Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1877
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- 1877-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1877
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Vertrauen und Freundschaft, welches namentlich Kröner dem Bor wurfe, als habe er Hackländer ausgebeutet, entziehen muß. Ob diese Autobiographie überhaupt, ob sie unverändert veröffentlicht werden wird, scheint mir zweifelhaft, da die Erben, von anderen Intentionen beseelt als Hackländer, das Manuskript zurückgcfordert haben. — Verwirklichen Hackländer's Erben ihre Drohung und bringen sie die geschäftlichen Resultate der Beziehungen ihres Vaters zu seinen Verlegern wahrheitsgemäß zur Kenntniß der Oeffentlichkeit, so sind allerdings Mittheilungen zu erwarten, welche die gesammte Schriftsteller- und Buchhändlerwelt interessiren werden. Nachschrift. Soeben geht mir der zweite Artikel zu, welchen Hackländer's Erben in Bezug aus ihre Beschwerden gegen ihre Verleger durch die „Neue Freie Presse" veröffentlichen; er enthält noch nicht die versprochenen Enthüllungen, sondern nur einzelne, nicht immer zutreffende Angaben. So ist es z. B. ganz richtig, daß Hackländer als Herausgeber von „lieber Land und Meer" nur 100 fl. monatlich bezog; allein diese erhielt er nicht etwa wegen Besorgung der Redaction, an welcher er niemals thätigen Antheil nahm, sondern lediglich wegen Hcrgabe seines an der Spitze des Blattes stehenden Namens. Hallberger honorirte ihm außerdem reichlich alle Romane rc. Und darüber stellen sich die Erben entrüstet! Stuttgart, 30. August 1877. Dehn. Rcchtssällc. Bei einer durch Verbreitung von Schriften begangenen Beleidigung ist dem Beleidigten die Befugniß zuzusprechen, die Verurtheilung des Beleidigers aus dessen Kosten öffentlich bekannt machen zu lassen. In Beziehung auf diese in Z. 200. des Strafgesetz buches enthaltene Bestimmung hat das Ober-Tribunal in Berlin in einem Erkenntniß vom 12. Juli 1877, i» Uebereinstimmung mit dem Appellationsgericht zu Magdeburg folgende Rechtssätze aus gesprochen: 1) Die Mittheilung des bloßen Inhaltes eines be leidigenden Schriftstücks ist nicht gleichbedeutend mit der Verbrei tung einer Schrift und gewährt somit nicht dem Beleidigten die Befugniß der Veröffentlichung der Verurtheilung auf Kosten des Beleidigers. „Die Verbreitung einer Schrift im Sinne des K. 200. setzt nothwendig voraus, daß das Schriftstück selbst mehreren Personen gegeben oder zugänglich gemacht sei, indem gerade hieraus im Gegen sätze zu einer bloß mündlichen Erzählung die besondere Gefährlich keit und Geflissentlichkeit dieser Art von Beleidigungen beruht." 2) In der llebergabe eines beleidigenden Schriftstückes an eine einzelne Person zum Abschreiben desselben ist eine „Verbreitung" nicht zu erblicken. 3) Die öffentliche Aushängung eines beleidigen den Schriftstückes, damit dasselbe von andern Personen gelesen werde, ist nur dann als eine „Verbreitung" zu erachten, wenn die ausge hängte Schrift von andern Personen wirklich gelesen worden. Auch ist bei der öffentlichen Aushängung eines beleidigenden Schriftstückes nur dann eine Oeffentlichkeit der Beleidigung, welche nach 8. 200. des Strafgesetz-Buches dem Beleidigten gleichfalls die Befugniß zur Veröffentlichung der Verurtheilung des Beleidigers gewährt, anzu nehmen, wenn erwiesenermaßen der Beleidiger den Aushang be wirkt hat. MiSrcllcn. Ausstellung von Arbeiten der vervielfältigenden Künste im Bayerischen Gewerbemuseum zu Nürnberg. — Der moderne Buchdruck ist durch etwa 50 Aussteller mit vortreff lichen Leistungen vertreten. 268 verschiedene Werke sind von den hervorragendsten Verlagsbuchhandlungen und Buchdruckercien aus gestellt. Berlin, Leipzig, Dresden, München, Nürnberg, Augsburg, Stuttgart, Düsseldorf haben sich besonders hervorgethan und in typo- > graphischen Prachtwerken umfaßt dieAusstellung alle hervorragenden Erscheinungen des deutschen Büchermarktes. Die Ausstellung ist in übersichtlicher Weise alphabetisch nach den Druckorten und Firmen angeordnet und gestattet einen Einblick in die Bestrebungen der Gegenwart, geschmackvoll und technisch vollendet zu arbeiten. Sehr interessant ist der Vergleich mit den älteren Druckerarbeiten vom Jahre 1500 an bis zur Mitte unseres Jahrhunderts. Er bietet das eigcnthümliche Bild, daß erst in der jüngsten Zeit der Einfluß der guten älteren Vorbilder begonnen hat und mit Verständniß die Lehren sllr unsere modernen Arbeiten aus der Schule der Geschichte gewonnen werden. — Eine große Zahl der Werke ist in Prachtbänden ausge stellt und in eine besondere Gruppe vereinigt, die den erfreulichen Fortschritt in der Herstellung schöner und guter Einbände er kennen läßt. „Esmarch 's kriegschirurgische Technik." — JnNr.200 des Börsenblattes erwidert Hr. Rümpler in Hannover auf eine Mittheilung des Hrn. A. Kaiser in Schweidnitz: „Meine Bedingun gen habe ich für den Sortimentshandel gestellt, aber nicht für Private" und „ich selbst habe an keinen einzigen Militärarzt ein Exemplar expedirt". Zur thatsächlichen Berichtigung dürste es angemessen sein, an dieser Stelle zu constatiren, daß letzter Passus wörtlich ge il o in m c n richtig ist. Nicht an die Militärärzte direct hat Hr. Rümp- ler das obige Werk geliefert, wohl aber an die Militär-Medicinal- Abtheilung des k. Kriegsministeriums, welche ihrerseits in einem durch die Generalärzte verbreiteten Circularfchreiben den Militär ärzten das Werk zu 14 M. 40 Pf., also mit 40<X> Rabatt, offerirte und sind auf diesem Wege über 800 Exemplare abgesetzt worden. Hr. Rümpler hat also thatsächlich an Private — und im geschäft lichen Sinne gehört dazu ohne Zweifel eine Behörde — zu denselben Bedingungen geliefert wie an die Sortimentshandlungen, und es ist somit keiner Handlung möglich gewesen, das Werk zu gleichem Preise zu liefern, wenn man nicht Fracht, Emballage und die übrigen Handlungskosten zusetzen will. Es ist sehr zu bedauern, daß der Ab satz dieses in jeder Beziehung vorzüglichen Werkes den deutschen Sortimentshandlungen so gut wie gänzlich entzogen ist, und daß der Herr Verleger sich zu einer Manipulation entschlossen, welche für ihn selbstverständlich manche Vortheile hatte, die aber nicht geeignet erscheint, die Interessen des Sortimenters zu fördern und das An sehen des Buchhandels in den Augen des bctheiligten Publicums zu heben. Berlin, 31. August 1877. Otto Enslin (Gutmann'sche Buchhandlung). Eine sehr dankenswerthe bibliographische Arbeit ist das als Anhang zu „Schmitz' Encyclopädie des philologischen Studiums der neueren Sprachen" soeben erschienene „Systematische Verzeich niß der auf die neueren Sprachen, hauptsächlich die sranzösische und englische, sowie die Sprachwissenschaft überhaupt bezüglichen Pro grammabhandlungen, Dissertationen und Habilita tionsschriften. Nebst einer Einleitung. Von Herrn. Varn- hagen" (gr. 8. XVIII, 100 S. Leipzig 1877, C. A. Koch's Ver- lagsbuchh. Preis 2 M. 50 Pf.). Man findet in dem Verzeichniß ungesähr 1650 Schriften der genannten Art, hauptsächlich aus Deutschland, daneben aus Deutsch-Oesterreich und der deutschen Schweiz, sowie auch, soweit dem Verfasser zugänglich, aus Frank reich, der französischen Schweiz, Belgien, den nordischen König reichen und andern Ländern. Ein angehängtes Autorenregister bietet sür den praktischen Gebrauch des Buchhandels einen schnel len Ueberblick über den systematisch geordneten Inhalt des Ver zeichnisses.
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