Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1924
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19240625
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192406251
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19240625
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
- Monat1924-06
- Tag1924-06-25
- Monat1924-06
- Jahr1924
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8792Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller TeU. 147, 25, Juni 1924, schränkter wirtschaftlicher Verfügung Deutschlands über sein ganzes Gebiet, einschließlich des besetzten. Wer verhandeln will, darf nicht unter allen Umständen ab- schließcn wollen oder müssen, sondern muß zeigen, daß er auch Nein sagen kann. Auch muß er abzuwarten verstehen. Ein Fehler der deutschen Regierung war es, schon am 16, April der Repa rations-Kommission ihre Mitarbeit an den vom 9, April datier ten, ihr mit Schreiben vom 11. April zugefertigten Plänen der Sachverständigen zuzusichern, die sie doch noch kaum gelesen haben konnte; ein gleicher Fehler die nun folgende inner deutsche Behandlung der Angelegenheit; ein weiterer das Be tonen der Notwendigkeit schnellen Abschlusses, um der notleiden den deutschen Wirtschaft ausländische Kredite zuzuführen. Dies letztere kann zudem leicht eine trügerische Hoffnung sein. Denn über die 800 Millionen in dem Dawes-Plan vorgesehener aus wärtiger Anleihe ist bereits zugunsten der Feinde verfügt; wir Deutschen dürfen nur die Zinsen bezahlen. Und mehr Kredit gibt es um so sicherer nicht, desto dringlicher wir sagen, wie gern wir mehr haben möchten, »Aber das besetzteGebiet müsse schnellstens von seinen Leiden befreit werden!« Welcher Deutsche wollte das nicht! Aber Poincars hat mit einer Offenheit, die nichts zu wünschen läßt, oft erklärt, daß die Räumung ganz zuletzt käme, und selbst das glaubt ihm keiner, der sehen will, Datz Doumergue und Herriot ebenso denken, haben auch sie zu versichern sich beeilt. Es ist einer Sie der andere. Es müßten schon sichere Bürgschaften gegeben werden und nicht von Frankreich allein, ehe wir Deutsche trauen dürfen. Lassen die Franzosen nicht gutwillig Rhein und Ruhr los, so bleiben sie eben dort. Sie gutwillig, d, h, unter dem Drucke anderer Völker, von dort wegzubringen, kann von dem waffenlosen Deutschland nur durch große Klugheit und nicht sofort erreicht werden. Der Klugheit mutz aber auch der Mut zur Selbstbehauptung zur Seite stehen. Dazu gehört vor allem, daß endlich eine deutsche Regierung den Kampf gegen die Grundlage des Vertrages von Versailles und des Dawes-Gutachtens, gegen die Schul d- lüge aufzunehmen sich entschließt. Das ist der Punkt, an dem auch der deutsche Buchhandel unendlich viel Mitwirken kann. Soviel Schuldlüge-Schau- fensterals nur möglich! An Literatur fehlt es wahrlich nicht. Unter die Leute damit! Denn Literatur ohne Tat bleibt Litera tur, Diese Tat kommt auch uns Buchhändlern zu. So können wir Politik treiben und,tun damit, was unseres Amtes ist. Änderung der postalischen Bestimmungen ilber^den Drucksachenversand — Erhöhung des Portos für Viicherzettel. Die am 1, Juni 1924 in Kraft getretenen Bestimmungen über den Drucksachenversand, die die Drucksachen in Voll- und Teildrucksachen einteilen, beseitigen die Vergünstigungen, die bisher für den Versand von Handclsdrucksachen mit nachträglich hinzugefügten handschriftlich oder durch Stempelabdruck bewirk ten Ergänzungen bestanden haben. Sie belasten das gesamte deutsche Gewerbe, besonders den Buchhandel, weil sie die Ver günstigung aufhcben, Bücher mittels Bücherzettel zu einem c r - mäßigten Porto bestellen zu können. Die Hauptversammlung des Börsenvereins hat eine Ent schließung angenommen, die sich gegen die Erhöhung der Druck- sachen-Gcbühren richtet und in der die Beibehaltung der Bücher- bcstellzcttel zu der niedrigsten Drucksachengcbühr von 3 Pfennig gefordert wird. Diese Entschließung ist dem Reichspostministe rium unter ausführlicher Begründung mitgeteilt worden. Schon vorher, sobald die Absichten der Postverwaltung be kannt wurden, hat sich der Börsenverein dagegen gewandt. Eingehend wurden die Gründe dargelegt, die gegen die Eintei lung der Drucksachen in Voll- und Teildrucksachen und gegen die Erhöhung der Gebühren für Teildrucksachen sprechen. Leider entschied sich die Mehrheit im Verwaltungsrat der Reichspost für die Neuerung, sodaß sie am 1, Juni eingesührt werden konnte. Der Reichspostminister teilte am 5, Juni mit, daß er eine Änderung der Drucksachenbestimmungen in dem vom Börsen verein gewünschten Sinne nicht in Aussicht stellen könne. Bei der Wichtigkeit, die die verbilligte Bllchcrbestellung für den Buch handel hat, konnte der Bescheid des Reichspostministers nicht als endgültig angesehen werden, um so weniger, als die Ant wort des Ministeriums die vom Börsenverein vorgebrachten Gründe für die Notwendigkeit der Bllcherzettel für den Buch handel nicht widerlegt. Es wurde deshalb nochmals nachstehende Eingabe an das Reichspostministerium gerichtet: Leipzig, den 16, Juni 1924, An das Reichs Po st mini st erium Berlin, I «, 2055. Gebühren für Bücherzettel, Wir bedauern außerordentlich, daß das Reichspost ministerium unserm Antrag vom 21. Mai d, I. und dem Wunsche der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler auf Beibehaltung der Bllcherzettel zu den niedrigsten Drucksachengebühren von 3 Pfennig nicht ent sprechen kann. Bei der Wichtigkeit, die der verbilligten Bücherbestellung für den Buchhandel zukommt, möchten wir den Bescheid des Reichspostministeriums nicht als endgültig ansehen, um so weniger, als durch die Ausführungen des Reichspostministe riums im Schreiben vom 5. Juni die von uns vorgebrachten Gründe für die Notwendigkeit der Bücherzettel für den Buch handel nicht widerlegt werden. Es muß davon ausgegangen werden, daß Bücherzettel überwiegend in Kartenform versandt werden, und daß, falls mehrere Bllcherzettel unter Umschlag an einen buch händlerischen Kommissionär gerichtet sind, nur in ganz selte nen Fällen das Gewicht von 50 Gramm überschritten wird. Die Gebühr für Bücherzettel ist so hoch wie die Gebühr für Postkarten. Wenn auch Bllcherzettel formell noch bestehen, in Wirklichkeit ist die Einrichtung der verbilligten Bücherbestel lung aufgehoben. Es ist nicht angängig, unter diesen Um ständen noch die besonderen Vergünstigungen für Bllcherzettel hervorzuheben. Da Bücherzettel wie Postkarten sreizu- machen sind, bedarf es, wenn sie in Kartenform verschickt werden, eines besonderen Formulars überhaupt nicht mehr. Die Bestimmungen über die Zulassung der handschriftlichen Vermerke können fortfallen, weil ja auf Postkarter; jede beliebigeMitteilung gemacht werden darf. Eine Ver günstigung könnte lediglich darin gefnnden werden, daß die unter Umschlag versandten Bücherzettel nicht der Briefgebühr, sondern der Postkartengebühr unterliegen. In Wirklichkeit ist aber die Beibehaltung auch in dieser Form keine Vergünsti gung, denn jeder Buchhändler wird zu Bllcherbestellungen nicht die Briefform, sondern die Karte wählen. Die Einrichtung der Bllcherzettel ist getroffen worden, weil die Eigenart des Buchhandels und der von ihm vertrie benen Gegenstände eine bevorzugte Behandlung der Bücher bestellungen rechtfertigte. Die besondere, von dem üblichen Handel abweichende Art des Buchhandels haben wir dem Reichspostministerium wiederholt dargelegt. Die Berufun gen anderer Handelskreise auf die Vergünstigungen des Buch handels sind nur dann berechtigt, wenn sie Nachweisen kön nen, datz ähnlich Wie im Buchhandel die Ware in kleinen Mengen täglich bet verschiedenen Lieferan ten bezogen werden muß. Die Eigenart des Buchhandels ist vom Generalpost minister von Stephan erkannt und gewürdigt worden; er hat im Jahre 1871 die Einführung der Bücherbestellzetiel selbst bearbeitet, er hat den Entwurf eines Formulars für Bücher zettel gefertigt und die Bedingungen für ihre Beförderung aufgestellt, Generalpostmeister von Stephan hat sich persön lich für die Zulassung dieser Neuerung zum ermäßigten Porto bei der Reichsrcgierung, bei den Regierungen von Bayern und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder