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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1871
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- Deutsch
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2666 Nichtamtlicher Theil. 199, 30, August. sonders nach den vorliegenden Verhältnissen beurtheilt werde». Bei der ungemein großen Menge von Drucksachen jedoch, welche solchen Personen fortwährend zugehen, halten wir das bloße Einsenden für ziemlich wirkungslos. Etwas Anderes ist es vielleicht mit Schul büchern, besonders bei Commissionen und Behörden, welche solche zu prüfen und zu billigen haben. Gerade bei Schulbüchern ist die Verwendung von Freiexemplaren eine sehr bedeutende; Schul vorstände, Directoren und Fachlehrer sehen die Zustellung derselben als etwas durchaus Selbstverständliches und ihnen Gebührendes an, in welcher Ansicht sie der Buchhandel meistens noch bestärkt. Nur einzelne Beispiele aus der Praris; ein sächsischer Lehrer verlangt ein Eremplar eines ziemlich theuren und deshalb in mehreren Theilen ausgegebenen Schulbuchs, welche natürlich auch unabhängig von einander einzeln gebraucht werden können; er erhält die erste Liefe rung und schreibt, daß er Las Werk gut finde und einsühren werde, jedoch die vierte Lieserung zunächst gebrauche; er erhält auch diese und bittet sodann um gefällige Zusendung des Ganzen, da er das Buch außerordentlich praktisch u. s. w. finde. Er erhält das Ganze — von einer Einführung ist aber nicht weiter die Rede! Der Ver leger ist sein Werk los, und der Empsänger wird sich wahrscheinlich hüten, wieder mit ihm in Verbindung zu treten, also ein doppelter Schaden. Ein andermal verlangt ein Director eine ganze Reihe Schulbücher aus einem bekannten Verlage mit dem naiven Bemerken, er werde sehr dankbar sein, wenn man ihm noch einige andre rein wissenschaftliche Sachen gratis beilege, von denen bei der kleinen, fast vergriffnen Auflage jedes Eremplar so gut wie baares Geld war! — Ein andrer Director verlangt ei» Schulbuch; er findet es prak tisch und wünscht noch zwei Freiexemplare für seine Fachlehrer, ohne jedoch grade einen bedeutenden Absatz in Aussicht stellen zu können, da das Buch mehr für Mittelschulen bestimmt war; da bei der Stel lung der Herausgeber jeder Lehrer des betreffenden Faches Kenntniß von dem Buche nehmen mußte, lag das Bedürfniß von Freierem- plaren eigentlich gar nicht vor, und war in solchen Umfange am aller wenigsten in Aussicht genommen. Was soll aber ein Verleger einer solchen Dreistigkeit gegenüber machen? Vielleicht gebrauchen die Herren doch mehr, vielleicht gewinnt er das Interesse derselben für seine» übrigen Verlag. Das Verweigern der Eremplare wird ihm in Len meisten Fällen schaden ; hörten wir Loch selbst einmal einen sonst ganz verständigen Schulmann äußern, wir würden die Gram matik eingesührt haben, wenn der Verleger uns die genügende An zahl Freiexemplare zugeschickt hätte; und von dem Buche waren schon über fünfzehn Auflagen erschienen! — Direct bezieht ei» Director seit einigen Jahren seine Bücher von einer Verlagshand lung und wahrscheinlich auch von andern, indem er sich einzelne Schulbücher gratis, rein wissenschaftlichen Verlag mit Factur senden läßt; ab und zu zahlt er eineKleinigkcit ab, offerirt aber lieber unmög lichen Verlag unter noch mehr unmöglichen Bedingungen. Solche Kunden wird der Verleger gern dem Sortimenter überlasse», der sich ja ost beklagt, ihn benachthciligc der direcke Verkehr zwischen Ver leger und Publicum. So unrecht hat er auch hier nicht; denn ihm gehen aus die hier besprochene Weise eine Reihe von Käufern ver loren, jedoch ohne daß der Verleger einen directen Nutzen davon hat. Solche Beispiele, zu denen jedes größere Verlagsgeschäst leicht weitere Zusätze wird liefern können, zeigen, eine wie mißliche Sache es um Freieremplare überhaupt ist, und in welche Alternativen der Verleger dabei gesetzt werden kann. Doch wer ist schuld daran? Nur die Verleger selbst. Das hier in Betracht kommende Publicum ist verwöhnt, so daß wir uns über solche Ausschreitungen nicht Wun dern dürfen. Abschaff-n läßt sich diese Einrichtung allerdings nicht, wohl aber beschränken. Wie oben bei den Reccnsions-Eremplaren, bestehe man auch hier streng aus der Gegenleistung; wird das Buch nicht eingesührt, so muß cs zurückgeliesert oder bezahlt werden. Am beste» wird solche» direct begehrten Freieremplaren gleich die Notiz mit auf den Weg gegeben: Bei nicht stattfindender Einführung bitten wir um gefällige Rücksendung oder um gefällige Berichtigung des Betrages von.... Wie sich der Verlagshandel den so zahlreichen Billen von Ver einen, Bibliotheken u. s. w. um „Werke seines geschätzten Verlags, im festen Vertrauen auf die allbekannte Opserwilligkeit der deutschen Buchhändler, die freilich schon ost für edle Zwecke in Anspruch ge nommen worden ist, jedoch nie ihre thätige Mithilfe versagt hat", wie er sich diesen Ansprüchen gegenüber verhalten will, muß der Beur- theilung des Einzelnen in jedem besondern Falle überlassen bleiben; im Allgemeinen glauben wir jedoch, daß hier oft ganz unbegründete Forderungen gemacht werden, welche besser mit etwas skeptischeren Blicken betrachtet würden, als gewöhnlich geschieht. Als Resultat unserer Betrachtung tritt klar hervor, daß ein Theil der verwandten Freieremplare unnütz, vielleicht gar schädlich ist; ihre Wirkung ist um so größer, je spärlicher sic gegeben werden. Die Belastung, und eine solche liegt immer vor, wenngleich sie auch nur gering ist — trifft beide, Publicum und Verlagshandel; die ver käuflichen Eremplare der Auslage tragen die Kosten der unbezahlten mit, aber die unbezahlten verringern unter Umständen de» Absatz um ihre eigne Anzahl und nehmen dem Buchhandel auch wohl noch Käufer für andre Artikel. So dürfte es auch von dieser Seite aus betrachtet im beiderseitigen Interesse liegen, die Gratisabgabe von Verlagsartikeln an das Publicum »ach Möglichkeit zu beschränken. II. L. MrScellen. Bitte an Verleger und Auslieferer. — Die Vertang- zettel der Sortimenter wie die Facturen der Verleger tragen durchgehends die Bemerkung: „Zur Post, Eilfuhre, Fuhre". In den seltensten Fällen aber wird von den Expedienten weder be achtet, wie der Sortimenter die Sendung verlangt, noch dement sprechend die betreffende Stelle unterstrichen. Ebenso geben sich wenige Expedienten die Mühe, Baar-Berlangzettel der Factur bci- zusügcn, wodurch natürlich Verzögerungen durch Anfragen derCom- missionäre entstehen, ob eingelöst werden soll. Es ist deshalb wohl gerechtfertigt und gewiß im Sinne vieler College» gehandelt, wenn hierdurch die öffentliche Bitte ausgesprochen wird: die Expedienten mögen die gegebenen Vorschriften des Sortimenters gehöriger be achten. Der Sortimenter kann die Befolgung seiner Vorschriften mit demselben Rechte beanspruchen, wie der Verleger es gelegentlich der Ostermesse re. thut. Abgesehen davon liegt es aber auch wohl im Interesse der Verleger, da gewiß manche Differenz und Korre spondenz dadurch vermieden wird. I!. Im Intelligenz-Blatt zu dem „ Journal des Lurus und der Mode», herausg. von Bertuch und Kraus. Weimar und Gotha. 2. Jahrg. 1787" befindet sich folgende, die damalige derbe Sprache charakterisirende Anzeige der Firma G. I. Göschen in Leipzig: „ChristianG otl lieb Schmied erinEarlsruhe hat die beispiellose Bosheit begangen und 6 neue Bücher aus meinem Verlage auf einmal nachgedruckt. Ich klage diesen Menschen hiermit öffentlich eines uner hörten Raubes an und warne Jedermann, der so unglücklich ist mit ihm in Geschäften zu stehen oder in Verhältnisse zu kommen, sich für diesen Bösewicht wohl in Acht zu nehmen. Ein Mann ohne Redlich keit, ohne Ehre, ohne Gewissen ist der gefährlichste Mensch in jedem Verhältnisse des Lebens. Ich hoffe, daß jeder redliche Buchhändler gegen diese That den größten Unwillen fassen wird. Sollte sich aber Jemand mit dem Verkaufe dieser Nachdrücke beschmutzen, so werd' ich, sobald ich Beweise davon erhalte, ihn in öffentlichen Blättern als Helfershelfer und Mitgenossen dieses Diebes nennen. G. I. Göschen, Buchhändler in Leipzig."
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