Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1877
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- 1877-07-25
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- 25.07.1877
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2766 Nichtamtlicher Theil. 170, 25. Juli. 1845 eine eigene Druckerei — jetzt wohl hinsichtlich ihrer praktischen Einrichtung und Ausstattung die schönste Deutschlands — und der Stolz ihres Schöpfers. Westermann's Verlagsthiitigkeit läßt sich vornehmlich in drei charakteristische Gruppen bringen. Die erste Gruppe bildet: Sprachwissenschaft und neuere Sprachen: Herrig's Archiv, die mustergilligcn Wörterbücher eines Klotz, Rost, Thibaut, Molo, Cousin, Elwell, Brown-Martin, Ric- cardo; die zweite Gruppe: Geschichte und Geographie: Rotteck, Macaulay, Sporschil, Schmarda, Berg; die dritte Gruppe endlich: schöne Literatur mit dem Hauptwerke der des Verlegers Namen tragenden Monatshefte. Uns scheint, daß Westermann jetzt den Schwerpunkt seiner Thätigkeit in sein Lieblingskind, die Monatshefte, verlegt — und nicht mit Unrecht. Neuerdings, wo die deutschen Revuen nach Art der französischen Revues und der englischen Reviews wie Pilze emporschicßen, ist cs gewissermaßen Pflicht, an dieser Stelle zu be tonen — Niemand that es bisher, —daß Westermann die Priorität der Idee einer deutschen Revue, in Gestalt von Monatsheften, be anspruchen darf. Sind die Monatshefte seit ihrem 21jährigen Be stehen nicht die erste und beste deutsche Revue gewesen, die dem deutschen Volke das Beste und Gehaltvollste seiner ersten Geister geboten, unter Westermann's vortrefflicher Leitung? Aber klingt das nicht säst wie Reclame, Selbstberäucherung? Sicherlich nicht; denn ein so fest und wohl fundamentirtes Unter nehmen, getragen von dem Wohlwollen des deutschen Volkes, bedarf derartige Mittel nicht, um von sich reden zu machen — es spricht für sich selber. Nicht unerwähnt darf ferner bleiben, was Westermann für die Schule gethan. Wer kennt nicht die trefflichen Viehofs'schen Hand-und Lesebücher, und welcher Sortimenter könnte der Atlanten von Liech tenstein und Lange entrathen? Die hohe technische Vollendung beider geographischen Hilfs mittel ist Westermann's ureigenes Verdienst; unablässig bleibt er bestrebt, sie noch vollkommener zu machen, obgleich sie schon das Beste sind, was aus diesem Gebiete der Kartographie für die Schule geleistet wurde: dafür spricht die Verbreitung von weit über einer halben Million Exemplaren. Erwähne ich schließlich noch der Thätigkeit Westermann's als Sortimenter, als Gründer eines Sortimentsgeschästes gemeinsam mit seinem Bruder Bernhard 1848 in New-Aork, so soll damit nur angcdeutet werden, wie mächtig Westermann's Schaffensdrang und wie allseitig seine Bedeutung ist. Bekannt ist ja, wie er, nachdem die Lebensfähigkeit des New-Docker Geschäfts erprobt, von dem Unternehmen zurücktrat, namentlich da auch die immense Aus dehnung seines Braunschweiger Geschäfts dies zur unbedingten Nothwendigkeit machte. Aus all dem Gesagten erhellt nun zur Genüge, daß die Firma des Jubilars eine Zierde des deutschen Buchhandels ist und zu den ersten Firmen Deutschlands zählt. Und wie das echte Verdienst nicht unbelohnt bleibt, wie Jeder zu seinen Ehrenrechten kommt, der sich auch wahrhafte Verdienste erworben, so konnte cs nicht ausbleiben, daß Westermann 1876 seitens seines Landcsherrn zum Commerzienrathe ernannt, und daß er in dem gleichen Jahre von Sr. Maj. dem Könige von Bayern mit dem Ritterkreuze vom heil. Michael ausgezeichnet wurde. Zahlreich waren die Ovationen und sinnreich, die dem Jubilare von allen Seiten dargebracht wurden. Wollte ich sie alle ansühren, sie würden ermüden und den Raum überschreiten. Unter den eingelanfenen Glückwunschadressen sind besonders her vorzuheben, die des herzoglichen Staatsministeriums, des Vorstandes des deutschen Buchhandels und des Leipziger Buchhändler-Vereins. So hat denn dieser seltene Tag dem Jubilare viel Erhebendes en; die Krone setzte dieser ihm aber auf dadurch, daß er eineAlters- versorgungs-Stiftung für sein Personal und eine ähnliche Stiftung in Höhe von 30,000 Mark für die Stadt Braunschweig gründete. Dem Wunsche aller Glückwünschenden aber, daß es dem ver dienten Jubilare noch aus Decennien hinaus vergönnt sein möge, einem so großen Geschäfte, wie dem seinigen, mit jener geistigen und körperlichen Rüstigkeit vorzustehen, wie heute, schließen wir uns aus vollstem Herzen an. MiScellen. Rechtsfrage. — Ein Autor übergiebt einem Verleger ein Werk ohne Honorar und unter Leistung eines Beitrages zu den Her stellungskosten. In dem Verlagscontracte bleibt das Versügungs- recht über eine zweite Auflage dem Autor Vorbehalten, falls er sich mit seinem bisherigen Verleger nicht einigen sollte. Nun will der Autor nach einem Jahre, obwohl die Hä lste der ersten Auflage noch unverkauft ist, diese zweite Auflage veranstalten, ohne jedoch in die durch das Gesetz vorgeschriebene, vom Verleger möglichst billig bezifferte Vergütung der noch vorräthigcn Exemplare der alten Aus lage einzuwilligen. Kann der Verleger, wenn der Autor seinen Vor satz aussührt und eine neue Auflage bei einem anderen Verleger er scheinen läßt, dieselbeals „widerrechtlich" mit Beschlag be legen lassen resp. gegen die Herausgabe den gesetzlichen Schutznachsuchen? Der Autor meint „nein", der Verleger meint „ja". Wie ist die Meinung Anderer? V. k. Zwei Wünsche eines Verlegers, demSortimenter zu gefl. Beachtung empfohlen: 1) Um einen schnellerenAbschluß der Conti herbeizuführen, wolle man die durch Differenzen entstandenen kl. Saldo-Reste mög lichst bald nach Empfang des Abschlusses oder derSpecisication prüfen, und bei Richtigbesinden sogleich dasselbe Formular smit der Weisung versehen: Betrag (der Kürzehalber) durch Commission är zu erheben! wie dies auch bereits einige Handlungen thun. — Der einzelne Verleger hat dann nicht erst zu warten, bis eine ganze Liste fertig, die auch meistens erst zu Michaelis Erledigung findet, u. jeder Verleger wird sich gewiß gern der kleinen Mühe des Schreibens einer Baarfactur unterziehen. — Der Sortimenter gewinnt dadurch ebenfalls an Zeit und bringt das Conto in Ordnung, wie es schon zur Ostermesse hätte sein sollen. 2) Da sichdasZurnckverlangender Novitäten außerhalb der Ostermeß-Zeit alljährlich vermehrt, empfiehlt sich bei nicht großer Mühe, dem Verleger auch dann Mittheilung zu machen, wenn das Zurückverlangte (oftmals nur 1 Expl.) abgesetzt wurde, oder fest behalten werden soll, was leider gar zu oft zu melden nicht für nöthig erachtet wird! — Wer diesen gerechten Wünschen stets nachkommt, wird auch dann bei besonderen Gelegen heiten von jedem einsichtsvollen Verleger gern nach Wunsch berück sichtigt werden, wo es irgend geht. IV. Humor im Inserate. — Herr Ed. Anton inHalle sendet an die Expcd. d. bahr. Lehrerzeitung in Fürth auf Buchhändlerwege ein Inserat und erhält dasselbe von Leipzig mit dem bekannten rothen Zettel: „Kann durch die Bcstellaustalt nicht befördert werden re." zurück. Natürlich sendet er jetzt das Inserat direkt nach Fürth, läßt aber als Beweis seiner ersten Sendung den rothen Zettel daran kleben. In Fürth begreift man nicht den Zweck des rothen Zettels, hält die Bemerkung für eine Ergänzung des Inserats, und so steht richtig in der bahr. Lchrerztg. 1877 Nr. 25: „Verlag von Eduard Anton in Halle a/S. Hummel, kl. Naturgesch. re. re. Kann durch die Bestcllanstalt nicht befördert werden, weil bez. Firma in Leipzig keinen Commissionär hat."
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