der Firma »Kaufmännischer juristischer Verlag« 1. als im Verkehr nicht üblich, 2. als undeutsch, 3. als nicht übereinstimmend mit dem im § 2 angegebenen Zweck der Gesellschaft anzusehen ist, selbst wenn die Bil dung der Firma der deutschen Sprache entsprechend anzu sehen wäre. I. Die Bezeichnung »kaufmännischer Verlag« ist im Verlags handel unbekannt. Im Verzeichnis der Deutschen Verleger haben wir keine ähnliche Bezeichnung finden können. Die Bezeichnung »juristischer Verlag« ist auch unbekannt. Im Verzeichnis der Deutschen Verleger haben wir keine ähnliche Bezeichnung finden können. Üblich ist Rechts- und Staats- wissenschaftlicher Verlag oder Verlag für Rechts- und Staats- wissenschaften. Die Bezeichnung für Spezialitäten des Verlags- betriebs wird nicht von den Abnehmern der Bücher, sondern von den Büchern und der Kunde (.Wissenschast) hergenommen, die in dem verlegten Buche behandelt wird. II. Wollte man aber zugeben, daß ein Verlag in ungewöhn licher Weile sich nach seinen Kunden benennen kann, so wäre doch die Bezeichnung »kaufmännisch« für einen Verlag, der sich mit der Herausgabe von Büchern für Kaufleute beschäftigt, undeutsch. Man spricht nicht von einem künstlerischen Verlag als einem Verlag für Künstler, von einem malerischen Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Verlag (Verlag für Maler), von einem fchülerischen Verlag (Verlag für Schüler), von einem russischen usw. Verlag (für Russen usw.), von einem aristokratischen, demokratischen Ver lag (für Aristokraten, Demokraten). Man spricht auch nicht von einem agrarischen Verlag (für Agrarier), bäurischen Verlag (für Bauern), von einem industriellen Verlag (für Industrielle), von einem journalistischen, sozialistischen, kom munistischen, spiritistischen, mystischen Verlag usw. Daher kann man auch nicht von einem »kaufmännischen« Verlag sprechen als einem Verlag, der Bücher für Kaufleute verlegt. Es kann auch nicht gesagt werden, daß kaufmännischer Verlag einen Ver lag für kaufmännische Bücher bedeute, denn unter kaufmännischen Büchern versteht man, z. B. das Handelsgesetzbuch, ganz etwas anderes als gedruckte Lehrbücher für einen Kaufmann. Wenn die Bezeichnung »kaufmännischer Verlag« überhaupt einen Sinn haben sollte, dann könnte sie nur besagen, daß es ein in kauf männischer Weise eingerichtetes Unternehmen ist, gegenüber einem anderen gewerblichen Unternehmen, das sich Verlag nennt. Da aber ein Verlag immer ein kaufmännisches Geschäft ist, sei es ein Bücher - Verlag, sei es ein Bier-Verlag, sei es ein Spielwaren- Verlag, so ist der Zusatz »kaufmännisch« zur Geschäftsbezeichnung »Verlag« sinnlos. Ebenso wäre die Bezeichnung »juristisch« undeutsch, wenn sie auf einen Verlag angewendet werden soll, der Bücher für Juristen herausgibt. Es kann auch hier nicht gesagt werden, daß es ein Verlag für juristische Bücher ist, denn juristische Bücher sind etwas anderes als Bücher für Juristen. Juristische Bücher sind Bücher, die sich mit Fragen befassen, mit denen die Juristen berufsmäßig zu tun haben und die nach der Methode der Juristen, nach juristischer Methode bearbeitet sind. Für einen Verlag, der sich mit dem Verlag solcher Bücher befaßt, wählt man aber nicht den Ausdruck »juristischer« Verlag. Nun gibt es zwar folgende Firmen: Bibliographischer Zentralverlag, Berlin, Graphischer Verlag St. Gallen, Medizinischer Verlag, Berlin, Pharmazeutische Zentralbuchhandlung, Berlin, Photographisches Verlags-Institut, Berlin, Technische Verlags-Gesellschaft, Leipzig, Theosophisches Verlagshaus, Leipzig. Es findet sich auch die Geschäftsbezeichnung Geographischer Verlag. Diese von Fremdwörtern stammenden Bezeichnungen sind aber nicht von den Namen einer Personenklasse (Bibliograph., Mediziner, Pharmazeut, Photograph, Theosoph) abgeleitet, sondern sind von den gleichlautenden Abstrakten: Bibliographie, Medizin, Pharmazeutik, Technik, Theosophre, Geographie, die Wissenschaften oder Wissengebiete bezeichnen, herzuleiten; denn sie wollen nicht besagen, daß es Verlagsanstalten für Mediziner, Pharmazeuten, Photographen, Techniker, Theosophen sind, sondern Verlags anstalten für Bücher über Medizin, Pharmazie, Photographie, Technik, Theosophie usw. Die Bezeichnungen kaufmännisch und juristisch können also I. nicht als vom Gegenstand des Unternehmens ent lehnt angesehen werden, sie entsprechen 2. demnach nicht den Anforderungen des Z 4 des Gesetzes über die G. m. b. H. Endlich bemerken wir noch, daß die von der Firma verlegten Bücher nicht dem in § 2 des Vertrags bezeichneten Geselljchafts- zweck entsprechen dürsten. Aus dem Titel der Bücher ist zu ent nehmen, daß sie wohl für Kaufleute, aber nicht für Juristen geeignet sein dürften, da sie, wie die Titel besagen, rein populäre Darstellungen sind. Wer wird nach diesen Darlegungen noch wagen, sich über unser „Juristendeutsch" zu entrüsten? Vorlesungen über Zeitungskuade. — Im kommenden Wintersemester hält Hochschuldozent vr. I. Friedrich Meißner an der Grohherzoglichen Technischen Hochschule in Darmstadt Vorträge über die deudchen Fachzeitschriften und über die Illustration von Druckwerken und Zeitungen. Die letztgenannte Vorlesung wird durch etwa 1000 Lichtbilder über Geschichte und Technik des Holzschnitts und der photochemigraphischen Verfahren (Strichätzung, Autotypie, vr. MertenS-Erfindung usw.) veranschau licht werden. 1432
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