Umschlag zu 87. Dienstag, den 16. April 1907. Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen-Verbands zu Leipzig Der Verband besitzt Stellen vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten Persönl. Verhältnisse — Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver sicherungs kassen: Kranken- und Begräbniskaffe Klaffe ä, 8, L und O: 10 M. 50 Pf, 14 M., 21 M. und 28 M. Krankengeld wöchentlich. — Ausgezahlte Krankengelder über 700000 Mark. — Begräbnisgekd bis zu 1000 M. — Besonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ausgezahlte Begräbnis- gelder über 130000 Mark. — Vermögen über 160000 Mark. 26ikn)bnkassb Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem —— Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück gewähr! — Ausgezahlte Witwen-u. Waisengelder: 300000 Mark. — Vermögen über 470000 Mark. ^NValidLNkassb Durch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Auf Wunsch auch Versicherung mit BeitragsrückgewährI — Ausgezahlte Invalidengelder über 37000Mk. — Vermögen 180000 Mk. Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen- und Invalidenrenten! Die drei Kaffen stehen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unter der Aussicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, dessen ständige Nachprüfung der technischen Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Sahnngsauszüge usw. wolle man von den Herren Vertrauensmännern (s. Offiz. Adreßbuch) oder von der Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilsen-Verbands verlangen!