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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1924-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1924
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- Deutsch
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W 147, 25. Juni 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel, g/91 Redaktioneller Teil. <Nr. 100.) Bekanntmachung. Herr Johannes Rudolph, Inhaber der gleichen Buch handelsfirma in Dresden-A., Grunaer Str. 38, hat seinen Austritt aus dem Verein Dresdner Buchhändler erklärt und da mit gleichzeitig die Mitgliedschaft im Buchhändler-Verband für Las Königreich Sachsen und im Börsenverein der Deutschen Buchhändler verloren. Indem wir dies fatzungsgemäß zur Kenntnis unse rer Mitglieder bringen, weisen wir. darauf hin, daß die Firma Johannes Rudolph infolge Geschäftsumstellung ihr gesamtes Warenlager mit einem Rabatt von 50°/» anzeigt. Die Firma Rudolph ist vermutlich der Meinung, sich durch ihren Austritt aus den Organisationen den Folgen ihrer Schleudere! entziehen zu können. Leipzig, den 21. Juni 1924. Geschäftsstelle des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Heß, Syndikus. Bekanntmachung. Gemäß Beschluß des Vorstandes des Börsenvereins' der Deutschen Buchhändler vom 15. Mai 1924 wird mit Zustimmung des Ausschusses für das Börsenblatt, da sich bei dem bisherigen Verfahren Unzuträglichkeilen ergeben haben und die wirtschaft lichen Verhältnisse wieder andere geworden sind, die Bekannt machung vom 19. März 1923 (Bbl. Nr. 68 vom 21. März 1923) hiermit mit Wirkung vom 1. Juli ab ausgehoben und die Vorschrift des 8 3 L Abs. 7 der Bestimmungen über die Ver- waltung des Börsenblattes in der von der Hauptversammlung vom 5. Mai 1912 beschlossenen Fassung wieder hergestellt. Der Abs. 7 des 8 3 L lautet: Der ersten Anzeige eines erschienenen oder künftig er scheinenden Buches, sei es als Neuigkeit oder als neue Auf lage, hat der Auftraggeber die Druckvorlage zu dem Bestell zettel beizufügen. Fehlt die Druckvorlage, so besorgt sie die Redaktion des Börsenblattes (und zwar den Bar-Bestellzettel getrennt von dem Rechnungs-Bestellzettel) nach dem Wortlaute der Titelangaben und Bezugsbedingungen in der Anzeige. Vom 1. Juli 1924 ab wird also wieder nach dieser Vor schrift verfahren werden. Le4 pzig, den 24. Juni 1924. Geschäftsstelle des Bürsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Heß, Syndikus. Das Sachverständigen-Gutachten. Von Robert Voigtländer. Der Buchhandel hält sich in seinen Versammlungen und im Börsenblatt in der Regel frei von Politik — aus gutem Grunde, könnte man sagen, wenn nicht der Grund ein arger wäre, nämlich der, daß in Deutschland Politik fast stets zum Parteigezänk wird, als solches gilt und daher in Fachverbänden als Zersetzungs- stoff gern gemieden wird. In einem in Form befindlichen Volke dürfte es mindestens über seine Haltung zu andern Völkern keine Zerklüftung geben. Wie in kleinen und großen Dingen des täg lichen? Lebens ist auch in der großen Politik eigentlich stets eine Entscheidung die richtige. Sie zu finden ist an sich oft schwer genug; noch schwerer bis zur Unmöglichkeit wird sie, wenn der Kern der Dinge durch der Parteien Gunst und Hatz verwirrt wird. Wie eine schwierige Schicksalsfrage leidenschaftslos und über parteilich behandelt werden kann, das hat Herr vr. Menz in Nr. 132 des Bbl. musterhaft gezeigt. Staats- und Volksbslange sind auch Belange des Buchhandels. Bei dem Dawes-Gntachten handelt es sich um das Wohl und Wehe auch unseres ganzen Standes, eines jeden einzelnen von uns, nebst Kindern, Enkeln und Urenkeln. Als deutscher Buchhändler darum möchte ich noch einiges zu der durch Herrn vr. Menz begonnenen Erörterung beisteuern. Bekanntlich sind die Gutachten . . . Bekanntlich? Besser sage ich Wohl: Es ist unmöglich, zur Sache eine richtige Stel lung zu gewinnen, ohne die beiden Gutachten von Dawes und R. Mc Kenna genau gelesen zu haben. Das ist nun frei lich eine Arbeit. In der in C. Heymanns Verlag erschiene nen Ausgabe umfaßt der deutsche Text 174 Foliospalten, in der der Frankfurter Societäts-Druckerei 177 Seiten, im Sonderheft der Deutschen Wirtschastszeitung 80 doppelspaltige Quartseitcn. Aber es muß sein. Wer sich aus die oft verzerrten oder gar ge fälschten Presse-Auszüge und auf Partei-Schlagworte verläßt, begibt sich des eigenen Urteils. Wenn die Gutachten nicht so furchtbar ernst zu nehmen wären, so könnte man sie Wohl, wie auch Herr vr. Menz an deutet, für einen Versuch halten, den Versailles-Vertrag, auf dem sie aufgebaut sind, in seinem ganzen Irrsinn bloßzustellen, zu- verulken. Aber so steht es nicht. Der Sachverständigen-Aus- schuß ist von der unter französischer Leitung stehenden Repaca- tionskommission eingesetzt worden; sein Bericht ist an diese ge richtet. Der Ausschuß hat nur kurze Zeit in Berlin gesessen, sonst in Paris; zum Schluß hat der Vorsitzende ausdrücklich den fran zösischen Mitgliedern öffentlich bezeugt, daß sie bei Vertretung der Belange ihres Landes unbeugsam gewesen seien. Ten Deutschen wurde zu solcher Unbcugfamkcit keine Gelegenheit ge geben. Dementsprechend ist das Ergebnis. Eine englische Zei tung, der »Evening Standard», beurteilte den Bericht wie folgt: »Zwar verwirft der Bericht den Gedanken einer allgemeinen Finanzkontrolle. Aber die von seinen Versassern erfundenen nnd vor geschlagenen Methode» sind ia viel wirksamer . . . Ein wesentlicher Teil des deutschen Volkseinkommens und der Staatseinnahmen wird direkt in die Taschen der Alliierten fließen. Deutschlands Unanzkrast wird verkrüppelt werden und seine politische und militärische Kraft nicht minder. Krieg kann schließlich ohne Geld geführt werden, weil eine Negierung im Kriege requirieren kann. Aber Rüstung zum Kriege erfordert methodische finanzielle Vorbereitung. Der Dawes- Bcricht entwaffnet also Deutschland viel wirksamer, als irgendeine militärische Kontrollkommission es vermöchte. Da der Bericht ein Moratorium verheißt, fand er ln Deutschland an verschiedenen Stellen eine nicht ungünstige Aufnahme. Nur einige bayerische Autoritäten waren weitsichtiger und erklärten mit vollem Recht, daß dieser Bericht Deutschland in eine Ncparationslolonie ver wandele. Die angelsächsischen Rcchtsarchitektcn, die das kunstvolle Gebäude des Vertrags von Versailles errichteten, waren in ihrem gutmütigen Idealismus der Meinung, daß Deutschland freiwillig genug leisten werde. Daher sind in dem Vertrag keine hinreichenden finanziellen Zwangmaßregeln vorgesehen, und infolge jener Täuschung scheiterten alle Versuche, von dem hohnlächclnben Boche Geld zu bekommen. Aber die Dawcs-Kommission bestand, Gott sei Dank, aus Finanzsach verständigen! . . . Mit einer Geschicklichkeit, die gar nicht genug bewundert werden kann, haben sie sich jeder Zitze am Enter der deutschen Kuh bemächtigt. . . . . Die finanzielle Aufsicht, der die Türkei durch die ottomanische Schnldenkommission unterstellt wurde, ist nichts Im Vergleich mit dein Zwange, dem jetzt Deutschland unterworfen wird. Noch niemals ist eine Maschinerie von so raffiniert ausgeklügelter und so schrecklicher Kraft angcwendct worden, um ein ganges Volk aus zuquetschen. Noch niemals ist etwas derartiges irgendeiner Nation von fremder Macht nufgezwungen worden. Soweit der Engländer. Man studiere den Bericht selbst und überzeuge sich, ob er richtig urteilt. Trotz allem muß Deutschland den Bericht zum Aus gangspunkt von Verhandlungen machen! Herr vr. Menz hat dies bereits treffend ausgeführt. Als Vorbild kann dabei wieder Bismarck dienen, der das ebenfalls aus einer Zeit deutscher Schmach stammende Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 meisterhaft als Hebel benutzt hat, die Dänen, denen cs die Herrschaft in Schleswig-Holstein sichern sollte, dort zu verdrän gen. Solche Hebel-Ansatzpunkte bietet der Dawes-Bcricht meh rere, besonders die Forderung der Wiederherstellung unbe- n 42«
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