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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1911
- Strukturtyp
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- 1911-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1911
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- Deutsch
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1S1, 14. Jnli 1911. Nichtamtlicher Teil. Sör-eksL«: «4. roc.e»«. SLchhMSrL. 8259 LlatI, reck. von vr. ^V. Nenxel, 1834 Ho. 73. 8tutt§arl 1834.) 4.^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ III. labr^an^ Ho. 12. 8tut>tAS,rt 1910.) 4. ^Vi886Q8obakI unck Xun8l Hr. 50—52. IikipLi^ 1842.) 4. ^ ^ 1910. 8.^ ^ ^ ^ VI. Die Düctitzriieniilliis uuci Lütziierlikds. eti etran^ers. karis 1910. 8. Nit, 1 lakel. 66nsrLlv6r8awwIuv^ 6er 668s!l3obg.kt cker Libliopbilen am 4. Derewder 1910 in öerlin. k'rieckenau 1910. 8. Lsz^ros, I'ranri von, Lx-libris. ^Vien 1911. 4. 12 takeln in Valenoia 1911. 8. äe8cke 1701 Lv8 1880. Valenoia 1911. 8. erster Lrkol^. Iieip^i^ o. I. (1910). Irl. 4. Nit kortrait Lonversationsblatt Hr. 314, 316. ^ranlrkurt a. N. 1842.) 4. i826 )'Natav^s1911. 8. ck'ex-libris. ^.rnbew (ka^s-Las) 1910. 4. Nil 70 lakeln. VII. vis Lib1iot1i6lr3ivi886ii8o1iatt. 1900." 8.^ . ,. , . ^.. ^ (1910)? 8. ^ ^ ^ ^ ^ ^ 6a6olilli. 4 vols. HoIoxuL 1860—1905. 6. IW^ 1902^ 19oO/?^?o^^^^^^ Kleine Mitteilungen. Allgemeine Versammlung der Prinzipale und An gestellten des Leipziger Buchhandels (Privatbeamten versicherung). — Wenn eine Wohltat Gesetz werden soll, so finden die davon Betroffenen meist allerlei daran aus zusetzen. So tobt seit der Veröffentlichung des Entwurfs Rede und Gegenrede um das Versicherungsgesetz für Angestellte, wie es jetzt deutlicher, aber nicht schöner heißt. Nach der Durch- arbeitung der 376 Paragraphen hat man allerdings das Gefühl, daß den Forderungen Leistungen des Staates gegenüberstehen, die in der Höhe mit ziemlicher Vorsicht bemessen sind. Der Gesetzgeber läßt dafür denjenigen, die günstiger zu fahren gedenken, die Möglichkeit offen, rechtzeitig vor der Veröffentlichung des Ge- setzes bei einer privaten Versicherung einzutreten, um der staat lichen Zwangsversicherung zu entgehen. Dies war der springende Punkt der Verhandlungen in der Versammlung von Prinzipalen und Angestellten des Buchhandels, die der Verein der Buchhändler zu Leipzig nach dem großen Festsaale des Zentraltheaters für Dienstag, den II. Juli abends */,9 Uhr einberufen hatte. Der Vorsteher, Herr Ferdinand Lomnitz, eröffnete die Versamm lung mit dem Hinweis, daß die unverkennbaren Mängel des Versicherungsentwurfs seinen Verein in Verbindung mit dem Verein Leipziger Kommissionäre veranlaßt haben, den vom Ge setz freigelassenen Ausweg eines Anschlusses an eine Privat versicherungsgesellschaft zu erwägen. Er habe sich infolgedessen mit der Versicherung A.-G. Teutonia zu Leipzig in Verbindung gesetzt, als einem der bestbeleumundeten Institute dieser Art und der einzigen Leipziger Versicherung, die für eine so umfangreiche Inkorporation in Betracht kommen könne. Die Teutonia habe nun auf der Basis der vom Staat geforderten Beiträge eine Offerte eingereicht, die günstigere Leistungen als sie das Gesetz verspricht, zu bieten scheine. Zur Begründung und Erläuterung dieser von der Teutonia eingebrachten Vorschläge erteilte Herr Lomnitz dem Direktor der Gesellschaft, Herrn vr. Bischofs, das Wort. Der Redner erklärte zunächst, daß es nicht seine Absicht sei, an dem Entwürfe Kritik zu üben; man müsse im Gegenteil sich mit ihm ab- finden und dürfe erwarten, daß er in dieser Gestalt den Reichstag passieren und dessen Genehmigung erhalten würde. Zweifellos sei es zu begrüßen, daß für die unentschlossenen und schwächeren Elemente an Stelle der Selbsthilfe der gesetzliche Zwang treten solle. Im Mittelpunkt der Sache stehe hier aber, daß der Staat die be stehende Privatversicherung als vollwertiges Ersatzmittel auch fernerhin anerkenne und durch geeignete Vorsorge Befreiung möglich wäre. Die Teutonia empfiehlt als Ersatz für die Staatsversorgung eine Kapitalversicherung auf den Todes-, Er lebens- und Jnvaliditätsfall nach ihrem Tarif XVI cklt, wo durch eine vollständige Hinterbliebenenyersicherung erreicht wird, bei der das versicherte Kapital beim Tode des Ver sicherten fällig isi; erreicht wird ferner eine sofort in Kraft tretende Jnvaliditätsversicherung und schließlich eine Altersversicherung, bei der nach Ablauf der Versich rungsdauer das Kapital zur Auszahlung kommt oder eine ihm entsprechende Rente gewährt wird. Diese Vorteile gegenüber den vom Staate gebotenen Leistungen seien in den Drucksachen, die den Teil nehmern der Versammlung vorliegen, zahlenmäßig nachgewiesen, auch sonst würde jedes Entgegenkommen bei Stellenwechsel, Stellenlosigkeit, Gehaltsverminderung oder Berufsveränderungen in Aussicht gestellt. Mit dem Hinweis auf die kurze Frist, die noch für den Abschluß der vorgeschlagenen Ersatzversicherung ver bliebe, schloß Herr vr. Bischofs sein eingehendes Referat, für das ihm die Zuhörer mit reichem Beifall dankten. Ganz ohne Kritik war es bei der Vergleichung seiner Positionen mit denen des Staatsentwurfs doch nicht abgegangen, und zuweilen war dieser in sogar recht ungünstigem Lichte er schienen. Dafür zog in der nun folgenden, äußerst bewegten Debatte die Gegenpartei herauf, deren von den Handlungsgehilfen verbänden entsandte Vertreter mit allem Nachdruck für die unbeein trächtigte Durchführung des neuen Gesetzes plädierten, an dessen 1073*
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