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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1924
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- 1924-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1924
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9252dörsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. >1? 157, 7. Juli 1924. Tochter, die sich mit auserlesenem Geschmack an der Ausstellung der Werse beteiligt haben. In den ersten Tagen der Ausstellung wurde diese auch von der Jnsantin und den königlichen Prinzen besichtigt, die großes Interesse zeigten und sich außerordentlich lobend aussprachen. Aus dem Schrifttum zum Goldbilanzproblem. Quassowski-Susat, Verordnung über Gold bilanzen. I. Bensheimer, Mannheim 1924. Lwd. Gm. 6.—. Rosendorff, Goldbilanzierungsgesetz. 2. Ausl. Jndustrieverlag Spaeth L Linde, Berlin 1924. Pbd. Gm. 6.20. Fürnrohr, Goldbilanzen mit den Durchführungs bestimmungen. 2. Ausl. I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier), München 1924. Gm. 3.20. ösrlill 1924. ?b<1. Om. 5.40. Ho m bürge r, Die Bedeutung und Durchfüh rung der Goldbilanzverordnung. I. Bens heimer, Mannheim 1924. Preis Gm. 1.50. Bache, Praktische Anleitung zur Umstellung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschr. Haftung nach den Goldbilanzverordnungen. H. W. Müller, München 1924. Gm. 1.50. In der bestens bekannten »Sammlung deutscher Gesetze« ist als 106. Baud der Gvldbilanzko'mmentar von Quassowski-Susat erschienen, worin die schwierige Materie mit außerordentlicher Sach kunde und Gründlichkeit behandelt wird. Zahlreiche Beispiele dienen zur Veranschaulichung der sich größtmöglicher Klarheit befleißigenden Ausführungen. Besonders bemerkenswert sind die Exkurse über den Einfluß der Bildung von stillen und offenen Reserven, aus die Umstel- lnng, den Hergang der Umstellung einer Aktiengesellschaft und die Behandlung der Kapitalkonten her Personalgesellschaften, für die wegen der allzu großen individuellen Verschiedenheiten eine allgemeine ge setzliche Regelung nicht getroffen worden ist. Auch die wichtige Durch führungsverordnung vom 38. März 1924 erfährt eingehende Er läuterung. , Als Vorläufer des im Aufträge der Berliner Handelskammer von Nosendorff herausgcgebenen ausführlichen Kommentars liegt vom gleichen Verfasser die erste Einführung in das Goldbilanzrccht nunmehr in 2. Auflage vor, die unter Berücksichtigung der inzwischen ergangenen Durchführungsbestimmungen völlig umgcarbeitet und wesentlich vermehrt worden ist. Der reiche Stoff wird erschöpfend, wenn auch in gedrängter Form, systematisch dargestellt, wobei die einschlägige Literatur weitestgehend hcrangezogen wird. In Einzel- sragcn kann man selbstverständlich hier und da eine andere Ansicht als der Verfasser vertreten, wie z. B. in der berühmten Streitfrage über die -Feststellung der Kapitalkvnten bei Personalgesellschaften, aber stets wird man die Sachkunde und den praktischen Blick des juristisch wie wirtschaftlich in gleicher Weise erfahrenen Autors anerkennen müssen. Nicht unwesentlich trägt anch die klare Ausdrucksweise zum Verständnis der schwierigen Nechtsmaterie bei, und sie dürfte selbst dom Nichtfachmann ein verhältnismäßig leichtes Eindringen in den viel fach spröden Stoff ermöglichen. Ter Nechtsvcrgleichung dient eine Zusammenstellung der entsprechenden Gesetzgebung des Auslands. Gleichfalls in 2. Auflage liegt der Kommentar von Fürnrohr vor. Die Anmerkungen sind verhältnismäßig knapp gehalten, doch werden alle wesentlichen Punkte berührt, überall, wo es nötig ist, wird das Verständnis durch Zahlenbeispiele zu erleichtern gesucht. Die Durchführungsbestimmungen sind lediglich im Wortlaut wieder gegeben. Während die meisten literarischen Erscheinungen zum Goldbilanz- problen, dessen rechtliche und volkswirtschaftliche Seite zu erfassen suchen, geht der bekannte Frankfurter Betriebswissenschaftler Kalve - ran, unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten an den Fragen komplex heran. Sein Buch soll dem Wiederaufbau des betrieblichen Rechnungswesens in Kalkulation und Buchhaltung dienen, wobei sich der Verfasser natürlich mit allgemeinen Richtlinien beg-niigen muß, deren Beachtung aber jedem Kaufmann dringend zu empfehlen ist. Auch bei Währungsschwankungen maß es künftig ausgeschlossen sein, daß der Kontro-llapparat der betrieblichen Tätigkeit völlig versagt, wie dies auf Grund der früheren traditionellen Rechnungsführung der Fall gewesen ist. Deshalb kann 'die Wahl der Grundsätze und des Ver fahrens für Buchführung und Bilanzierung nicht ernst genug genom men werden. Dies wird um so deutlicher, wenn man sich an Hand der Ausführungen des Verfassers noch einmal den Einfluß der Geld- wertschwankilngen auf die kaufmännische Rechnungsführung und die bisherigen Methoden ihrer Korrektur vergegenwärtigt. Hieran schließen sich die beiden Hauptkapitel über die Praxis der Goldmarkbilanzierung. und die Umstellung des Eigen-kapitals auf Goldmark. Vor allem interessiert naturgemäß die ausführliche Stellungnahme zu den Be wertungsfragen, insbesondere zur Bewertung der wichtigsten Bilanz posten uns Anlage- und Betriebskapital. Aus den eingehenden Dar legungen über die Kapitalumstellung verdient besonders der Satz unter strichen zu werden, daß der Kernpunkt des ganzen Umstellungsproblems in der richtigen Wahl der Kapitalgröße liegt, da von der Kapital höhe die spätere Rentabilität des Unternehmens abhängt. Alles in allem: ein Buch, dessen ernstes Studium unbedingt lohnt und das auch dem erfahrenen Praktiker wertvolle Anregungen bietet. Aus der Praxis heraus, und zwar aus Vorträgen, die der Ver fasser in südwestdeutschen Wirtschaftskreisen gehalten hat, ist die Broschüre Homburgers geboren, die dem Kaufmann einen Ge- samteinbruck von der Bedeutung und den Auswirkungen der Gold- bilanzvervrdnung einschließlich Durchführungsbestimmungen vermitteln soll. Aus Grund seiner praktischen Erfahrungen nimmt der Verfasser im Nahmen einer systematischen Behandlung des Gesetzesstoffes viel fach kritisch Stellung, indem er z. B. gegen den zentral organisierten Schutz der Kleinaktionäre beachtliche Gründe anführt. Die Darstellung ist flüssig und befleißigt sich äußerster Klarheit und Gemeinverständ lichkeit, was noch dadurch erleichtert wird, daß die wichtigsten Tatsachen durch Sperrdruck hervorgehoben werben, sodaß sich gleichsam ein roter Faden durch das Ganze zieht. Seiner Tätigkeit in einer großen Münchener Notariatspraxis ver dankt Vache seine Erfahrungen, die ihm gestatten, eine praktische An leitung >für die Umstellung von Aktiengesellschaftien uns Gesellschaften m. b. H. zu geben. In großen Zügen wird stichwortartig der Inhalt der Goldbilanzgesetzgebung geschildert, der durch zwölf Musterbei spiele für alle bei der Umstellung in Betracht kommenden Vorgänge verdeutlicht wird. Vorstand, Geschäftsführer, Aussichtsrat, Aktionäre und Vvrzugsaktionäre können hieraus unmittelbaren Nutzen ziehen. Hervorhebung verdient der im Vorwort ausgesprochene Leitgedanke, daß sich auch eine Umstellung unseres wirtschaftlichen Denkens von der Substanz, d. h. der Sachivertpsychose zur Rentabilität, d. i. zur Ertragssteigerung durch Umsatztätigkeit vollziehen muß. vr. K. Runge. OiLtri, Livii: I8lsmi8ctie Luclieinbanäe äe8 14. b>8 19. 43il7liul1^kfl8. Lus ck. Nuvckseluikteu ri. Iüivt'i, 2t lucdlcli-. lal., ckuvou 8 krd. IS24, (VU, 37 8.) 4° b-eiprig, Karl ^V. Uiersemanv. I,xv. Om. 60.—. T-er Beitrag des Verfassers für die Festschrift Hans Loubier — eine ausführliche Beschreibung der wertvollsten islamischen Hand schriftenbände der Bayerischen Staatsbibliothek — erscheint hier, auch im Text ergänzt, in einer Form, für die man dem Herausgeber und dem Verleger und nicht zum wenigsten Pros. Goetz von der Akademie für graphische Künste in Leipzig, der die Wiedergabe der Bildtafeln durch die Neproduktionsanstalt von Sinsel L Eo. leitete, die verdiente Anerkennung nicht versagen wird. Zumal die Farbentafeln sind Höchst leistungen, die die alten Bände dem Betrachter greifbar nahe bringen und die, das Wichtigste, auch ein eingehenderes Studium technischer Einzelheiten gestatten. Ein Lob, das sich durchaus nicht allen Wieder gaben von Bucheinbänden spenden läßt. Erhält man also hier im Bilde eine Einbandreihe, wie sie auch ein begünstigter Einbandforscher und -liebhaber heutzutage kaum noch im Original Zusammentragen kann, an deren Schönheit man sich erfreuen darf und deren Studium dadurch noch gefördert wird, daß die Vorlagen dieser Wiedergaben sich im Besitz einer öffentlichen deutschen Sammlung befinden, so werden dazu diese Meisterstücke auch unserer Einbandkunst gewiß manche Anregungen bieten und bei der Bestimmung alter islamischer Bucheinbände nützlich sein, zumal da der sachkundige Text des Heraus-
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