* Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Erscheint täglich allster Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrcspreis sür Mitglieder des Börsenverciiis ein Exemplar 10 ./ik, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 sür Nichtmitglieder 20 ./I, bei Zusendung unter Kreuzband (anher dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfasst 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 90. Leipzig, Freitag den 19. April 1907. 74. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. In der diesjährigen Buchhändlermtsse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 29. April O07, vormittags 9 Uhr bis mittags 12 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, die Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (8 49 der Satzungen). Sie sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, die sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten abrechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvcreins angemeldet haben und in dem von dieser anzufertigenden Fremdenverzeichnis und Verzeichnis der Selbstrechner aufgeführt sind. Hierbei bitten wir die Herren Selbstrechner, nicht vor 9 Uhr zur Abrechnung zu erscheinen und ersuchen zugleich die Herrcu Kommissionäre, nicht vor 12 Uhr mittags ihre Plätze zu verlassen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Abrechnung unbedingt gewährleistet sein muß. Diejenigen Verleger-Mitglieder, die durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben ihm eigenhändig eine Vollmacht anszustellen. Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle rechtzeitig zu beziehen. Es ist hierbei folgendes zu beachten: Der Firmeninhaber oder sein gesetzlicher Vertreter hat zunächst die eigenhändige Unterschrift des mit der Abrechnung betrauten Herrn unter Hinzufügung des Firmenstempels zu bestätigen; die Vollmachten sind dem Syndikus des Börsenvereins zur Prüfung einzureichen, der alsdann eine Legitimationskarte ansstellt. Es ergeht das Ersuchen, diese Vollmachten so rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzusenden, daß die Legitimationskarten spätestens am Donnerstag vor Kantate durch eingeschriebenen Brief an die Aussteller zur Abgabe an ihren Bevollmächtigten abgesandt werden können. Nur die bis einschließlich Donnerstag vor Kantate bei der Geschäftsstelle eingegangenen Vollmachten werden auf diese Weise behandelt. Später eingehende Vollmachten müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. In diesem Falle erfolgt die Übergabe der Vollmachtskarte nur persönlich an den Ab- rechncnden in der Geschäftsstelle, wenn er sich durch Paß karte über seine Person ans weisen kann. Den selbstrcchnenden Verleger-Mitgliedern wird empfohlen, sich zur Abrechnung ebenfalls mit Paßkarle zu versehen, um sie nötigenfalls, wenn sie einem Abrechnenden nicht persönlich bekannt sein sollten, vorzeigen zu können. Es wird gebeten, die Angaben über die Abrechnung, ob die Abrechnung selbst oder durch Bevollmächtigten erfolgen wird rc., recht bald einzusenden, damit die Zusendung der Vollmachtsformulare rechtzeitig erfolgen kann. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur mit Genehmigung des Vorstandes und durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, die Mitglieder des Börsenvereins sind. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, denen die Benutzung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Auf Antrag des Vereins Leipziger Kommissionäre werden während der Dauer der Abrechnung die Abrechnungsrüumc nur für diejenigen Mitglieder des Börsenvereins, die selbst rechnen, und für die zur Abrech nung Bevollmächtigten zugänglich sein. Eintrittskarten werden von der Geschäftsstelle ausgefertigt und den Mitgliedern, die sich als selbstrechnend angemeldet haben, mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen übergeben. Für die zur Abrechnung Bevollmächtigten dient die Legitimationskarte gleichzeitig als Eintrittskarte. Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. ?4. Jahrgang. 529