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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 211, 12. September 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 10353 andere Wahl, als entweder seine übrige Kassakundschaft zu betrügen oder Ihre Mitglieder zu überteuern (indem der Rabatt vorher auf den Verkaufspreis geschlagen wird). »Diese Gründe könnten noch vermehrt werden, aber wir be schränken uns auf die Feststellung, daß unsere Kammer die Be wegung protegiert, die von der N-ationn.1 Odawbsl- ok l'racko zum Schutze des Detailhandels ins Leben gerufen wurde. Diese nationale Kammer umfaßt über 100 060 Detailfirmen und steht in engen Beziehungen zu ähnlichen Organisationen. Wir be kämpfen auf das entschiedenste alle Versuche, die Kaufleute zu einer verschiedenartigen Behandlung ihrer Kundschaft zu verführen.« — »Der Sekretär der Iwperial Xlerebant Lsivioe 6uilck hat sich bei diesem Schreiben nicht beruhigt, sondern darauf hingewiesen, daß sein Verein mit seinem Ansinnen keineswegs allein stehe. Ja, große Detaillisten hätten von selbst gleichartige Anträge an den Verein gerichtet — »vermutlich, um ihren Umsatz zu fördern.« Entschieden müsse er gegen den Ausdruck »ausbeuten« (t.o sxploit) protestieren, das sei eine offenbare Beleidigung, usw. Die Angelegenheit ist damit natürlich nicht erledigt. Der Kampf gegen den Sonderrabatt wird nun auch in Großbritannien auf der ganzen Linie entbrennen. Erfreulicherweise steht die britische Fachpresse einstimmig auf dem Standpunkt, den auch der »Detaillist« so erfolgreich vertreten hat: Fort mit allen Sonderrabatten, denn sie sind unreell! (»Der Detaillist, Düsseldorf.«) Urteil des Reichsgerichts. H. G. Noren, »Kaleidoskop«. Mitgeteilt von Rechtsanwalt vr. Felix Walther-Leipzig. (Nach druck, auch im Auszug, verboten.) — Der Komponist Heinrich G. Noren hat zu Ehren von Richard Strauß ein Orchester werk Kaleidoskop komponiert, das bei L. L K. in Leipzig ver legt wird. In diesem Werk ist aus der Tondichtung von Richard Strauß -ein Heldenleben« das Hauptthema und das Widerfacher thema verwertet und verarbeitet. Die Verlagsbuchhandlung L. in Leipzig besitzt nun das Verlagsrecht an der Straußschen Dich tung, und sie verbot deshalb der Firma L. L K. wegen Benutzung der beiden Themata die Vervielfältigung und Verbreitung des Norenschen Werkes. Darauf erhoben L. L K. Klage und erzielten einen Ausspruch des Landgerichts Leipzig, daß die Verlags buchhandlung L. ein solches Untersagungsrecht nicht besitze. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte dieses Urteil. Nunmehr wandte sich die beklagte Verlagsbuchhandlung an das Reichsgericht, dessen 1. Zivilsenat sich lediglich über die Unzulässigkeit der Revision wie folgt aussprach: Die Klägerin (L. L K.) hat ihr Interesse an der bean- tragten Feststellung schon in der Klage auf 600 angegeben. Dem entsprechend ist der Streitwert in der I. Instanz auf 450 bis 650 ^ angenommen. In der Berufungsinstanz ist er vom Ober landesgericht durch Beschluß vom 25. November 1608 auf 3000^ festgesetzt worden. Für die Revisionsinstanz kommt allein das Interesse in Betracht, das die Beklagte (Verlagsbuchhandlung L.) daran hat, im Gegensatz zu dem oben erwähnten richterlichen Ausspruch ihr Untersagungsrecht rechtskräftig anerkannt zu sehen. Nach der Behauptung der Klägerin besteht irgendein vermögensrecht liches Interesse der Beklagten an diesem Untersagungsrecht überhaupt nicht. Die Beklagte hat zugegeben, daß sie ein solches ziffernmäßig nicht dartun könne; sie meint aber, daß sie die Verwertung der in Frage stehenden Themata, falls sie zu ihrer Untersagung berechtigt sei, jedenfalls nur gegen Ver gütung gestatten würde. Verfehlt ist die Darlegung des von der Beklagten angerufenen Gutachters Hans Bahl, der den Wert der Straußschen Tondichtung für die Beklagte auf 15 000 ^ an nimmt und ausführt, daß ihr Wert durch die Benutzung der beiden Themata etwa um ein Fünftel beeinträchtigt, die Be klagte daher zu einer Entschädigungsforderung von 3000 be rechtigt sei. Denn durch eine dem Komponisten Strauß dar gebrachte Huldigung, wie sie uubestrittenermaßen durch das Kaleidoskop dargebracht wird, kann der Wert der Tondichtung des -Heldenleben« nicht geschädigt werden. Es kann also nur in Frage kommen, ob die Beklagte, falls ihr das Untersagungsrecht zusteht, sich die Benutzung der Themata durch Noren hätte vergüten lassen Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. können und wie hoch diese Vergütung bemessen war.' Der Senat hält es für ausgeschlossen, daß die Beklagte für die Verwertung der beiden Themata von dem Komponisten Noren (oder von irgendeinem anderen Komponisten) mehr als höchstens einige, hundert Mark erlangt haben würde. Der objektive Wert ihres Untersagungsrechts hat daher nur diese Höhe. Hiernach konnte das Interesse der Beklagten nicht auf mehr als auf 600 ^ Das Reichsgericht verwarf daher die Revision als unzulässig weil die nach § 546 der Zivil-Prozeß-Ordnung erforderliche Revisionssumme (2500 ^) nicht erfüllt sei. Wert des Streitgegenstandes in der Revisionsinstanz: 600 (Aktenz.: I 306/09.) * Franennummer der Jllustrirten Zeitung (Leipzig). — Die Deutsche Kronprinzessin hat die Widmung der am 29. September unter dem Titel »Frauennummer« in erheblich verstärktem Umfang erscheinenden Nummer 3509 der Leipziger Jlluftrirten Zeitung angenommen. Der Einzelpreis dieses bildlich und textlich hervorragend ausgestatteten Sonderheftes beträgt 2 50 H. In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit Erkenntnis vom 3. September 1910, Pr. XXXV 238/10 3, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft er kannt, daß der Inhalt des Druckwerkes: »Aphorismen von Jean. Geschlechtliches, Allzugeschlechtliches. Privatdruck«, 7 ungeheftete Druckbogen (103 Seiten) das Vergehen nach § 516 St.-G. begründe, und es wird nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druck schrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme nach § 489 St.-P.-O. bestätigt und nach §37 Pr.-G. auf die Vernichtung der säsierten Exemplare erkannt. Wien, am 3. September 1910. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 204 vom 7. September 1910.) Allgemeine Berlagsanstalt G. m. b. H. in Berlin. (Trucksehler-Berichtigung zu Nr. 200 d. Bl.) — Handelsregister- Eintrag (Firma-Anderung): In das Handelsregister U des Unterzeichneten Gerichts ist am 19. August 1910 folgendes eingetragen worden: Bei Nr. 7689. Wohnungskunst und Holzarchitektur Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch Beschluß vom 2. August 1910 ist die Firma geändert in: Allgemeine Verlags anstatt mit beschränkter Haftung, und ist Gegen stand des Unternehmens: die Herausgabe von Zeit- und Reklame schriften. Berlin, den 19. August 1910. (gez) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 200 vom 26. August 1910.) * Titel-Ausstellung. — Im Deutschen Buchgewerbemuseum in Leipzig (Deutsches Buchgewerbehous) sind Entwürfe für eine Titelzeichnung der Fachzeitschrift »Der Lehrmittel-Markt, Schule und Technik« (Verlag von Josef Wichterich in Leipzig) ausgestellt. Die Ausstellung befindet sich im Saale der alten Drucke und wird bis Anfang Oktober geöffnet bleiben. Wochentags von 9 bis 6 Uhr, Sonntags von 11 bis 2 Uhr. Der Eintritt ist frei. Postscheck-Verkehr. — Der Postscheck-Verkehr zeigt eine sehr erfreuliche Entwicklung. Sein eigentlicher Zweck ist, die Bar zahlungen möglichst durch Buchungen von Konto zu Konto zu ersetzen. Diesem Ziel ist der Verkehr im Reichs-Postgebiet im Monat August erheblich näher gekommen. Die Summe der Barzahlungen hat im August gegen den Juli um etwa 6 Mil lionen abgenommen. Dagegen zeigen die Überweisungen eine Zunahme von rund 10 Millionen. Nach nie hat sich diese Entwicklung so deutlich gezeigt. Gutgeschrieben wurden im August über 787 Millionen, zur Last geschrieben über 786 Millionen. Bei den Gutschriften entfallen auf Einzahlungen über 445 Millionen, auf Übertragungen 340'/, Millionen. Aus gezahlt und zur Last geschrieben wurden fast 600 Millionen, über tragen über 335 Millionen. Das Gesamtguthaben der Konto inhaber betrug nde August E nicht ganz 80'/, Millionen, im 1346
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