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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-10-05
- Erscheinungsdatum
- 05.10.1874
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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230, Ü. Octobek, Nichtamtlicher Theil. 3639 die Mehrzahl wird das Alphabet entbehren können, auch würde mit diesem der Umfang des Kataloges noch bedeutender geworden sein, j als er ohnehin schon sich zeigt; der vorliegende erste Theil ist ein stattlicher Band von etwa 700 Seiten in vorzüglicher Ausstattung. Die typographische Anordnung ist übersichtlich und klar, die nicht deutschen Publikationen sind durch eine andere Schrift dem Auge für den ersten Blick kenntlich gemacht, Abkürzungen der Worte sind tiberall vermieden; überhaupt ist mit dem Raume typographisch nicht so gegeizt, wie cs bei Katalogen häufig vorkommt. Ein zweiter Band ist in Aussicht gestellt; er wird diejenigen Materie» enthalten, für welche die geographische Aufstellung nothwcndig ist, wie z. B. die Geographie, Geschichte und Statistik der einzelnen Länder und Staaten re. Wir schließen mit dem Wunsche, daß dieser zweite Band recht bald erscheinen möge. Otto Mnhlbrecht. Misrcllen. Unter der Aufschrift. „Verspätete Zeitungs-Bestel lungen bei der Post" bringt Nr. 218 des Börsenblattes einen sehr beherzigenswerthen Vorschlag zur Vereinigung der Zcitschriften- Verlcger behufs Vorstellungen bei der obersten Postverwaltung in Bezug aus Einführung eines anderen Modus der Abonncments- Erncnerungcn. Daß sich ein solcher, auch innerhalb der gewohnten Posteinrichtungen, finden läßt, dürste außer Zweifel sein. Statt der bisherigen „wiederholten Erinnerungen", den Abonnemcntsbctrag auss neue am Schalter abzuliefern — ein ganz unpraktisches, dem Publicum lästiges und, wie zugestanden wird, häufig vergebliches Verlangen — dürste z. B. zwanzig Tage vor Ablauf des Quartals den Abonnenten ein Avis zuzusenden sein, des Inhalts, daß binnen weiteren fünf Tagen, wenn inzwischen nicht eine Abbestellung ein- träse, eine Abonnements-Erneuerung angenommen und;der Betrag für das folgende Quartal mittelst Quittung durch den Briefträger erhoben werden würde. Jncassi in der Form von Postvorschüsscn und Postmandaten sind der Post längst gewohnte Einrichtungen; für ihren eigenen Bedarf würden sich also auch leicht einfache Jncasso- Quittungen einsührcn lassen dürfen, die aus einmal zu gelegener Stunde ausgeschrieben iverden könnten, während jetzt der Schalter beamte alle Augenblicke durch Annahme der Abonnementsgclder und Ausstellung der Quittungen aufgehalten wird. Nur dürfte das Pub licum nicht durch eine Extragebühr für das Jncasso in Anspruch genommen werden. Die Post würde sich im klebrigen auch durch eine solche Einrichtung ihr Geschäft derartig erleichtern, daß von einer „ungeheuren, ganz überflüssigen Arbeit" keinesfalls mehr die Rede sein könnte. Aus dem Reichs-Postwesen. — Die kaiserl. Ober-Post- direction zu Leipzig hat an die hiesige Handelskammer folgendes Schreiben gerichtet: Die ungenügende und unrichtige Adressirung der Postsendungen ist ein Uebelstand, der mit der Zunahme der Bevölkerung Hierselbst immer fühlbarer zu Tage tritt, und der nicht allein das Sortir- und Bestell- geschäst wesentlich erschwert und verzögert, sondern auch von grossem Nachtheile für das Publicum ist, weil die Bestellung ungenügend oder unrichtig adressirter Sendungen in vielen Fällen nicht sofort, sondern erst nach weiteren Ermittlungen erfolgen kann. Als Beweis hierfür möge die Angabe dienen, daß die Zahl der gewöhnlichen und recommandirten Briese jener Art bei dem Postamte Nr. 1 hierselbst pro Tag durchschnitt lich 400 Stück, der Postanweisungen und Gejdbriefe ca. 150 Stück, der Packetc mit und ohne Werthdeclaration ca. 50 Stück beträgt und daß davon ca. 60 beziehentlich 10 und 2 Stück täglich als unbestellbar zurück gesandt werden müssen. Bei einem weniger geübten Personale tvird sich die erste Zahl unausbleiblich noch wesentlich vermehren. In vielen Fällen ist zwar der Correspondent bei aller Sachkenntniß ganz besonders die Geschäftswelt sich daran gewöhnen wollte, den aüs- ! wärtigcn Correspondenlcn ihre GeschästSlocalc beziehungsweise Wohnungen ! initzutheilen. Ein großer Theil der hiesigen Geschäftsleute scheint aber vieles Verfahren geflissentlich zu vermeiden, in der Meinung, daß darunter ihr Ansehen nach außen leiden könnte. Es ist nämlich allgemein die An sicht verbreite!, daß die an Firmen gerichteten Sendungen der Angabe gerichte weder angemeldet noch eingetragen sind. Vermehrt iverden die Schwierigkeiten und Unklarheiten vielfach noch dadurch, daß auch außer der Meßzeit noch viele Sendungen für solche Firmen eingeheii, die nur Personen können aber naturgemäß die Firmen und Wohnungen nicht be kannt und geläufig sein. Hiernach ist es durchaus begründet, daß auch bei den an Firmen gerichteten Sendungen die Angabe des Geschäftsloca- les ic. keineswegs überflüssig, sondern sehr zweckmäßig und in vielen Fällen nothwendig ist. Um den in Rede stehenden Uebelstand, welcher trotz der wiederholten öffentlichen Aufforderungen zu Abstellung desselben unverändert sortbesteht, Postsendungen, welche wegen mangelhafter Adressirung Erörterungen ver ursachen und infolge dessen verspätet zur Bestellung gelangen, mit Zetteln versehen iverden, deren Text die Empfänger ausdrücklich daraus aufmerksam sirung verursacht worden sei. Es könnte aber das Publicum vor dem in Rede stehenden Uebelstande noch wirksamer bewahrt und die Pvstvcrwaltung wesentlich unterstützt wer den,^wenn seitens der hiesigen iveschästsleuse in den abzu sendenden^ Brie- Ersuchen, die hiesige Kaufmannschaft von Vorstehendem in geeigneter Weise in Kcnntniß setzen und derselben in ihrem eigenen Interesse das angegebene Verfahren recht dringend anempsehle» zu wollen. Hierbei sei noch eines Gebrauches gedacht, der bisher nur vereinzelt und einfach z. B. addressirt wird: Firma: I. I. Weber Leipzig Mittelstraße 6. wird, als durchaus correct und nachahmenswertst — Es wird von dem Publicum nicht selten außer Acht gelassen, daß das einfache Briesgcwicht im Verkehre mitFrankreichnicht IS Gramm, wie im deutschen Bricfvcrkehre, sondern nur 10Gramm beträgt. Infolge dieses Ucbcrschens kommen »ach Frankrcich in be trächtlicher Anzahl ungenügend srankirte Briese vor. Da alle der artige Briese den Adressaten mit Porto belastet zngehcn, und dadurch fortgesetzte Störungen in dem betreffenden Corrcspondenzverkchrc entstehen, so wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die einfache Brieftaxe von 3 Ngr nach Frankreich nur sür solche Briese gilt, welche das Gewicht von 10 Gramm nicht überschreiten, und daß für Briefe über 10—20 Gramm einschließlich schwer K Ngr. und so fort für jede serncre 10 Gramm 3 Ngr. mehr zu entrichten sind. t86
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