I0SS8 Ldr,Mbl2v ,, 0. Lliam SE-Hd-I. Fertige Bücher. — Künftig erscheinende Bücher, 214, 14. September 1911. Wien, Mitte September 1911. p. T. In unserem Verlage erschien soeben: über den Dtenstvertrag der Handlungsgehilfen und anderer Dienstnehmer in ähnlicher Stellung (Handlungsgehilfengesetz) vr. seiix Mavek. Ministerialrat im 1.1. Justizministerium. Von und vr. Ziegmuna 6rünbekg, Landesgerichtsrat beim k. t. Handelsgerichte Wien. In unserem Verlage erschien: Schema einer Korrektur preis 20 Pf. orS., 15 Pf. bar. praküsche« ktlftmittel im Verkehr Mil druckereie»! auch flutoren sehr zu empfehlen. Zürich. Zürcher L Zurrer. Künftig erscheinende Mcher. VsrlaAsbueiiiikriiälunx — 8aa^. 15. ä. LI. orsedeiusn: ba kezlementalion äs 1a Ouerre äe8 LÜ8 Uotss at »xoi^us Nsron l.. üe 8tael-Holstein, 80 8. gr. 8". kreis IN. Z.— Iraits8 OenLraux ü'^rbltrsze kurenu International äs 1a (jonr permanente ü'lirbitraze ^rswi^rs Lsris 392 8. Nit ItsZistsr. Xl.-I'olio. ?rsis N. 8.— lt>Vl'8tS äi virilto lnternarionsle virsttori: 0. ^nrilolli — kicci-vusslti kro äadiKan^ von 6 I^lsksrunxsn klSI8 N. 15. Lex.-8°. 35 Bogen. Preis, broschiert lL 13.— -- M. 11.—, in Halbfranz gebunden IL 16.— ^ M. 13 6V. Aus dem Vorwort der Verfasser; Neues Recht schafft neue Zweifel. Alte Regeln werden hinsällig, seit jeher geübte Gewohnheiten verlassen; unsicheres Tasten tritt an deren Stelle und leitet den Suchenden nur allzuleicht auf Irrwege. Diesen Erscheinungen, die jedem neuen Gesetze auf dem Fuße folgen, vermag nur eine gleichförmige Rechts anwendung wirksam zu begegnen. Ihr die Grundlagen zu schaffen, ist die Aufgabe der Wissenschaft Von diesem Bestreben geleitet, gingen wir an die vorliegende Arbeit. Als erste zusammenfassende Erläuterung des neuen Gesetzes hat sie die Aufgabe, die den einzelnen Bestimmungen zu Grunde liegende Absicht klar und deutlich hervor zuheben und für deren Auslegung eine haltbare Richtschnur zu bieten. Der innige Zusammenhang, in dem das Gesetz mit unserem wirtschaftlichen Leben steht und der außerordentlich weite Umfang des Geltungsgebietes legten es nahe, den Kommentar insbesondere den Bedürfnissen der Praxis anzupassen. Daraus erklärt sich, daß theoretische Erörterungen beschränkt, dagegen vielfach die Er- läuterungen auf anderweitige Gesetze ausgedehnt werden mußten, deren Kenntnis für das Verständnis des neuen Gesetzes erforderlich ist, aber nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden durfte. Dieser erste, bisher erschienene Kommentar zu dem neuen Hand lungsgehilfengesetz wird sowohl in den Juristen- als auch in den Handels und Jndustriellenkreisen lebhaftes Interesse erwecken, da er ein wirkliches Bedürfnis ist! Duich zweckmäßige Ansichisoersendung des Buches werden Sie in allen diesen Kreisen zahlreiche Abnehmer finden, und stellen wir Ihnen zu diesem Behuse gern ü conditions-Exemplare zur Verfügung. Wir bitten zu verlangen. Hochachtungsvoll Manz'sche K n. K. Hof-Verlags- u. Universitätsbuchhandlung.