<904 . - r-,«» «>,»>»,a,,^ Ferlige und Künflig erscheinend« Bücher. — PreidLnderungen. X: 145, 25. Juni 1923. < vl« « r 8 1 « r» » rn rr» «2 r» 1 n r o k i e l e r; e l» u 1 r s e 8 e 1 r > i«üenagerikill8 Keselr 6ek. Ke^" - Kat vr. Vv t I d e 1 m tl t e s o «k 8smmlung äeMscksr üssstrs: 6sncl 101 Znmmlung dsutscksr 6sseirs: Hsnä 102 s. ^ «cklüngvlrsdl: 80»0 r» L «Ir» L V r» IL NeuesHarzerKursbuch 2. Auflage soeben erschienen Preis ord. 1500.-, netto 600.—. Verlag F. A. Latimann, Goslar. Als einziges Kursbuch des Harzes mit seinen Nah- und Fernverbindungen unentbehrlich jtir alle Harzbesucher. Berichtigung. In unserem Inserat in Nr. 1431) 2, angegeben ivorden. Sie müssen rich tig Heiken: Vorzugsausgabe Gz. 200, nach dem 15. Juli Gz. 220, wovon wir Kenntnis zu nehmen bitten. Alm a/D. Hermelin-Verlag. liefere ich nunmehr nur noch in österreichischer Kronen- Währung. Verlag Ludwig Hübsch, Wien x. Ein Vorschlag zur Milderung unserer Währungsnot Drei Vorträge von. Vf. Oscar Mügel Staatssekretär a. D., Wirkl. Geheimer Rat Geheftet Grundzahl etwa 1 Der Verfasser, der bis vor kurzem Staatssekretär im Preus;. Justizministerium war, nimmt einen Gedanken wieder auf, den in Zeiten, als der Geldwert ebenfalls schwankte, ein so bedeutender Jurist wie v. Saoigny vertreten hat: das Geld nicht nach seinem Nennbeträge, sondern nach seinem Kurswerte in Zahlung zu nehinen. Der auf eingehenden Untersuchungen aller bestehenden Bedenken gestützte Vorschlag zur Milderung unserer Währuugsnot wird bei allen Jinanstculeir, Zinan,Politikern, Zinarr,wissen,chastlern und Juristen eine ganz besondere Beachtung finden. in der neuen Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1923 nebst den damit in Zusammenhang stehenden Vorschriften des Reichsentlastungsgesetzes und des Vertrags non Versailles vr. Richard Fuchs Ministerialrat im NeichSministerium für Wiederaufbau Preis wird noch bekanntgegeben. Das Neichsausgleichsgesetz hat durch die Novelle vom 4. Juni 1923 eine völlige Umgestaltung erfahren, und zwar grundsätzlich mit rückwirkender Kraft. Der Verfasser hat als Referent für das Ausgleichsverfahren im Wiedernusbauministerium sowohl das ursprüngliche Gesetz als auch die Novelle ausgcarbcitet, sowie an den Beratungen in allen Stadien teilgenommen und ist auf Grund seiner amtlichen Tätigkeit auch mit der bisherigen praktischen Hand habung des Gesetzes vertraut. Bei der Bedeutung und Schwierig keit der Materie ist es für die betroffenen Wirtschaftskrise, ins- besondere für die deutschen Gläubiger und Schuldner gegenüber dem ehemals feindlichen Auslande, ferner fiic die zuständigen Be hörden sowie für die Rechtsanwälte unerläßlich, sich mit dieser Bearbeitung vertraut zu machen, zumal die bisherigen Kommentare zum Neichsausgleichsgesetz bereits im Jahre 1920 kurz nach der Verabschiedung des ursprünglichen Gesetzes erschienen sind und daher weder die einschneidenden Änderungen der Novelle, noch die seit herige Rechtsprechung und Literatur zu dem Gesetz und den ein schlägigen Vorschriften des Friedensoertrags berücksichtigen konnten. Die Ausgabe enthält im Anhang einen Textabdruck sämtlicher geltenden Ausführungsbestimmungen zuin Neichsausgleichsgesetz. Alsbald nach Veröffentlichung im Neichsgesetzblatt wird in der Sammlung „Das neue Arveitsrecht". herausgegeben von Ministerialrat vr. Feig und Ministerialdirektor vr. Sitzler, als sechster Band erscheinen: Hausarbeitgeseh in der ihm durch das Heimarbeiterlohngeseh vom Juni 1923 gegebenen Fassung Ministerialdirektor l)r. Rohmer Payr. Staatsrat und stell». Bevollmächtigter zum Reichsrat Preis wird noch bekanntgegeben. Das soeben vom Reichstag verabschiedete Heimarbeiterlohngcsetz bringt grundlegende Änderungen zum HauSarbeitgesetz, vor allem die Befugnis der Fachausschüsse zur Lohnfestsetzung und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten der Heimarbeiter. Der Verfasser der Er. läuierungen ist der Bearbeiter des bekannten Kommentars zur Gewerbe-Ordnung von Landmann und hat als Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses wie im Reichsrat bei der Ausarbeitung und Beratung des Heünarbeiterlohngesetzes selbst mitgewirkt. Als vorzüglicher Kenner des Heimarbeit, und des GewerberechtS. der bereits das alte Hausarbeitgesetz kommentiert hat, ist er wie wenige berufen, den Wissenschaftler wie den Praktiker in das wichtige neue RechtSgebict einzuftihren. Ich bitte zu bestellen. Zettel anbei. Berlin W 9. Franz Vahlen.