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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110911
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191109118
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bet Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Sette umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 211. Leipzig, Montag den 11. September 1911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Borsenvereln der Deutschen Buchhändler ru Leiprig. 97. Nilszug ans der Registrande des Borstandes. 7. August 1S11. Nr. 2958. Der Vorstand hat zu den neuen Satzungen des Kreisvereins Ost- und Westpreußischer Buchhändler gemäß 8 46 der Satzungen des Börsenoereins die Ge nehmigung ausgesprochen. 11. August 1911. Nr. 2997. Der Vorstand ist jederzeit bestrebt, die Einhaltung der Verkaufs ordnung und der Verkaufsbestimmungen durchzuführen. Die aus Anlaß von Verstößen gegen die genannten Vorschriften verhängten Maßregeln können jedoch nur ihren Zweck voll erreichen, wenn alle Buchhändler und insbe sondere die buchhändlerischen Vereinigungen darüber wachen, daß namentlich keine Vermitt lungen für gesperrte Firmen erfolgen. Die so fortige Benachrichtigung der Geschäftsstelle unter Beifügung von Beweismaterial ist notwendig. 17. August 1911. Nr. 3047. Nachdem Herr Albert Brock haus sein Amt als Vizepräsident und Mitglied des Exekutivkomitees des Internationalen Verlegerkongresses niedergelegt hat, ist vom Vorstand Herr vr. Erich Ehlermann in Dresden als Mitglied des Exekutivkomitees, zugleich im Einverständnis mit dem Deutschen Verlegerocrein, gewählt worden. 26. August 1911. Nr. 3121. Die Buchhandlung des Verbandes der Arzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen hat gegen das am 14. Juli d. I. in ihrem Prozeß gegen den Börsenverein ergangene Urteil des Königlichen Landgerichts zu Leipzig (vgl. Börsen blatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 193 vom 21. August 1911) Berufung bei dem Königlich Sächsischen Oberlandesgericht zu Dresden ein gelegt. 26. August 1911. Nr. 3123. Am 22. August 1911 hat das langjährige Ehrenmitglied des Börsenvereins Herr Geheimer Rat vr. Robert Georgi, Oberbürgermeister von Leipzig a. D., das seltene Jubiläum seiner goldenen Hochzeit gefeiert. Der Vorstand hat aus diesem Anlaß den hochverehrten Jubilar und seine Gattin beglückwünscht. 30. August 1911. Nr. 3148. Im Anschluß an die früheren Veröffentlichungen der Antworten der verschie denen obersten Schulbehörden der deutschen Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Bundesstaaten auf die Eingabe des Vorstandes vom 26. Mai 1910, betr. Benutzung von Schul- und Lehrbüchern an den höheren Lehranstalten, hat die Fürstlich Lippesche Re gierung in Detmold erwidert, es seien nach den angestellten Ermittelungen Mißstände in der an geregten Beziehung nicht vorhanden und es liege demgemäß zu besonderen Maßnahmen keine ge nügende Veranlassung vor. 31. August 1911. Der Vorstand wird wie im vorigen Jahre auch dieses Jahr eine Besprechung mit den Vorsitzenden der Kreis- und Orts vereine im Deutschen Buchhändlerhause ab halten. Als Zeitpunkt ist in diesem Jahre die zweite Hälfte des Oktober in Aussicht genommen. Der Vorstand wird dabei voraussichtlich in der Lage sein, über das Ergebnis der Sitzungen des erweiterten Börsenblattausschusses, über die Reform des Börsenblattes und des außerordentlichen Ausschusses zur Revision der Verkaussordnung Auskunft zu geben und eine Aussprache darüber eintreten lassen zu können. 31. August 1911. Der Vorstand hat Kenntnis davon er langt, daß ein Buchhändler wegen Besorgung eines teuren unzüchtigen Werkes gemäß Z 184, 1 Str.-G.-Bs. verurteilt worden ist. Der Vorstand benutzt diese Gelegenheit, die Mitglieder auch vor der Besorgung so genannter eleganter Pornographie, auch auf ausdrückliche Bestellung des Kunden, zu warnen, da schon darin eine Verbreitung unzüchtiger Schriften im Sinne der erwähnten Straf bestimmung von den Gerichten gefunden werden kann. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Snchhandets. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) ° - die Firma des Einsenders ist dem Titel nicht aufgedruckt, f vor dem Preise -- nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, d — das Werk wird nur bar gegeben. n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.n. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Bott ä- Piikardt in Berlin. Hspal, Od.-Iuxsv. O.: L?—LomprsLsorsv f. Olsiedärueirmotoisa. (8^.. aus: »vis (-agmotlOrsntsolmikiZ (7 8. m. 16 k'iA.) 31X 23,6 ora. '11. 1. — 1327
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