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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1924
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- 1924-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1924
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.>>! 153, 2, Juli 1924, Redaktioneller Teil, mittleren Behörden, mit wenigen Ausnahmen ohne wissenschaft liche Bedeutung, weil sie säst nur das dienstlich notwendige lite rarische Handwerkszeug umfassen, dabei aber für ihre ständige Ergänzung und Erneuerung zahlenmäßig die meisten Mittel ver schlingen. Eine weitere Gruppe bilden die Büchersammlungen der Ministerien und einiger größeren Verwaltungsgebilde, die einen größeren literarischen Apparat bedingen. Endlich die Gruppe der unter Neichsaufsicht stehenden wissenschaftlichen An stalten. Der Vortragende schilderte dann die Verschiedenheiten der Lebensbedingungen dieser Gruppen, ihren Haushalt, ihren Ausbau, ihre Verwaltung, ihre Auswertung und kennzeichnete, wie und wodurch ihr Reichtum an Fachliteratur die großen all- gcmeinwissenschastlichen Bibliotheken in wertvoller Weise er gänze, ja auf gewissen Gebieten Übertresse. Ihre Bedeutung für die Erforschung unseres öffentlichen Lebens und seine Verwer tung zum Heile des Reiches legt der wissenschaftlichen Welt, ins besondere aber den für ihre Forschungen bestimmten Bibliotheken die Pflicht auf, sich in weit stärkerem Maße mit ihren Schicksalen zu befassen, besonders aber danach zu streben, aus die Erziehung eines guten Nachwuchses für ihre Verwaltung Einfluß zu ge winne». Zur Erhaltung und Vertiefung ihres wissenschaftlichen Wertes, vor allem aber im Hinblick auf die eigenen Lcbcnsnvt- wendigkeiten der Reichsbehörden mutz ihre Verwaltung in den frciwerdcnden leitenden Stellen durchweg wissenschaftlichen Be- rufsbibliothekarcn anbertraut werden. Deshalb ist die Zulassung zum Beruf der Behürdenbibliothekare von der Erfüllung bestimm ter fachgemäßer Ausbildungsvorschriften für den mittleren und höheren Dienst abhängig zu machen. Für den Verein Deutscher Bibliothekare erwächst daraus die Aufgabe, bei künftigen Ver handlungen über die einheitliche Gestaltung des bibliothekarischen Berufes aus diese Tatsachen gebührende Rücksicht zu nehmen. In der Diskussion berichtete Richter- Dresden (Minist.-Bibl.) über interessante Einzelheiten bei den sächsischen Behördenbibliothcken. Die Anregungen von Maas-Berlin wurden schließlich dem Ausschuß für Standesinteressen als Material überwiesen. Ein kurzer Bericht desselben Vortragenden über die Kommission für amtliche Drucksachen ergab, daß diese im letzten Jahre keine we sentlichen Ergebnisse zu verzeichnen gehabt habe. Der Vortrag des Oberregierungsrat Satz-Berlin (Ausw. Ami) über »Bücher in Akten« nahm als Ausgangspunkt die Tat sache, daß in den Akten neben den eigentlichen Archivalien vielfach auch Drucksachen amtlichen und nichtamtlichen Charakters zum Teil von großer Seltenheit enthalten sind. Die Tatsache erklärt sich aus der von altersher an den Ursprungsstelle» der Akten, d. h. bei den Behörden geübten Praxis in der Behandlung der einlaufenden Drucksachen, die kurzerhand »zu den Akten- ge nommen wurden. In zahlreichen Fällen muß das geschehen, so bei Gerichts- oder Zensurakten, wo die Bücher etwa als Beweis- urkunden dienen. In cbcnsovielcn Fällen aber sind Drucksachen auch ohne Zwang, rein mechanisch und aus Tradition zu den Akten verfügt worden. Alle diese Bücher und Broschüren sind der allgemeinen Benutzung entzogen. Das bedeutet einen Nach teil sowohl für die Behörden wie für die Wissenschaft. Bei den bereits in den großen Archiven ruhenden Akten wird sich nach träglich kaum etwas ändern lassen. Darüber könnten auch nur die Archivvcrwaltungen selbst entscheiden. Versuche sind gemacht, aber wieder aufgegebcn worden. Günstiger liegt cs bei den Be hörden, bei denen man eine ganze Reihe von Verordnungen findet, die sich alle gegen das Verfahren, Bücher in die Akten zu heften, richten. Die Bibliotheken der Behörden müssen mit allem Nachdruck immer wieder auf die Jnnehaltung derartiger Bestim mungen dringen. Besonders wichtig ist, daß alle bei den Behör den eingehenden Drucksachen stets zuerst der Bibliothek zugeleitet werden. Bei einzelnen Behörden hat man auch bereits ältere Akieubesiündc auf Drucksachen hin durchforscht, sie enthestct, der Bibliothek einverleibt und sie dadurch mit großem Erfolge sowohl für die Behörde selbst, wie für die Wissenschaft der freien Be nutzung erschlossen. Wo die Sache es fordert, mögen die Bücher getrost in die Akten wandern und bei ihnen bleiben. Im allge meinen aber sollte gelten: keine Bücher in die Akten, alle Bücher in die Bibliotheken. In der Diskussion, an der sich R e i s m ü l l e r - Speyer (L.-B.), Jacobs-Freiburg i. Br. (U.-B.), Ab b-Berlin (Pr. St.) und F i e b i g e r - Dresden (L.-B.) beteiligten, ergaben sich weitere Beispiele zu dieser Frage. Ein kurzer Bericht von Lchh - Tübingen (U.-B.) wies nochmals aus die Wichtigkeit der siaiisli- jchen Angaben im »Jahrbuch der deutschen Bibliotheken« hin und forderte wiederum einheitliche Bearbeitung der Statistik, wozu sich Gr atzt-München (St.-B.) und G l a un i n g-Leipzig (U.- B.) äußerten. Der folgende Vortrag von Archivrat H e r s e - Wernigerode über die Erhaltung ungcdruckier Arbeiten, eine Ausgabe der loka len Bibliotheken, ging von der Tatsache aus, daß von 1914 bis l924 wertvolle oder mindestens für die künftige Forschung nütz liche wissenschaftliche Manuskripte ungedruckt geblieben sind. Diese Arbeiten der Nachwelt zu erhalten, kann im allgemeinen nicht Sache der großen wissenschaftlichen Zentralbibliotheken sein: diese besitzen meist gar nicht die Möglichkeit, ihre Existenz festzu- ftellen. Vielmehr fällt diese Aufgabe naturgemäß den lokalen Büchereien, den Landes-, Provinzial-, Stadlbibliotheken, den wis senschaftlichen Vereins- und GymnasialbibliothLken zu, die in Fühlung mit dem Geistesleben ihres Gebietes stehen. Aussätze lebender Forscher von lokalem Ruf, deren Druck die Zcitvcrhält- nisse unmöglich gemacht haben, und nachgelassene Manuskripte verdienter Gelehrter können so vor dem Untergang bewahrt bleiben. Darauf machte E b e r t - Leipzig (D. B.) zunächst die kurze Mitteilung, daß die Deutsche Bücherei unter gewissen einschrän kenden Bedingungen dem seit 1. März dieses Jahres bestehenden Deulschcn Leihverkehr angeschlossen sei. Die Deutsche Bücherei kann allerdings anderen Bibliotheken ihre Bücher in der Regel nur dann im Leihverkehr zustellen, wenn das Gewünschte a» keiner anderen deutschen Bibliothek zu erhalten ist. Dieser Nachweis soll durch eine Bescheinigung des -Auskunftsbüros der Deutschen Bibliotheken« in Berlin erbracht werden. Der Referent benutzte diese Gelegenheit, an den seit zwei Jahren an der Deutschen Bücherei im Aufträge der deutschen Bibliotheken geführten Zentralkatalog der nicht im Handel er scheinenden Drucke (Privatdrucke) zu erinnern und mitzuteilen, daß sich der Börsenverein für die Drucklegung interessiere, zu mal da dieser Katalog bei fortlaufender Veröffentlichung eine Er gänzung zu den allgemeinen buchhändlerischen Katalogen dar- stellcn würde. Wenn allerdings, wie im Referat Leyh zu hören lvar, dem Börsenverein Absichten unterlegt würden, die ihm ge wiß fernstehen, nämlich die Bibliotheken durch bibliographische Unternehmungen in seine Abhängigkeit zu bringen, so würde das nicht nur befremden und verstimmen, sondern könnte auch die Lösung dieses Problems in dieser Form in Frage stellen. Den letzten wichtigen und sehr aktuellen Vortrag hielt Eichler-Graz (U.-B.) über Wert und Verhältnis des syste matischen und des Schlagwortkatalogs. Unter den großen Fra gen des wissenschaftlichen Katalogisiercns hat in jüngster Zeit bis auf den heutigen Tag keine so sehr die Geister beschäftigt wie die nach dem Werte und dem gegenseitigen Verhältnis des systematischen und des Schlagwortkatalogs. Seitdem letzterer gewiß stark mit unter dem Einflüsse des amerikanischen v!e- tlomu-)- Oatalogus auch in deutschen, österreichischen und schweize rischen Bibliotheken an Boden gewonnen hat, muß diesem Pro blem auch von den deutschen Bibliotheken mit allem Ernste der Sachkenntnis und der Überlegung nähergerückt und vor allem muß einmal ein deutsches Schlagwortvcrzeichnis ähnlich dem amerikanischen im Drucke hcrausgegeben werden. Sollen nun die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken dem systemati schen Katalog, dem im Jahre 1899 bei einer Bibliothekartagung in Bremen die Palme zuerkannt wurde und dem noch im Jahre 1921 in dem früheren Direktor der Leipziger Universitäts- Bibliothek Karl Boysen ein warmer Anwalt erstand, das Lebens licht ausblasen, oder soll man die Sache doch nicht mit einer ge wissen Vorsicht behandeln und auch andere Möglichkeiten in Er wägung ziehen? Die Frage, welcher von beiden Katalogen der wertvollere sei, läßt sich so rundweg nicht entscheiden. Das hängt wesentlich davon ab, wie jeder dieser beiden Kataloge an gelegt und durchgearbeitet ist. Dann kommt es auch darauf an, IlSV
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