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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1923
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- 1923-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1923
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- Deutsch
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>5 147. 27. Juni 1923. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Nvachrom Aktiengesellschaft für Finbcnphl'tograptjie in München.— Bilanz der Uvachrom A.-G. per 31. Dezember 1922. Aktiven. Passiven. L, 187 500 4000000 — Namensaklien ., 250000 — 4 250 000 Kasfenbcstand und Postscheck 423 567 51 Wechsel 48 836 50 5 174 842 39 10 697 488 40 8 451 488 96 2 168 576 — Warenbestand I2 3I6 8S0 — Schutzrechte 1 225 — Abschreibung ., 1 224.— 1 — Beteiligungen 50 000.— Abschreibung .... „ 49 999 — 1 — Immobilien ^ 148 997 27 Abschreibung „ 148 996 27 1 — Einrichtung und Mobiliar ^ 177 229.70 Abschreibung .... 177 226.70 3 — Abnützungsfonds .... 500 ovo — Reingewinn 3 129 381 06 23 674 288 41 23 674 288 41 Verlust und Gewinn per 31. Dezember 1922. Verlust. Gewinn. § 15 053 561 34 g 202 603 41 Gründungs. osten 344 130 90 2 000 000 Abschreibgn. an Schutzrechten ^ 1 224.— „ „ Beteiligungen ^ 49 999.— „ „ Immobilien >6 148 996.27 „ „ Einrichtung ^ 177 226.70 377 445 97 Reingewinn 3 129 38i 06 15 053 561 34 15 053 56! 34 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 128 vom 5. Juni 1923.) Persünalnachriltzten. Ernennung zum Ehrenbürger der Universität Jena. — Herr Vcr- lagsbuchhäii'dler Lr. Ml. G u st a v Fischer ist vom großen Senat der Universität Jena zum Ehrenbürger der Thüringischen Landes Universität Jena ernannt worden. Jubiläum. - Am 28. Juni 1923 begeht Herr Direktor Albert Dettmar im Hause der Berlinischen Verlagsanstalt G. m. b. H. in Berlin die 25. Wiederkehr des Tages, an dem er in die Ber linische Verlagsanstalt eingetreten ist. In dieser langen Spanne hat sich die Berlinische Verlagsanstalt unter seiner Mitwirkung zu einem großen, angesehenen und weitverzweigten Unternehmen mit inter nationalen Verbindungen entwickelt, das heute weit über den Kreis seines Ursprungs, den zahnärztlichen Verlag, hinausgewachsen ist. Di rektor Dettmar ist im Verlaufe seiner Tätigkeit mit allen Kreisen der Zahnärzteschaft und der Dentalindustrie in persönliche Berührung ge treten und hat sich überall durch sein liebenswürdiges, gerades Wesen hohe Anerkennung und Wertschätzung erworben. Wir wünschen ihm noch viele Jahre erfolgreichen Wirkens. SpreWal. lOhne Verantwortung der Ncdaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Dem „Bliemchen" in Nr. 141 des Bbl. und anderen zum Nachdenken. » . . . . über unsere Dialektd-ichtcr — Bormann nehmen wir dabei aus — und zu ihnen noch ein ernstes Wort! Mögen sie immerhin hie und da sprachliche Fehler begehen! und gegen die Rein heit ihrer eigenen Mundart verstoßen oder ihre Worte in die ungeheuerlichste Schreibweise kleiden, das wollen wir ihnen hingehen lassen. Damit richten sie doch wenigstens keinen Schaden an. Wohl aber müssen wir entschieden Verwahrung einlcgcn gegen den Typus des Sachsen, des Leipzigers, wie sie ihn mit Vorliebe schildern. Den treu herzigen, bescheidenen, genügsamen Sinn unserer Landsleute behaupten sie darznstellen. Was tun sie aber in Wirklichkeit? Sie zeichnen den Sachsen zumeist als einen geistig beschränkten, auch gegen den ver nünftigsten Fortschritt mißtrauischen, erbärmlichen Spießbürger oder als einen traurigen Tropf ohne Rückgrat und eigene Meinung . . .« Or. Johannes Pöschel im Leipziger Kalender für 1904, mitgeteilt von N. V. Praktische Hilfe für die Auslanddeutschen. Der Übergang zur Berechnung in A u s l a n d w ä h r u n g bringt es mit sich, daß die deutschen Verleger genötigt sind, sich Bankkonten im Ausland einrichten zu lassen. Verfolgt man die Anzeigen, die die Errichtung solcher Konten bekannt machen, so stößt man immer wieder darauf, daß namhafte deutsche Firmen sich, ausgesprochen deutsch-, feindlicher Banken bedienen, so vor allem in der Tschechoslowakei. Wäh rend es in der Tschechoslowakei eine Anzahl hochangesehener und über das ganze Land verbreiteter deutscher Bankanstalten gibt, benutzen angesehene deutsche Verleger diese nicht, sondern wenden sich an die 6e8ka Lanka blnis, an die Lrum^slo^va Lanka oder an die Isekeeko- Llovenska Lanka. Daß dieses Verhalten bei den schwer um ihr Volks tum ringenden deutschen Buchhändlern in Böhmen, Mähren und Schlesien die größte Erbitterung Hervorrust, ist klar. Sie betrachten diese deutschfeindlichen Bankverbindungen mit Recht als einen Verrat am deutMn Volkstum. Es bedarf wohl nur dieses Hinweises, um die deutschen Verleger zu veranlassen, sich deutsche Bankverbindungen zu schaffen. Solche sind: Kreditanstalt der Deutschen e. G. m. b. H., Prag II, Krakanergasse 11 (mit 72 Filialen); Deutsche Agrar- und I n d u st r i e b a n k, Prag II, Mariengasse 36; Deutsche Volksbank, Leit meritz; Zentralbank deut scher Sparkassen, Prag II, Wredauergasse 14. M ü n ch e n. I. F. Lehman n. Verlustsicherung bei Auslandzahlungen. (Vgl. Bbl. Nr. 126.) Wir wollen nur die bezüglich der österreichischen Post sparkasse darin enthaltenen Bemerkungen richtigstellcn. Es ist nicht zutreffend, daß die Einzahlung von Geldern auf ein Konto der österreichischen Postsparkasse nur mittels eines mit Firmenaufdruck und eingedruckter Nummer versehenen Erlagscheins erfolgen könnte, wie der Herr Verfasser angibt. Diese Art Einzahlung mittels Erlagscheins ist vielmehr nur erforderlich seitens solcher Einzahler, die selbst kein Konto bei der österreichischen Postsparkasse besitzen. Sind sie aber Inhaber eines solchen Kontos, und dies dürften fast aus nahmslos alle österreichischen Buchhändler sein, so können sie in ein fachster Weise Zahlungen auf ein anderes österreichisches Postsparkassen konto mittels Überweisung durch Postscheck leisten. Es ist also nicht nötig, daß der Schuldner, sofern er eben selbst Konto bei der österreichischen Postsparkasse besitzt, vom Gläubiger erst einen Erlag schein zugesandt erhält. Es dürfte wohl auch von Interesse sein, daß der ganze Post sparkassen- und Postscheck-Verkehr — abgesehen von England — in vor bildlicher Weise von Österreich ausgegangen ist und alle übrigen ähn lichen Einrichtungen mit mehr oder minder geringen Abweichungen diesem Muster nachgebildct wurden. Wien. Seide Ische S o r t i m e n t s-B u ch h. Deutsch. Irreführende Firmenbezeichnungen.*) Herr Handelsrichter Worms-Berlin schreibt uns: Nach der Bestimmung des § 18 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs über die äußere Gestaltung der Handelsfirmen darf einer Firma kein Zusatz beigcfügt werden, der ein Gescllschaftsverhültnis andeutet oder s o n st geeignet i st, eine Täuschung über die Art oder den Umfang des Geschäfts oder die Verhältnisse des Geschäfts inhabers herbeizuführen. Dabei kommt es nicht darauf an, daß die Beifügung des Zusatzes in der Absicht geschieht, eine solche Täuschung zu bewirken, oder gar darauf, daß eine solche Täuschung in Wirk lichkeit herbeigeführt wird, sondern lediglich darauf, daß sie nach ihrem Inhalt oder nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine solche Täuschung herbeizuführen. Wenn man nun daraufhin die Negistcr- eintragungen buchhändlerischer Firmen der letzten Zeit prüft, so be gegnet man in vielen Fällen einer geradezu auffallenden Abneigung, die jeden Irrtum ausschließcnde, alte gute LIezeichnung »Buch handlung« als Zusatz in die Firma anfzunehmen. Statt dessen *) Wir bringen diese Ausführungen zur Kenntnis, um eine Anssprache darüber innerhalb des Buchhandels anzuregen. Eigene Stellungnahme behalten wir uns noch vor. Red.
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