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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1907
- Sprache
- Deutsch
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Zahlungen, die unser Bankhaus für unsre Rechnung leistet oder erhält, Zinsen - Belastungen oder -Gutschriften des Bankiers, seine Spesen; ferner Zahlungen und Ein nahmen des Kommissionärs für Barpakete, dessen Spesen- und Auslagen - Rechnung und ähnliche Buchungsfälle, wie sie in der Praxis häufig Vorkommen und wie sie auch in den Übungsbeispielen selbst enthalten sind, worauf ich weiter unten noch zurückkommen werde? über die Vornahme solcher Buchnngen sagt der Lehrgang leider gar nichts. — Betreffs der auf dem Rechnungsauszug des Kommissionärs befindlichen Posten gibt der Verfasser allerdings Anweisung, diese Posten vom Auszug direkt aus das Konto des Kom missionärs im Hauptbuch zu übertragen. Er setzt sich damit aber sowohl mit dem Hauptgrundsatz einer geordneten Buch führung, daß ohne Buchungen in den Grundbüchern eine direkte Übertragung auf die Konten nicht stattfinden darf, als auch mit seiner eignen, im theoretischen Teil des Buches gegebenen, dieser Buchführungsregel entsprechenden Vorschrift in Widerspruch, wonach er eben das direkte Über tragen auf die Konten selbst untersagt. Derartige Wider sprüche, in einem Lehrbuch stehend, machen die Schüler irre und richten großen Schaden an, da einmal falsch Gelerntes nicht leicht wieder vergessen und abgewöhnt werden kann. Solche Verbuchung ist freilich bequem; korrekt ist sie nicht. In der Buchführung gibt es keine Ausnahmen, jeder Geschäftsvorfall ist vor seiner Übertragung in die Haupt bücher in einer geordneten Buchführung unter allen Umständen erst in den Grundbüchern niederzulegen. Schreibt der Ver fasser dies seinerseits für die Einkaufs-, Verkaufs- und Kassa- Bnchungen richtig vor, dann muß dies folgerichtigerweise auch für die andern noch vorkommenden (eben die Memorial-) Buchungen gelten. Ein Lehrbuch muß dem Schüler über derartige ein fachere Buchungsfälle stets gewissenhaft Auskunft geben. Darum muß ein Lehrbnch exakt ausgearbeitet sein. In das Memorial würden auch die Buchungen, wie sie Beispiel Nr. 44 betreffend die Zinsen-, Porto- und Gerichtskosten-Belastung an Lehrer Meyer zeigt, gehören, nicht aber in das Verkaufsbuch, in dem Verfasser sie bucht. In das Memorial sind auch Gutschriften und nach träglich bewilligte Rabatte (s. Beispiel Nr. 53 Professor Obermüller) zu verbuchen; die Abbuchung solcher Differenz durch die Kasse ist ja natürlich zulässig, aber doch nicht korrekt; in der Praxis werden auch nur Portoabzüge auf solche bequemere Art verbucht; Rabatt-, Skonto- rc. Abzüge erfordern aber besondre Buchung, und das geschieht im Memorial, gewöhnlich der Zeit- und Arbeitersparnis halber in einer Sammelbuchung am Monatsschluß. Ebenso ge hören die Beispiele Nr. IIS, 120 und 121, die dem Konto des Kommissionärs entstammen, in das Memorial. — Will der Verfasser aber das Memorial als eignes, für sich be stehendes Grundbuch umgehen (die Buchführung gestattet ja alle möglichen Buchungsformen und Einrichtungen), dann muß er sich wenigstens darüber äußern und dem Schüler die nötigen Anweisungen zur Verbuchung der oben beispiels weise angeführten Fälle geben. Auch auf folgende Punkte möchte ich aufmerksam machen: In Beispiel Nr. 58 »Tageskasse« heißt es: Accept Meyer L Müller, Leipzig. Dieser Wechsel kann wohl nicht als Accept bezeichnet werden, denn es kann sich nach dem gegebenen Beispiel nur um einen von Meyer L Müller auf uns gezogenen Wechsel, also um eine Tratte handeln, da wir doch, wenn wir erst am 15. Juli remittierten nicht ein Accept, das bereits am 20. Juli fällig ist, ausstellen werden. Bei diesem Beispiel könnte künftig eine Erklärung der Wechselbezeichnungen »Accept« und »Tratte« gegeben werden. Zu Beispiel Nr. 53 »Rabatt an Professor Obermüller« sei bemerkt, daß dieser Abzug, wenn der Verfasser denn schon Gewinn- und Verlust-Rechnung bei der einfachen Buchführung durchführen will, nicht direkt dem Gewinn- und Verlust- Konto, sondern wohl besser dem »Sortimentslager-Konto« belastet werden könnte, denn dieses bringt 5 ^ weniger ein. Das Ergebnis ist für die Buchführung natürlich dasselbe. Die Verbuchung über Gewinn- und Verlust-Konto (welches, ich wiederhole das immer wieder, bei der einfachen Buch führung überhaupt nicht in Frage kommt) ist umständlicher und für den Lernenden auch schwerer verständlich. In der Praxis macht man dann alle auf Gewinn- und Verlust- Konto gehörigen Buchungen gewöhnlich erst am Jahresschluß. In die Bilanz sind nur die Gesamtsummen ein zustellen, nicht, wie es in dem im Lehrplan gegebenen Beispiel geschieht, auch die einzelnen Beträge, die die Ge samtsumme erst ergeben. Dadurch wird die Bilanz über sichtlicher und klarer. Wie sich die in der Bilanz festgelegten Summen zusammensetzen, das ersieht man aus dem In ventar. Es liegt gar kein Grund vor, daß der Verfasser von dieser Vorschrift, auf die er selbst im theoretischen Teil aufmerksam macht, im praktischen Teil abweicht. In dem im Lehrplan gegebenen Beispiel ist nur das Jnventarium unterschrieben, die Bilanz jedoch nicht; es ist aber gesetzliche Vorschrift, daß auch die Bilanz unter schrieben wird. In der Besprechung der einzelnen Bücher müßte es bei dem Inventuren- und Bilanzenbuch heißen entweder nur: »Erläuterungen zum Inventar« oder aber: »Erläuterungen: I. Aktiva« (wie es auch bereits im Lehrbuch gedruckt ist) und »II. Passiva«, welche Überschrift nach Abschnitt Nr. 10, vor Abschnitt Nr. 11 zu stehen kommen müßte. Wenn bei der nächsten Auflage der theoretische Teil einer genauern redaktionellen Prüfung und Umarbeitung unterzogen werden würde, dann würde auch dies dem Buch nur zum Vorteil gereichen; jetzt bleibt in dieser Beziehung manches zu wünschen übrig. Namentlich würden sich der Abdruck der wichtigsten Paragraphen aus dem Handelsgesetz, die die Buchführung und Handelsbücher betreffen, und eine etwas ausführliche Behandlung der Inventur- und Bilanz arbeiten und die gesetzlichen Vorschriften hierüber empfehlen; auch der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buch führung sollte klarer beleuchtet werden. Leider ist auch eine erhebliche Anzahl Druckfehler stehen geblieben, von deren Aufführung ich aber absehe. Sind auch die Fehler nicht gerade sinnentstellend, so sind sie doch, zumal in einem Lehrbuch, immer störend und ärgerlich. In einer künftigen Auflage sollten sie sämtlich verschwinden. Mancher kleine Abänderungs- und Verbesserungsvor schlag ließe sich noch anführen; doch ich sehe davon ab, da dies zu weit führen würde. So beschränke ich mich also auf die vorstehend geäußerten Hauptwünsche, deren Erfüllung ich im Interesse der Buchführung und des Buches im besondern bei späteren Auflagen gern sehen würde. Daß übrigens die für den praktischen Teil gewählte Tabellenform eine besonders glückliche sei, davon bin ich noch nicht recht überzeugt. Beim Unterricht wirkt das große Format jedenfalls recht hinderlich, weil die Tabellen einen unverhältnismäßig großen Flächenraum einnehmen. Ich glaube daher, daß es sich empfehlen würde, das Buch bei spätern Auflagen in handlichere Formen zu bringen, die tabellenmäßige Nebeneinanderstellung der einzelnen Bücher fallen zu lassen und für jedes zur Darstellung kommende Buch zwei Seiten zu benutzen, wovon die eine (linke) Seite das Buchschema mit den Eintragungen, die andre (rechte) Seite die Erläuterungen und Hinweise enthält. Dadurch erhält das Buch ein bequemeres, leichter zu handhabendes 531'
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