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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-09-14
- Erscheinungsdatum
- 14.09.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
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10382 Börsenblatt f. v. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 214, 14. September 1911. graphische Künste) vr. Nicolaus, Reichsdruckerei, Berlin; Theodor Steinkopff, Dresden; H. Hirsch, Turin (als Stellvertreter). — Klasse 161 (Buchbinderei) Hugo Rosenberg, Turin. — Klasse 162 (Verlagsindustrie) Geh. Kommerzienrat vr. Neven-Dumont, Köln. — Klasse 153 (Zeitungswesen) Thielem, Mailand; O. Kahn, Mai land; I. Krug, Berlin. Re«e Bücher, Kataloge «sw. für Bmchhaudler. Ortta-IoAus 1911—12 cks la l-ibrairis ^.rmanck 6o1in a karis (6«), 6 kus cks Neriersg. Sprechsaal. Rezensionsexemplare. <Vgl. Nr. IS8 u. L08.> Herr eanä. püil. Georg Voehtz in Schottburg (früher Kopen hagen) hat auch meine Firma mit einem Auftrag beehrt. Er wünschte allerdings kein »Rezensionsexemplar«, sondern bestellte ein Exemplar: Waag, Bedeutungsentwicklung unseres Wortschatzes. Da ich nun sehr häufig direkte Bestellungen erhalte, so bediene ich mich einer gedruckten Karte mit der Nachricht, daß ich an Private in Rechnung nicht liefere, und da Nachnahme, wenn eine solche erwünscht sein sollte, nur unnötige Spesen verursache, so sei Voreinsendung des Betrages von . . . -s- . . . ^ für Porto das Zweckmäßigste. Bleibt das Geld dann aus, so habe ich wenigstens nur 3 H eingebüßt; in manchem andern Fall sagt sich der Besteller auch: da ist der Kauf in einer Sortimentsbuchhandlung doch noch billiger. Wer es aber auf eine Gaunerei abgesehen hat, nun, der macht eben die Erfahrung, daß nicht jeder Verleger hereinzulegen ist. Geplant wird ein gemeinsames Vorgehen gegen diesen »Bücherliebhaber«. Da aber in der Regel solche Kunden gänzlich mittellos'sind, so hat man zu den Unannehmlichkeiten noch Kosten zu tragen. Ich würde mich deshalb einem gemeinsamen Vor gehen nicht anschließen. Und glaubt man wirklich, damit solche Büchermarder unschädlich zu machen? Das wird schon deshalb nicht erreicht werden, weil es immer wieder Firmen gibt, die trotz aller schlechten Erfahrungen und Warnungen an dieser Stelle wieder liefern, und das wissen diese Herren sehr wohl. Der Übel stand müßte ja sonst längst beseitigt sein, denn geklagt und ge schrieben wird darüber doch schon seit vielen Jahren. Das sicherste Mittel ist: jede einzelne Firma schütze sich durch die be stimmte Erklärung »erst «eld, dann Lieferung« selbst. Hier und da wird man dabei allerdings einen schriftlichen Wutausbruch zu riskieren haben; aber an solche Zuschriften ist der Verleger ja gewöhnt und hat dafür einen Papierkorb. Firmen aber, die sich auf diese Weise Bücherabsatz verschaffen wollen, mögen ruhig weiter liefern; sie verdienen dann geprellt zu werden. Lahr (Baden). Moritz Schauenburg. Eine neue Nereinsbuchhandlung. Zu dem unter dieser Überschrift in Nr. 210 an dieser Stelle veröffentlichten Artikel erhielten wir nachstehende Zuschriften: Verehrliche Redaktion, im Sprechsaal Ihrer Nr. 210 haben Sie eine Mitteilung, die die Buchhandlung des Herrn Wibker angeht. Zur Richtigstellung der dort gemachten Mitteilungen habe ich die Ehre Ihnen mitzu teilen, daß die Gewinnbeteiligung der Neuen Freien Volksbühne an jener Buchhandlung nicht ohne jede Gegenleistung seitens der letzteren gedacht war. Sie sollte dazu dienen, dem Verein der Neuen Freien Volksbühne seine für die Buchhandlung geleistete Propaganda, Anzeigen in der Vereinsschrift, auf den Theater- Programmen usw. zu vergüten. Ich teile Ihnen des weiteren mit, daß der Verein nunmehr auf jede Gewinnbeteiligung an der Buchhandlung von Wibker L Frowein vertraglich verzichtet hat. Hochachtungsvoll ergebenst Berlin, den 12. 9. 1911. Der erste Vorsitzende der Neuen Freien Volksbühne Land. In Nr. 120 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel warnt ein Kollege vor der Buchhandlung der Neuen Freien Volksbühne, die er als eine Vereinsbuchhandlung bezeichnet. Er befindet sich bei diesen Ausführungen in einem großen Irrtum. Tatsächlich sollte von dieser Buchhandlung, die von zwei Privatleuten, Herrn Wibker und Herrn Frowein finanziert und als offene Handelsgesellschaft ins Handels register eingetragen wird, ein Teil des Reingewinnes an die Neue Freie Volksbühne abgeführt werden. Dieser Reingewinn sollte aber den Mitgliedern nur insofern zugute kommen, daß eben künstlerisch soziale Bestrebungen hätten verwirklicht werden können, die bisher zurückgestellt werden mußten. Eine Ver teilung irgend eines Gewinns ist nach den Satzungen der Neuen Freien Volksbühne verboten. Daß dadurch auf sozialem Gebiete viel hätte geschaffen werden können, wird kein Ein sichtiger leugnen. Von einer Rückvergütung an den Käufer in irgend einer Form kann also keine Rede sein. Da uns aber vom Verein der Berliner Mitglieder des Börsenvereins zu unserm Erstaunen mitgeteilt wurde, daß auch eine solche Gewinn verteilung den Satzungen des Börsenvereins widerspricht, haben wir uns noch einmal mit der Neuen Freien Volksbühne in Verbindung gesetzt. Diese hat in der Verwaltungssitzung vom 11. September 1911 auf jeden Gewinnanteil verzichtet, so daß die Buchhandlung der Neuen Freien Volksbühne in keiner Weise mehr als eine Vereinsbuchhandlung zu bezeichnen ist. Wir wären Ihrem Herrn Kollegen dankbar gewesen, wenn er, bevor er einen so schädigenden Artikel gegen uns veröffentlicht hätte, sich vorher mit uns ins Einvernehmen gesetzt hätte, be sonders da Herr Frowein selbst Mitglied des Börsenvereins ist Hochachtungsvoll Berlin, 12. September 1911. Für die Buchhandlung der Neuen Freien Volksbühne Eberhard Frowein. Wir begrüßen es mit Freude, daß die Veröffentlichung in Nr. 210 in Verbindung mit der Stellungnahme des Vereins der Berliner Mitglieder des Börsenvereins einen so raschen Erfolg gezeitigt hat, wenn wir auch das Ergebnis solange nicht als ein völlig zufriedenstellendes bezeichnen können, als nicht klar und deutlich auch durch die Firmierung des Unternehmens zum Aus druck kommt, daß es sich hier nicht um eine neue Vereins buchhandlung handelt. Sinn und Zweck der Verkaufs ordnung ist es doch in erster Linie, gleiche Lebensbedingungen für alle Sortimenter zu schaffen und die einen nicht un günstiger als die anderen zu stellen. Dazu gehört aber u. E. nicht nur, daß jede Gewinnverteilung in irgend einer Form an die Mitglieder oder den Verein als solchen unterbleibt sondern daß auch alle Maßnahmen vermieden werden, die im Endergebnis zu einer mittel- oder unmittelbaren Bevorzugung der buchhändlerischen Vereinsgründung gegenüber anderen buchhändlerischen Betrieben führen und den Anschein erwecken, daß die erstere in der Lage sei, den Mitgliedern direkte oder indirekte Vorteile zuzuwenden. Denn an der Natur einer Ver einsbuchhandlung wird dadurch nichts geändert, daß sie auf die Gewinnverteilung an die Mitglieder verzichtet, wenn durch deren Wegfall auch das Vorgehen des Börsenvereins gegen derartige Vereinsgründungen erschwert und der materielle Zu sammenhang zwischen Verein und Buchhandlung weniger klar erkennbar wird. Ebensowenig wird dem eigentlichen Zwecke der Verkaufsordnung durch die Erklärung genügt, daß der Verein auf jeden Gewinnanteil verzichte, solange nicht feststeht, welchen Vorteil der Verein an der Buch handlung und umgekehrt die Buchhandlung an dem Ver eine hat. Denn von einer Bedürfnisfrage wird man — so wenig Berechtigung sie zu untersuchen uns auch zusteht — in diesem Falle doch nicht reden können. Vielmehr wird man, in Unkenntnis darüber, welchem eigentlichen Zwecke diese Vereins gründung durch »zwei Privatleute« dient, auf den Passus der Erläuterung zur Verkaufsordnung Hinweisen müssen, daß es Sache der beteiligten Verleger ist, da, wo etwa die Bestrebungen von Vereinsbuchhandlungen den Sortimentsbuchhandel auf einzelnen Gebieten in ungesunder Weise einengen oder gar verdrängen durch geeignete Maßregeln Abhilfe zu schaffen. Red.
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