^ 22S, 25. September IS11. Fertige Bücher. Börsenblatt s. b. Dtschll. Buchhandel 10965 blacbmeisler A Hial in l^eipriA G Soeben erscbienen: Hilkbucli kür kleklroprakliker von ^Vietx L Lrkurlk ösncl II. ätsrlistfom. I^it 280 Figuren im lext unä 3uk einer l'skel Oreis ele^snt gebunden IVI. 2.50 ord, IVI. 1.85 no. und bsr und 7/6 7^—— L^völkte, neubearbetlele ^uklaxe >Vir sind jetrt in 6er bs^e, dis neue ^uklsxe in einreinen künden wie guck vollstündiZ ksnd I und II in einem ksnd gebunden N. 4.50 ord., IV1. 3.35 netto und bgr und 7/6 liskern ru können, In eintaclrer ^nrskl in Kommission, und bitten ru verlangen. ?rospekte sieben rur Verkügung. kestes kurrgekasstes bebrbucb der gesamten klektrotecbnik, aucb kür mindergebildets kackleute. Mffr!ic!ier^b8al2 10,000 küncie Verlorene Außenstände retten. Wenn Sie in dieser Zeitung die Ankündigungen auf Seite 10836 und 10804 beachtet haben, dann haben Sie sicher auch bereits Vertriebsmateriol bestellt, weil die Zeit bis Ende des Jahres die günstigste ist zum Vertrieb von: «erlagSaustalt Emil Abigt in Wiesbaden. Karlcmeyer. vr. ^ur. Ed.: Ohne Rechtsanwalt Forderungen zweck- mäßig selbst eintreiben. Verlorene Außenstände retten. 3. Auflage. 16.—25. Tausend. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen für das Mahn- und Klageverfahren mit An- Weisungen, Formularen, Musterbeispielen und Tabellen usw. (320 S.) gr. 8°. '11. 3. —; geb. in Leinw. 4. — In jedem Falle ist es zweckmäßig, die von uns angebotenen Prospekte mit Schreibmaschinenbrief, die den Charakter eines Geschäftsbriefes haben, im geschlossenen Kuvert austragen zu lassen und zu diesem Zwecke noch vor Erhalt der Prospekte Adressen zu schreiben und die Versendung vorzubereiten, denn Sie erzielen bei richtiger Propaganda 60A Gewinn, also an jedem Exemplar 2 Mark. Tausend Kuverts kosten nur 2 Mark, also erst 10 Stück 2 Pfennige. Lassen Sie die Adressen in freien Stunden vorbereiten und die Briefe von den Boten dann auf allen ihren Gängen mitnehmen, so haben sie verschwindende Kosten und erzielen wieder einmal ein gutes Geschäft, weil jedermann diese Ausgabe kaufen wird, auch wenn er ein billiges Buch bereits besitzt, in dem ja nur ein kleiner Teil dieser hochwichtigen An leitungen enthalten sind. Lassen Sie sich die Prospekte mit */, Porto direkt von uns senden. Berlagsanstalt Emil Abigt in Wiesbaden. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Inhalt der Teile I bis III (siehe vorherige Ankündigungen). IV. Teil. Forderungen im Konkursverfahren — Antrag auf Konkurseröffnung — Aufrechnung und Rangordnung — Fest stellungsklage wegen Anerkennung von Forderungen — Zwangsvollstreckung wegen festgestellter Forderungen nach Auf hebung des Konkursverfahrens — Anfechtung — Pressionen — „schwarze Listen"— Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen —Strafgesetzlichesgegen„gerissene" Schuldner-Vorgehen gegen Offiziere und Beamte — Welche Einkünfte der Militärpersonen sind pfändbar — Vorgehen gegen Militär- (und Marine-) Personen — Veräußerungen des Schuldners — Formfehler — Mietweise Überlassung — Wirkungslose Verpfändungen — Wie sich der Schuldner vor Gehaltspfändungen sichern will — Rechtsmängel — Mangelnde Besitzübertragung — Andere anfechtbare Rechtshandlungen des Schuldners — Reichs- Anfechtungsgesetz und seine Anwendung — Wirkungsvolle Anfechtung nach der Reichskonkursordnung — Unwirksamkeit von Rechtshandlungen — Strafbestimmungen — Unwirksame Verträge — Unentgeltliche Verfügungen — Benachteiligungs absichten — Nichtigkeitsklagen — Nicht anzufechtende Ver äußerungen — Winke für Anfechtung der Jnterventionsklagen — Anfechtungsbeispiele — Vorgehen bei Assoziierungen des Auskunftsbureaus — Kreditbetrug — Referenzschwindel — Gläubigers — Kreditauskünfte und Kreditgewährung — Jnkassobureaus — Öffentliches Ausbieten ausgeklagter Forde rungen — Wie man den Aufenthalt des verschwundenen Schuldners ermittelt — Vorgehen gegen den ins Ausland verzogenen Schuldner. — Die Rechtsverfolgung in der Schweiz: Betreibungsämter— Rechtseröffnung—Zahlungs befehl — Pfändung— Kantonale Gerichtsbarkeit.— Rechts verfolgung in Österreich-Ungarn: Gerichtliches Mahn verfahren — Ordentlicher Prozeß — Zuständigkeit — Zwangs vollstreckung deutscher Urteile in Österreich — Einklagen der Forderungen im Auslande. 1425