Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1877
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- 1877-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1877
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- Deutsch
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4420 Nichtamtlicher Theil. llis 263, 12. November. IV. Eine viel größere Wirkung darf man sich in dieser Hinsicht von dem selbständigen Vorgehen Einzelner, das ja auch jetzt schon in den langjährigen Gewohnheiten des Buchhandels manches ge ändert hat, versprechen. In dem Verkehr größerer Handlungen mit einander finden wir schon jetzt zur Verminderung der Baarspesen die Einrichtung von Baarconti, aus welchen die Baarbezüge viertel jährlich oder häufiger abgerechnet werden, und andererseits zur Kürzung des Saldos die Einrichtung von Abschlagszahlungen in ungefährer Höhe der festen Bezüge. Diese Einrichtungen zu verall gemeinern, sollte sich Jedermann ernstlich bestreben, wir kommen dann auf die Grundlage der Frommann'schen Vorlage, ohne deren Schatten seiten (siehe V.) mit in den Kauf nehmen zu müssen. Die Einrichtung würde mit der Zeit dahin führe», alle festen Bezüge auf Baarconto zu nehmen, während nur die » cond.-Bezüge in laufender Rechnung bleiben. Voraussetzung dabei ist freilich, daß nicht nur die Verleger von den Sortimentern, sondern ganz besonders auch diese von den jenigen Verlegern, die jetzt nur baar liefern, solche Baarconti ver langen. Die großen Bortheile dieser Einrichtung liegen aus der Hand. Die Spesen würden vermindert durch Wegfall der Baarpro- visionen und der Provisionen für Auszahlung der Ostermeßliste; das Betriebscapital würde entlastet, sowohl für den Sortimenter, wie auch für den Verleger, der über sein Guthaben jederzeit durch Tratten verfügen könnte; das Risico des Verlegers, das heutzutage bei großen Firmen oft eine gradezu ängstliche Höhe erreicht, würde wesentlich abnehmen und last not least, wir kämen dadurch zu größerer Ordnung im Allgemeinen und besonders in der Buch führung, die jetzt oft in schmählichster Weise vernachlässigt wird. Sind doch, nach früheren Mittheilungen des Börsenblatts, von den 1500 Firmen, die im allgemeinen Rechnungsverkehr mit den Ver legern stehen, etwa 300, also 20HH, mit denen niemals ein glatter Abschluß zu erzielen ist. V. Die empfohlene Einrichtung würde die halbjährliche Ab rechnung, wie sie Frommann vorschlägt, vollkommen entbehrlich machen, denn was außer dem Wunsch nach einer besseren Vertheilung des Kredits etwa noch dafür spräche: schnelleres Resultat über das Schicksal eines Buches und dgl., das ist in der That zu unbedeutend, als daß es das Mehr von Arbeit und Kosten rechtfertigen könnte, das eine zweinialige Remission und zweimalige Hin- und Herschickerci des Commissionsgutes erfordert. Und nicht bloß der Sortimenter, auch der Verleger wird sich dagegen sträuben; wer das nicht glaubt, der hat sicher nicht in großen Verlagsgeschäften gearbeitet und kennt nicht die Arbeitslast, die das Rcmissionstverk auch für diese mit sich bringt. Die Leute würden ja gar nicht mehr dazu kommen, ihre Absatzlisten zusammenzustellen, wenn das halbjährlich geschehen müßte. VI. Einem andern Gedanken — ich weiß nicht, ob er schon früher im Börsenblatt ausgetaucht ist — möchte ich aber mit allem Eifer das Wort reden: der Verlegung des Rechnungsjahres. Wir vergeuden in der That die beste Zeit des Jahres, d. h. die beste Vertricbszeit für Bücher mit Rechnungsarbeitcn, und zwar ohne zwingende, in der Natur der Sache siegende Gründe, bloß weil wir's so gewohnt sind. Washindert unsdenn, in dieser Hinsicht eineAenderung vorzunehmen und das Rechnungsjahr für Commissionsgut von April zu April, oder, damit der Schulbücherbezug nicht davon berührt wird, von Mai zu Mai zu verlegen, bis zum ersten Juni die Remission zu voll ziehen und bis 1. Juli abzurcchnen? Jetzt plagt sich der Sorti menter 3 Monate lang, wenn nicht mit der Remission selbst, so doch mit dem Gedanken daran, der ihn zu einem ordentlichen Ansichts- versendeu nicht mehr kommen läßt, und darüber geht denn die beste Zeit, die Monate Februar bis April, für den Vertrieb vollständig Verloren. Rührige Sortimenter Helsen sich zwar damit, daß sie An fang Januar nochmal alles Hinauswersen, aber das ist zu früh nach dem Fest, das immerhin eine Erschlaffung in der Kauflust hervor ruft; die lange fest- und ferienlose Zeit des Februar und März da gegen, — sie ist günstig für den Büchervertrieb, aber dann fehlt theils die Zeit, theils das Material. Wenn hierüber ein Beschluß des Börscnvereins erfolgte, würde er vermuthlich gute Aufnahme finden, sicher dann, wenn die Verleger inzwischen angesangen hätten, feste Bezüge nur noch in kurze Rechnung zu geben oder sich dafür Ab schlagszahlungen machen zu lassen. VII. Fassen wir noch einmal kurz das Resultat dieser Betrach tungen zusammen. Die -— nennen wir's obligatorische Einführung halbjährlicher Rechnung ist unzulässig, so lange nicht auch die Baar- auslieferungen untersagt werden können, denn solange wird der Sortimenter dadurch benachtheiligt; sie ist auch unzweckmäßig, weil sie den Vertrieb der Neuigkeiten erheblich stört und erschwert. Da gegen empfiehlt sich eine laufende Rechnung von Mai zu Mai, die für feste und a cond.-Artikel getrennt zu führen ist; der Saldo für feste Artikel wird zum größten Theil durch Tratten per 1. Januar und 1. April ausgeglichen, der Rest-Saldo ist am 1. Juli oder 1. August zahlbar. Ich glaube, wir gelangten damit zu gesunden Einrichtungen, wiederhole aber, daß ich die Durchführung derselben, besonders der letzteren nicht von einem Beschluß des Börsenvereins, sondern von einer allmählichen Entwicklung der Verhältnisse unter kräftigem Vor gehen Einzelner erwarte. D., den 1. November 1877. 8. 8. Miscellcn. Die Firma A. Krakau in Stade hat ihre Zahlungen ein gestellt und beim dortigen Amtsgericht Termin zum Versuch einer gütlichen Vereinbarung erbeten. Dieser Anmeldungstermin ist sei tens des Gerichts auf den 17. December d. I. Vormittags 10 Uhr festgesetzt. Das Geschäft wird unter Leitung des Masseverwalters Fr. Steudel jun. fortgesetzt; als vorläufiger Concurscurator ist Justizrath Kettler bestellt. „Verzeichniß der sämmtlichen Orte mit Verkehrsan stalten im Deutschen Reiche rc." (Lex.-8. 216 S.) betitelt sich ein topographisches Werk, welches soeben in R. v. Decker's Verlag, Marquardt L Schenck in Berlin erschienen ist. Dasselbe ist das um fangreichste Werk dieser Art und bringt auf Grund amtlicher Quellen sämmtliche Orte im Deutschen Reiche, in welchen sich Post-Anstalten, Tclcgraphen-Anstalten und Eisenbahn-Stationen befinden, mit An gabe der Bundesländer, der Provinzen und der Ober-Postdirections- Bezirke, in welchen die Orte liegen, der Eisenbahn-Verwaltungen, zu welchen die Eisenbahn-Stationen gehören, der Eisenbahnstrecken, an welchen die Eisenbahn-Stationen liegen, und der nächsten Eisen bahn-Stationen für Orte ohne Eisenbahnen, alphabetisch geord net. Das Berzeichniß weist 8852 Orte mit 19808 Verkehrsan stalten nach. Diese kurze Angabe mag genügen, um die Wichtigkeit des Buches für den Geschäftsverkehr darzuthun. Herausgeber dei Werkes ist der Geh. Canzlei-Secretär im statistischen Bureau des kaiserlichen General-Postamts Ernst Lange. -so Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilnngen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckcrkunft — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebnng, des Urheberrechts und der Lehre vom BerlagSvertrag — Mittheilnngen zur Bücherkunde-- Schilderungen ans dem Verkehr zwischen Schrtslsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung.
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