10836 Böyenblau s. d. Dtschn, Buchhandel. Fertige Bücher. 221, 22. September 1S1I. I>Ieukeitl PIsneten-81ereo§ramme xsbsQ und dis auk ^Vidsrruk dsLoxen worden. ^Vir bitton ru verlangen vom VorlaA dsr „^.stronomlsobsn Lorrs8ponr1siiL" in Lamkurs 19 äured Lerrn I'srQLU, Uueddandlunx in lIsipLix, l'alstrasss 15. ^ ^ ^ 'l'sodvisodss Nussum kür Industrie und Ks^srds in ^Vien. I-. Lrdard, k. ki. Obsrbaurat." vor Vertreter dsr ^eiss-^VsrLS, R. Solälust in Mailand, xad kolKSndss Urteil ad: „lod ünds, dass das Laturndild in der ^Virkunx aus^SLsioünst ist. Man bekommt dei stereoskoxisober Letraobtuux voll- ^Geschäftsverluste werden nahezu ausgeschlossen wenn jeder Geschäftsmann seine Forderungen selbst und zwar in richtiger Weise beitreibt. Mehr kann man garnicht verdienen als wenn man schon verlorengegebene Außenstände noch rettet. Das einzig umfassendste Handbuch für diese Zwecke soll in keiner Geschäftsbibliothek fehlen, jeder Buchhändler benötigt es fortgesetzt für >,sich und die gesamte-,Geschäftswelt braucht^ und verlangt: BerlagSaustalt Emil Abigt in Wiesbaden. Karlemeycr, vr. Mr. Ed.: Ohne Rechtsanwalt Forderungen zweck mäßig selbst eintreiben. Verlorene Außenstände retten. 3. Auflage. 16.—26. Tausend. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen für das Mahn- und Klageverfahren mit An weisungen, Formularen, Musterbeispielen und Tabellen usw. (320 S.) gr. 8°. '11. 3. —; geb. in Leinw. 4. — Jede Buchhandlung selbst in kleinsten Plätzen setzt Partien ab, wenn sie unseren Prospekt (Schreibmaschinenfchrift) unter- stempelt und handschriftlich unterzeichnet im geschlossenen Kuvert an alle Geschäftsleute austragen läßt, sie erzielt 60 A Aufträge, an denen 60A Verdienst hängen. Bestellen Sie daher bis späte stens 26. September das Vertriebsmaterial und eine Paketsendung zum reihenweisen Auslegen im Fenster von der BerlagSaustalt Emil Abigt in Wiesbaden. Aus dem Inhalt (Überschriften einzelner Abschnitte und Kapitel): I. Teil: Wie soll man Forderungen eintreiben? — Was man im Geschüftsleben vorher beachten muß, um sich vor späteren Verlusten möglichst zu schützen — Erfüllungsort und Gerichts stand — Kreditauskünfte — Das geschäftliche Mahnwesen — Kleines Mahnschreiben durch den Rechtsanwalt — Rech nungen am Jahresschluß — Muster für Mahnschreiben — Vorgehen nach erfolgloser Mahnung — Pfandrecht des Ge werbetreibenden — Selbsthilfe — Ordentliche und besondere Gerichte erster Instanz — Gerichtliche Beitreibung von Forderungen — Der Zahlungsbefehl — Musterbeispiele der Gesuche usw. — Die Mahnklage — Der Widerspruch — Der Vollstreckungsbefehl — Kosten — Einspruch gegen den Voll- streckungsbefehl — Antrag auf Terminbestimmung nach er hobenem Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl. II. Teil. Die Klage vor dem Amtsgericht — Rechtliches über die Parteien des Rechtsstreites — Vollmacht — Stempelpflicht für Vollmachten — Das ordentliche Klageverfahren — Münd- liche Verhandlung bei Anerkenntnis — Das Urteil in abge kürzter Form — Vollstreckbare Ausfertigung — Urteil-Zu stellung. Zurückziehung einer Klage — Terminverlegungen — Das Versäumnisverfahren — Versäumnisurteil gegen den Beklagten — Versäumnisurteil gegen den Kläger (Abweisung) — Einspruch — Vollstreckungsbefehl — Sühneversuch — Ver gleich — Gerichtsferien — Feriensachen — Klagen im Armen recht — Prozeßhindernde Einreden — Ablehnungen — Kosten festsetzung — Rechtsmittel — Höhere Instanzen. III. —VI. Teil ist gleich umfangreich.