Hk 158, 11. Juli. Geschäftliche Einrichtungen u. s. w. 2595 für Werthsendungen bestehenden gesetzlichen Gebühren zur Post geliefert worden sind. Hiernach wird für Packete mit Vorschuß, welche nicht aus drücklich als Wcrthsendungen ausgeliesert werden, im Falle des Verlustes lediglich wie für einfache Packete ohne Werthangabe Ersatz geleistet. Für Briefe mit Postvorschuß findet unter gleichen Bedingungen eine Entschädigung überhaupt nicht Statt. Vor- schußbcträgc, welche dem Absender solcher Sendungen gleich bei der Eiulieserung ausgezahlt worden sind, ist er im Falle des Ver lustes der Sendung zurückzuzahlen verpflichtet." Meiner Ansichtund Empfindung nach, ist es durchaus wünschens- werth und im Interesse des allgemeinen Verkehrs nothwendig, daß Seitens der Post, Briefe und Packete mit Vorschuß bezüglich der Ersatzpflicht den Briefen und Paketen mit Werthangabe gleich gestellt werden, der Art, daß im Verlustsalle der Betrag des Vorschusses bei der Feststellung des zu leistenden Ersatzbetrages zu Grunde gelegt werden soll. Die Postvorschnßgebührcn haben z. Zt. eine solche Höhe erreicht, daß sie, wenn eben nicht die Versicherungsgebühr mit ein begriffen ist, als abnorm zu bezeichnen sind. Die Post stützt sich aus den die Ersatzpflicht allerdings nicht ausdrücklich vorschreibenden H. K. des Gesetzes vom 28. October 1871 — es würde also, falls die Nothwendigkeit der Haftpflicht allgemein anerkannt würde, ver sucht werden müssen, aus legislatorischem Wege den H. 6. entsprechend zu erweitern. Interessant wäre cs zu crsahrcn, ob die Post überall in Deutsch land gleichmäßig diese Praxis befolgt hat und befolgt. 8. Misccllen. Rechtsfrage. — Ein Sortimenter schließt das Conto eines Verlegers mit einem Saldovortrage zu seinen Gunsten ab, welcher dadurch entstanden ist, daß Artikel, welche fest bezogen und bezahlt waren, nachträglich noch remittirt wurden. Der Saldovortrag ist bereits mehrere Male vom Verleger als richtig anerkannt worden. Der Sortimenter bezieht von obigem Verleger eine Zeitschrift, welche bisher nur baar geliefert wurde; aus das Ersuchen des crstercn, nun die Zeitschrift in Rechnung zu liefern, bis der Saldovortrag ab- sorbirt sei, erhält der Sortimenter vom Verleger folgende Antwort: Der Betrag wird nicht retour gezahlt, auch die Zeitschrift nicht in Rechnung geliefert. Sie haben bis zur Höhe des Saldovortrags aus unserm Verlage zu wählen. — Wenn nun noch bemerkt wird, daß der Sortimenter vom übrigen Verlage nichts gebrauchen kann, so muß gefragt werden, wann der Sortimenter wieder zu seinem Gelde kommt, und ob der Verleger zu einer solchen Versahrungsweise be rechtigt ist. 1. Pcrsonalnllchrichtcn. München, 6. Juli. Friedrich Wilhelm Hackländer ist heute früh aus seiner Villa am Starnberger See gestorben. Berichtigung. In Nr. IS2 in dem Aussatz-: Eine Erinnerung an Julius Harrwitz in der eisten Zeile des dritten Alinea lies: der gelehrte Herr Verfasser (statt: letzte). Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen u. s. w. s2S074.s I>. ?. Wkl88 L Fvuiii6i8t<;r s26075.^ Ogteroäö i/Ogtpr., im ^uli 1877. VorlLllÜZS H.1ti!6iAS. Ultimi Lilviix«; sssoie.s ?. i>. 6. kV ViALiiä's LueftlilliilUullA 0. Ltnvrptal ts!. 8t!IMp1'o1'8 KHiiilkl. tlliixt. ItnoNtmiKlluiiF vorin. 6. I?. IVigunck Lrmiren Hveräs. lioeb>Lolrtrm^8vo11 Oortmuvä, 1. ^uli 1877. L. 8elll!tzb8. 350*