Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1877
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18771217
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187712178
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18771217
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1877
- Monat1877-12
- Tag1877-12-17
- Monat1877-12
- Jahr1877
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5020 Nichtamtlicher Theil. 2S2, 17. December. locken gewußt, wenn ihm auch manche nur mit Widerstreben folgten. Wirklich gediegene Gcistesschätzc, in ansprechender, anschaulicher Form und Sprache finden durch ihre Canäle jetzt ihren Weg in Kreise, die srüher sich mit der kläglichsten Unterhaltnngskost be gnügten. Ein Cnlturmoment von nicht zu unterschätzender Bedeu tung; doch freilich verdanken wir ihm auch zu gleicher Zeit jene Hegemonie von Büchern, die — um ein neulich in der Augsb. „All gemeinen Zeitung" bei Gelegenheit der Besprechung von Hans Hopfen's „Streitfragen und Erinnerungen" gebrauchtes Wort an zuwenden — „eigentlich gar keine Bücher sind, wenn man den An spruch nicht ausgibt, daß jedes Buch ein kleines Kunstwerk sein solle, wohlübersichtlich, schön gegliedert, innerlich zusammenhängend und nach einheitlichem Plan gearbeitet". Was an Breite der Wirkung gewonnen wurde, ging an Tiese verloren. Wie die Dinge liegen, scheint das beste Gegengewicht sür diese Strömung zu sein, daß das Publicum eine regere Antheilnahme an denjenigen Büchern be- thätigte, welche jene Aufgabe erfüllen, eine Theilnahme, die sich freilich durch Büchcrkauf äußern müßte. Ein anderes charakteristisches Merkmal des zeitgenössischen Bücherwesens zeigt, daß die Verleger ihrerseits den guten Willen haben, ein gutes Buch in jeder Beziehung zu einem schönen Besitz thum zu machen: das ist die Aufmerksamkeit, die neuerdings der äußeren Ausstattung ziemlich allgemein zutheil wird, und der gute Geschmack, mit dem dies im Ganzen geschieht. Dieses Streben steht in engem Zusammenhänge mit der allgemeinen Hebung, welche das Kunstgewerbe, die graphischen Künste, die bildende Kunst selbst, in neuerer Zeit an sich erlebt. Dieser verdanken wir auch das regere Treiben aus dem Gebiete des Kunsthandels, der in jüngster Zeit eine Reihe von glänzenden Unternehmungen hat hervortreten lassen, an denen nur einzig zu bedauern, daß sie einander zum Theil Con- currenz machen.... Der Aberglaube im Buchhandel. Hr. Aug. Bolm in Berlin hat soeben in alle Gauen des deutschen Vaterlandes eine Anzeige versendet, deren Kopf aus sol- ' gendem Passus besteht: „An das gebildete deutsche Publicum! Dieses Sendschreiben behandelteine außerordentlich wichtige Angelegenheit! Ja, ich glaube zuversichtlich, behaupten zu dürfen, daß wenn mein Vorschlag: Bücher gegen Ratenzahlungen (gegen monatliche oder viertel jährliche) zu beziehen, allseitige Theilnahme findet, sich im Buch handel eine sür unsere Literatur heilbringende und sür das deutsche Volk segensreiche Resorm vollziehen wird." Was soll man dazu sagen? Glaubt Hr. Bolm wirklich aus diese Weise der Resormator des Buchhandels zu werden, so nenne ichjdas einfach Aberglaube,ir; denn er wird sich doch nicht einbilden wollen, daß Er, Hr. Aug. Bolm in Berlin, der Erfinder des Raten- zahlungssystcms ist? Jeder Sortimenter hat schon lange vor Hrn. Bolm's großer neuer Aera — überhaupt schon vor Hrn. A. Bolm's Eintreten in das irdische Pilgerleben — Ratenzahlungen recht gern von seinen Kunden angenommen, wenn sie nur gebracht worden sind! Hr. Bolm gibt sich den Anstrich, rein für das Wohl der Menschheit zu arbeiten — arbeitet aber selbstverständlich doch nur für seine Tasche. Hr. Streller in Leipzig erläßt rührende Schreiben an Präsi denten, Ministerien und andere Behörden (siehe Börsenbl. vom 3. Decbr.), in welchen er mit Wohlgefallen ausposaunt, daß er — und nur Er — sich sür die Menschheit opfere, indem er sich bestrebe, dem miserablen Colportagehandel den Garaus zu machen. Das ist weiter nichts als das Mäntelchen, welches er den Agitationen für seinen Geldbeutel umhängt, um damit die Behörden zu bcsäuseln, die nun Wunder denken, was der Hr. Streller in Leipzig sür ein braver Mann sein muß! Daß er dies wirklich ist, bezweifle ich keinen Augenblick, aber wenn er glaubt, mit seinen Buchbinder- re. Lägern in kleinen Städten etwas Neues erfunden zu haben, und damit den Buchhandel zu resormiren, so meine ich auch Hrn. Streller als von Aberglauben besangen ansehen zu müssen. Denn in all den kleinen Städten, wo es Buchbinder gibt, setzen sich diese mit Hand lungen in benachbarten größeren Städten in Verbindung und er halten von denselben recht gern auch kleine Bücherläger, wenn sich'L nur lohnt. In Städten, in denen sich nicht einmal ein Buchbinder befindet, wird auch ein Bücherlager vollständig überflüssig sein. Ferner ist der Glaube des Hrn. Streller an die Möglichkeit der Ausrottung der Colportagcgeschäste durch seine Dazwischcnkunst nichts weiter als reiner Aberglaube, wie dies im Börsenblatt Se. 47SS schon angedcutet worden ist. Ein dritter Reformator des Buchhandels empfahl vor einiger Zeit im Börsenblatt, in Len Katalogen nur die Nettopreise der Bücher zu verzeichnen, und nannte dies „kaufmännischen Betrieb" des Buchhandels. Von Haus aus muß ich lächeln, wenn diese Phrase irgendwo austaucht, denn im Allgemeinen haben Diejenigen, welche von kaufmännischem Betrieb des Buchhandels rede», kaum einen richtigen Begriff, was darunter zu verstehen. Den größtmög lichen Nutzen aus einem Geschäfte ziehen, das nenne ich kausmän- nischen Betrieb, aber reinen Aberglauben, zu meinen, dieses Ziel in gegenwärtiger Schleuderepoche (oder neuen Aera?) durch Aus führung des gemachten Vorschlags erreichen zu können. Ange nommen, die Kataloge würden nach demselben eingerichtet und eS käme z. B. ein Schulmcisterlein — bekanntlich die rabatthungrigste Kundschaft —, das den Preis eines Buches im Kataloge nachzusehen verlangte, und nun von dem gefundenen Nettopreise auch noch den „üblichen Rabatt" begehrte? Ich will die fatale Situation des betreffenden Sortimenters nicht ausmalen, halte aber die Mei nung, in dieser Weise den Buchhandel resormiren zu können, sür ent schiedenen Aberglauben. Und da ich nun einmal vom Aberglauben im Buchhandel rede, so kann ich schließlich auch nicht anders, als den Glauben, daß durch Einführung der halbjährigen Abrechnung und Saldirung der fest bezogenen Artikel der Ueberhandnahme der Baarpackete entgegcnge- arbeitet werde, als puren Aberglauben bezeichnen, indem die Er fahrung bald genug lehren würde, daß alle die Verleger, welche ihre Journale, Liefcrungswerke rc. bisher gegen baar expedirten, nicht im Traume daran denken werden, hier eine Aenderung eintreten zu lassen. Und ganz entschiedener Aberglaube würde cs sein, wenn die Erfinder dieser Idee sich einbilden möchten, den Sorti mentern damit etwa eine besondere Weihnachts freude bereitet zu haben. —x. Rechtsgruiidjiitzc des Rcichs-OberhandelsgerichtS.*) Die Frage, welche Rechtsnachtheile die Verletzung des Ur heberrechtes nach sich ziehe, ist lediglich nach dem Reichsgesetze vom 11. Juni 1870 zu beantworten und es können weiter gehende Rechtsnachtheile, als die in diesem Gesetze bestimmten, aus Grund sonstiger gesetzlicher Vorschriften nicht verhängt werden. Allein die rechtliche Natur und der daraus abzuleitendc Inhalt der im Rcichs- gcsetze als Folge der Verletzung des Urheberrechtes normirten Ver pflichtungen, soweit darüber im Gesetze selbst keine spcciellen Vor schriften gegeben sind, ist mit Hilfe der allgemeinen Rechtsgrundsätze des Particularrechtes zu bestimmen. So ist das Rechtsverhältniß zwischen Demjenigen, der ohne Befugniß, aber ohne daß ihn eine Verschuldung trifft, eine dramatische Aufführung veranstaltet hat, ') Aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" mit gefälliger Er laubnis der Vertagshandtung abgedruckt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder