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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1877
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1877
- Monat1877-12
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Srlcheml Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. ^7 300. Eigenthum des BörsenbereinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Freitag den 28. December. 1A??. Amtlicher Theil. Stuttgarter Verleger-Verein. In einer Versammlung am 20. December haben sich unten verzcichnete Firmen zu einem Stuttgarter Verleger-Verein constituirt. Aus den gleichzeitig festgestellten Statuten beehrt sich der Vorstand Folgendes zur öffentlichen Kenntniß und gef. Be achtung zu bringen: a) Allgemeine Geschästsgrundsätze. Die Mitglieder des Stuttgarter Verleger-Vereins haben zur Herstellung eines ordnungsmäßigen Verkehrs zwischen Verleger und Sortimenter nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen ver einbart. unter denen sie fortan ausschließlich offene Rechnung führen: 1. Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene oder aus vor- hergegangcner Rechnung Disponirte muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der daraus folgenden Oster- resp. Juni-Messe voll bezahlt werden. 2. Das Disponiren unabgesetzter Artikel kann nur mit Bewilli gung des Verlegers stattfinden. 3. Wer in der Oster- resp. Juni-Messe die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits aus neue Rechnung Bezogene bis zur nächsten Messe creditirt zu erhalten. Der Verleger ist in diesem Fall berechtigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens binnen acht Wochen, vom Tag der ersten Aufforderung an gerechnet, zu beanspruchen. 4. Artikel, welche eine Handlung zur Oster- resp. Juni-Messe zurückzusenden berechtigt war, ist der Verleger vier Wochen später zurückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5. Der Verleger hat die Befugniß, zur Disposition gestellte oder im Laufe des Rechnungsjahres in Commission gelieferte Ar tikel zurück zu verlangen. — Später als drei Monate nach erfolgter Aufforderung durch besonderenZettelu.imBörsenblatt ist derselbe nicht mehr zur Rücknahme der Artikel verpflichtet. b) Auszug aus der Geschäfts-Ordnung. Z. 1. Der Zweck des Stuttgarter Verleger-Vereins ist a) auf Grund der oben abgedruckten „Allgemeinen Gcschäfts- grundsätze" Ordnung und Pünktlichkeit im Bereich der Ge schäftsverbindung seiner Mitglieder aufrecht zu erhalten, resp. herbeizusühren; b) sämmtlichen über Stuttgart verkehrenden Firmen diesen Verkehr immer mehr zu einem schnellen und vortheilhasten zu machen, und dadurch möglichst viele Firmen zu bestimmen, Stuttgart als Commissionsplatz beizubehalten, resp. anzunehmen. tz. 7. In jedem Jahr, spätestens in der ersten Woche des Sep tember, versendet der Vorstand nach den Beschlüssen der General versammlung eine Liste derjenigen Handlungen, welche sich als zweifelhaft erwiesen haben, sowie derjenigen Firmen, mit welchen die Rechnung bis auf Weiteres aufzuheben ist. Hieruudvtersigster Jahrgang. Diese Liste wird nur an Vereinsmitglieder als vertrau liche Mittheilung abgegeben, und ist nicht verkäuflich. Ein Nachtrag dazu erscheint, so oft es der Vorstand für nöthig er achtet. H. 11. Als geeignete Maßregeln sollen, neben entsprechender Be zeichnung auf der Liste des Vereins zur Anwendung kommen: a) Mahnung mit Drohung; K) zeitweise Credit-Entziehung; c) gänzliche Credit-Entziehung. Z. 13. Wenn gänzliche oder zeitweise Credit-Entziehung angcordnct wird, so ist jedes Mitglied verpflichtet, diese Maß nahme sofort unweigerlich auszuführen. Z. 14. Sämmtliche Vereinsmitglieder verpflichten sich, abgesehen von dringenden Ausnahmen, ihre Novitäten, Fortsetzungen und Journale an die über Stuttgart verkehrenden Firmen stets mehrere Tage früher zu expediren, als an solche deutsche (und schweizerische) Handlungen, welche nur über Leipzig ver kehren, Stuttgart aber geographisch näher liegen als Leipzig. K. 15. Ebenso sollen, abgesehen von dringenden Ausnahmen, au oben bezeichnete Firmen directe Sendungen von Novi täten, Fortsetzungen und Journalen nicht gemacht werden. Aus Liese Weise sollen die Firmen, welche durch ihren Verkehr über Stuttgart den Verlegern die Frachtspesen erleichtern, vor ihren, nur über Leipzig verkehrenden süd deutschen Concurrenten bevorzugt werden. Mitglieder-Liste: Abenheim'sche Verlagsh. Bonz L Co., A. Cotta'sche Buchh., I. G. Ebner L Seubert. Engelhorn, I. Enke, Ferdinand. Grüninger, Carl. Hertz, Alb. Hochdanz, Emil. Hossman n'scheBerlagsbuchh. Hosmann L Hohl. Koch, Albert. Krabbe, Carl. Kröner, Gebrüder. Maier, Julius. Metzler'sche Buchh., I. B. Meher L Zeller's Verlag (Fr. Vogel). Nitzschke, Wilh. Nübling, Wilhelm. Rieger'sche Verlagsh. Schweizerbart'sche Ver lagsh. (E. Koch). Simon, C. F. Spemann, W. Steinkopf, I. F. Thienemann's Verlag, K. (I- Hoffman»). Ulmer, Eugen. Weise, Gustav. Der Vorstand des Stuttgarter Verleger-Verein». Adolf Kröner, Wilh. Effenberger (W. Nitzschke's Verlag), Vorsitzender. Cassirer. W. Brecht (Rieger'sche Verlagsh.), Schriftführer. Jul. Hosfmann Friedrich Vogel (Thienemann's Verlag), (Meyer L Zeller's Verlag), Beisitzer und Stellvertreter. 897
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