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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 164 18 Juli 1911. Nichtamtlicher Teil. «ö^enbUM s. b. Dtschn. Buchhandel. 8371 Korik, G. I. S. Turgenjew. Odessa. 8°. 208 u. 16 S. 1 R 25 K. Kortschemnyj, W. Die Mond-Sonate. Erzählung. 2. Ausl. M. 8°. 1V6 S. 1 N. Krapotkin, E. P. Fürst. Die Volkspoesie. Sammlung in 5 Ab teilungen. 1. Tl. 1750—1800. Kasan. 8°. 484 S. 2 R. Kratschkowskij, D. Erzählungen. Pg. 8°. 284 S. 1 R. 25 K. Kurdjumow, W. Materialien zu einem Kursus der Bau arbeiten. Liefg. 1. Das Holz. 4. Aust. Pg. 8°. 128 S. mit Abbildgn. 1 R. 60 K. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Vereins- und BerusSbuchhaude». — In dem Bericht über den Prozeß der Firma I. F. Lehmann in München gegen den Generalsekretär des Verbandes der Arzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen vr. Georg Kuhns in Leipzig, der vor kurzem auch von dem Oberlandesgericht zugunsten des Münchener Verlegers entschieden wurde (vgl. Nr. 147), ist auch der Klage der Buchhandlung der Arzte Deutschlands gegen den Börsenverein Erwähnung getan. Gegenstand dieser auf »Unterlassung und Vornahme einer Handlung« gerichteten Klage des Arzteverbandes war das Zirkular des Vorstandes des Börsenvereins vom 27. Oktober 1910, in dem er den Mitgliedern des Börsenvereins bekanntgab, daß die Buchhandlungen einer Reihe von namentlich aufgeführten Wirtschaftsverbänden — darunter auch die des Arzteverbandes — gemäß § 3 Ziffer 3 der Verkaufsordnung nicht als buchhändlerische Betriebe zu behandeln seien, da sie ihren Geschäftsgewinn an Mitglieder resp. Abnehmer in einer Weise verteilen, die als unzulässiger Rabatt (§ 8, Abs. 1 u. 2 der Verkaufsordnung) anzusehen ist. Infolgedessen seien ihr die Benutzung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen sowie der Bezug des Börsenblattes und die Benutzung desselben zu Inseraten zu versagen. Diese Bekanntmachung, in energischer Weise von dem Deutschen Verlegerverein unterstützt, führte im weiteren dahin, daß sämtliche Verleger der Klägerin nur noch mit gekürztem Rabatt lieferten. Die gegen den Börsenverein auf Grund dieser Bekanntmachung erhobene Klage ist nunmehr in diesen Tagen von dem Kgl. Landgericht in Leipzig kostenpflichtig abgewiesen und damit ausgesprochen worden, daß der Vorstand des Börsenvereins durchaus pflichtgemäß und in Erfüllung der ihm durch § 1, Abs. 2 u. § 21, Abs. 2, Ziffer 1 u. 2 der Satzungen zugewiesenen Aufgaben handelte, als er sich zu dem Vorgehen gegen die in Frage stehenden Vereinsbuchhandlungen entschloß. Wir kommen selbstverständlich auf das Urteil und die Entschei- dungsgründe nach Ausfertigung eingehend zurück. Niederlande. Zurückziehung des Gesetzesvorschlags, betreffend die zollamtliche Untersuchung der vom Aus land eingehenden eingeschriebenen Briefe. — Der unterm 26. April 1910 der Zweiten Kammer der Generalstaaten vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die zollamtliche Untersuchung der vom Ausland eingehenden eingeschriebenen Briefe, ist seitens der Regierung zurückgezogen worden. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten Nachrichten für Handel und Industrie.) Hum Konkurs W B. Hollmann, Nachf., Bremen. (Vgl. Gerichtliche Bekanntmachungen in Nr. 131.) — Im Interesse der beteiligten Herren Verleger sei nochmals darauf hingewiesen, daß die Forderungen in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma W. B. Hollmann Nachf. in Bremen bis spätestens 10. August beim Amtsgericht Bremen (Abt. Kon- kurssachen) anzumelden sind, sowie daß dem Konkursverwalter Herrn Rechtsanwalt vr. Tebelmann in Bremen unverzüglich eine Aufstellung über die Kommissionswaren bzw. Remittenden zu übersenden ist. L. ö. Beschlagnahme. — Die Druckschrift »Anthropophhteia«, Jahrbücher für folkloristische Erhebungen und Forschungen zur Ent wicklungsgeschichte der geschlechtlichen Moral, erschienen in der Deutschen Verlagsaktiengesellschaft und im Ethnologischen Verlag zu Leipzig, wurde in einer hiesigen Kommisionsbuchhandlung in größerer Anzahl beschlagnahmt. Die Schrift ist angeblich nur für Gelehrte, nicht für den Buchhandel bestimmt. Der Drucker ist nicht angegeben. Bezüglich der Druckschrift »Anthropophyteia« ist, durch Urteil des Landgerichts I Berlin, 1. Strafkammer, auf Einziehung und Unbrauchbarmachung erkannt worden. — Das Gericht hat unter Hinweis auf ein Urteil des Reichsgerichts IV, 14. 4. 08 I. W. 37, 574 angenommen, daß die Darstellungsweise in diesem Buche geeignet ist, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen, möge dem Buche auch ein gewisser wissenschaftlicher Wert innewohnen. Post. Schiffsliste für billige Briefe nach den Ver einigten Staaten von Amerika (10 H für je 20 §): — »Kaiserin Auguste Victoria« . . ab Hamburg 20. Juli »Kaiser Wilhelm II.« . . . . „ Bremen 25. „ »Amerika« „ Hamburg 29. „ »Bremen« „ Bremen 1. Aug. »George Washington« . . . . „ Bremen 6. „ »Kronprinzessin Cecilie« . . . „ Bremen 8. „ »Prinz Friedrich Wilhelm« . . „ Bremen 12. „ »Kaiser Wilhelm der Große« . „ Bremen 15. „ »Kaiserin Auguste Victoria« . . „ Hamburg 17. „ Eine VolkSbibliothek aus Tpitzbergen. — Um dem Personal der neuen Funkentelegraphenstation bei Green Harbour auf Spitz bergen und auch den Kohlenarbeitern jenes Distrikts die Polarnacht erträglicher zu gestalten, haben sich die sechs größten Verleger Norwegens bereit erklärt, kostenlos eine große Bibliothek im Gebäude der Telegraphenstation zu errichten. Sie soll jährlich durch die wichtigsten Neuerscheinungen bereichert werden. Wo es sich um freiwillige Spenden handelt, wird man sich mit dieser Stellungnahme der Verleger durchaus befreunden können, während die Dinge sofort ein anderes Gesicht annehmen, wenn die Lieferung von Liebesgaben unter gesetzlichen oder moralischen Zwang gestellt wird. Eine Lehrkanzel für öffentliche Redekunst. — Der Aka demische Senat der Wiener Universität hat auf Vorschlag des Hofrats Professor vr. Bernatzik die Errichtung einer Lehrstelle für Redekunst, verbunden mit einem Institut für öffentliche Rede- Ubungen bei dem Unterrichtsministerium beantragt. Die Lehr stelle soll für alle vier Fakultäten berechnet und mit einem Pro fessor besetzt sein. Der Leiter des Instituts erhält einen Beirat, in dem alle Fakultäten vertreten sind. An die Anträge, die für die Hochschule gelten, schließt der Akademische Senat eine Dar legung der notwendigen vorbereitenden Vorkehrungen an den Mittelschulen. Der Akademische Senat hat in Erwägung ge zogen, daß in den staatswissenschaftlichen Fortbildungskursen eine Institution besteht, die bis auf weiteres geeignet scheint, für die von ihm geschilderten Mängel teilweise Abhilfe zu gewähren, und hat darum auch jene Mitglieder des Lehrkörpers, die der Leitung der Kurse angehören, ersucht, auf die Abhaltung von Vorträgen über die Sprechkunst hinzuwirken. Kartell freier VolkSbildunttSverbände. — Die großen deutschen Volksbildungsgesellschaften haben sich zu einem Kartell freier Volksbildungsverbände zusammengeschlossen. Die Grün- düng des Kartells wurde veranlaßt durch die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung-Berlin, die Comeniusgesellschaft- Charlottenburg, die Deutsche Dichter-Gedächtnisstiftung-Hamburg, die »Lese« München und den Wissenschaftlichen Zentralverein (Humboldt-Akademie)-Berlin. Das Kartell, dem sich bereits eine größere Zahl deutscher und deutsch-österreichischer Volksbildungs verbände angeschlossen hat, hielt kürzlich seine erste größere Kon- ferenz ab. Die vom geschäftsführenden Ausschuß des Kartells vorgelegten Richtlinien enthalten Bestimmungen, daß nur kon fessionell und parteipolitisch neutrale, von Staat und Kirche unabhängige Bildungsorganisationen dem Kartell beitreten können. Sie sollen den einzigen Verhandlungsgegenstand der diesjährigen Tagung der deutschen Bildungsvereine im September in Dresden bilden, auf der u. a. erörtert werden sollen: die Zusammenfassung der freiwilligen Volksbildungs arbeit in einer Gemeinde durch Zusammengehen der Vereine: die Gemeinde als Träger der freiwilligen Bildungsarbeit; die Zusammenfassung der freiwilligen Vildungsbestrebungen durch zentrale Gesellschaften oder durch staatliche Organe (Kreis-, Bezirks-, Provinzial-und Staatsbehörden); die Zusammen- fassung einzelner Einrichtungen und Veranstaltungen, und zwar die 1087* Post schluß ' Ankunft der Frühzüge.
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