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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1884
- Sprache
- Deutsch
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20,000 M. zur Unterstützung hilfsbedürftiger Leipziger Buch händler, Prinzipale, Gehilfen und Markthelser, deren Wittwen und Waisen, wird es uns in erhöhterem und ausreichenderem Maße als durch die gleichem Zwecke dienenden beiden früheren Stiftungen, die Friedrich Fleischcr'sche und die Anonyme Stiftung, ermöglicht, die in den betreffenden Kreisen vielfach vorhandene Noth zu lindern. Gleich dem vergangenen Jahre waren wir dadurch nicht nur in den Stand gesetzt, die im Laufe desselben nöthig werdenden Unter stützungen reichlicher als sonst zu bemessen, sondern auch zahlreichen würdigen Bedürftigen durch eine Weihnachtsspende eine ebenso unerwartete als willkommene Freude zu bereiten. So wirkt diese Stiftung schon wohlthätig für die Gegenwart; aber durch sic ist das fünfzigjährige Jubiläum unseres Vereins auch für die Zukunft ein segensreicher Gedenktag geworden. Die von einem verdienten Mitglieds unseres Vereins, Herrn Generalconsul Lorck, im Austrage der Deputation verfaßte und von unserem Rollenführer, Herrn Holtze, durch ein Verzeichniß sämmt- licher Mitglieder des Vereins bis 1883 ergänzte Festschrift: „Geschichte des Vereins der Buchhändler zu Leipzig während der ersten fünfzig Jahre seines Bestehens 1833 — 1882" ist rechtzeitig erschienen und den Mitgliedern des Vereins, sowie zahl reichen Freunden und Gönnern desselben übersandt worden, während der Bruttoertrag einer nicht unerheblichen Anzahl verkaufter Exem plare Ihrem vorjährigen Beschlüsse zufolge dem „Unterstützungs verein deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehilsen" in Berlin überwiesen und von diesem dankbar angenommen wurde. Von allen Seiten, namentlich auch von vielen hochangesehenen Persönlichkeiten, denen wir unsere Festschrift überreichten, ist an erkannt worden, daß der Verfasser seine schwere Aufgabe trefflich gelöst und unserem Verein damit ein würdiges Denkmal in der Geschichte des deutschen Buchhandels errichtet hat. Dem Dank, den wir dem Verfasser und unserem Rollensührer für die Schrift ausgesprochen haben, schließen Sie sich Alle gewiß gern an. Aus Anlaß seines Jubiläums hatte sich der Verein zahlreicher wohlwollender nnd ehrenvoller Gratulationen von Behörden, Cor- porationen und Einzelnen zu erfreuen. Se. Majestät der König ehrte den Verein in der Person seines Vorsitzenden durch Ver leihung des Ritterkreuzes I. Klasse des Albrechtsordens, das er demselben am Jubelfesttage überreichen ließ. Noch sei erwähnt, daß Ihre Deputation an diesem Festtage des Vereins dem langjährigen treuen Diener desselben, Kastellan Bogen, aus Anlaß seines gleich zeitigen 40jährigen Dienstjubiläums ein Geldgeschenk überwies. Gleich unserem Verein beging auch der Buchhandlungs- Gehilfen-Berein zu Leipzig im vergangenen Jahre, am 7. Oc- tober, die Feier seines fünfzigjährigen Bestehens. Der freundlichen Einladung des Vorstandes entsprechend, haben mehrere Mitglieder Ihrer Deputation sich an den von dem Vereine veranstalteten Fest lichkeiten betheiligt und demselben die Glückwünsche und die Theist nähme unseres Vereins an seinen Bestrebungen ausgesprochen, llm dieser Theilnahme einen directen Ausdruck zu geben, hat Ihre De putation gleichzeitig dem Verein die Summe von 150 M. für seine Hilsskassen mit dem Bemerken überwiesen, daß sie bei der nächsten Generalversammlung die jährliche Ausbezahlung desselben Betrags zu gleichem Zweck beantragen werde. Wir hoffen, daß Sie unserem Anträge, zunächst für das lausende Jahr durch Annahme der be treffenden Position im Haushaltspläne für 1884, beistimmen werden, und bemerken noch, daß uns die jährliche Auszahlung der genannten Summe zweckmäßiger schien als die Gewährung eines einmaligen Capitals. Aus dem Gebiete der Gesetzgebung haben wir zunächst zu erwähnen, daß am 19. April v. I. eine „Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst" abgeschlossen worden ist, welche die früher von einzelnen deutschen Staaten mit Frankreich vereinbarten Verträge aus das ganze Deutsche Reich ausgedehnt und in wichtigen Punkten verändert hat. Zu unserer Genugthuung können wir hinzusügcn, daß die Gesichtspunkte, welche wir, wie Ihnen mitgetheilt, einer Aufforderung des königl. sächsischen Ministeriums des Innern ent sprechend, in Bezug aus diese Uebereinkunft geltend gemacht haben, in derselben volle Berücksichtigung gefunden haben. Ocffentlichen Blättern zufolge ist auch mit Belgien eine ähn liche Uebereinkunft seitens des Deutschen Reichs bereits abgeschlossen; doch haben wir darüber bis jetzt keine directe Mittheilung erhalten. Die Petition, welche wir unterm 18. Mai 1882 an den Deut schen Reichstag wegen der den Buchhandel betreffenden Bestim mungen eines die Abänderung der Gewerbeordnung betreffenden Gesetzentwurfs richteten, ist von dem Reichstage am 1. Juni 1883 durch die über denselben gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt worden. Das Ergebniß dieser Beschlüsse ist das „Gesetz betreffend Abänderung der Gewerbeordnung" vom 1. Juli 1883, dessen hauptsächlichsten Bestimmungen vom 1. Januar d. I. an in Kraft getreten sind. Wir haben mit Dank anzucrkennen, daß den Be denken, welchen wir in unserer Petition Ausdruck gaben, in dem Gesetze säst in allen Punkten Rechnung getragen worden ist. Nach H. 56. sub 10 sind vom Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen nur ausgeschlossen „Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke, in sofern sie in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergerniß zu geben geeignet sind, oder welche mittelst Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden"; ein Verzeichniß der zu colportirenden Schriften ist der zuständigen Verwaltungsbehörde des Wohnorts des Kolporteurs zur Genehmigung vorzulegen. Diese Bestim mungen betreffen übrigens nur den Gewerbebetrieb im Umher ziehen, also die Colporteure, nicht die Buchhandlungs- reisenden, welche unter Mitsührung von Proben lediglich Bestel lungen annchmen; letztere brauchen also weder ein solches Vcrzeichniß vorzulegen, noch sind sie bei der Auswahl der Schriften, auf welche sie Bestellungen annehmen, beschränkt, sofern deren Verbreitung nicht den allgemeinen Strafgesetzen widerspricht. Unser Verein betheiligte sich an der am 10. November des vergangenen Jahres stattgesundcnen 400jährigen Feier des Ge burtstags Luther's dadurch, daß einer Einladung des Festcomitös entsprechend, zahlreiche Mitglieder an der Festseier zur Enthül lung des in hiesiger Stadt errichteten Reformationsdenkmals theil- nahmen. Einer Einladung des hiesigen Kaiserlichen Herrn Oberpost- directors folgend, besichtigte Ihre Deputation nebst mehreren an deren Vereinsmitgliedern am 19. November das hiesige Haupt postamtsgebäude am Augustusplatz. Unter persönlicher Führung der oberen Beamten wurde mit großem Interesse von den durch den Umbau herbeigeführten zweckmäßigen Einrichtungen des Post- und Telegraphenwesens Einsicht genommen. Ueber die Betheiligung unseres Vereins an der am 20. April in Leipzig stattgehabten fünften Delegirtcnversammlung des „Ver bandes der Provinzial- und Lokalvereine im deutschen Buchhandel" sind Sie durch die Ihnen zugegangenen „Mitthei lungen" unterrichtet worden. Wir werden Sie später aufsordern, für die vor der nächsten Buchhändlermesse stattftndende sechste Ver sammlung wieder Delegirte zu wählen. Unsere Vereinsanstalten, insbesondere die Lehranstalt und die Bestellanstalt, haben auch im vergangenen Jahre ihre Zweck mäßigkeit bewährt. In Betreff der Bestellanstalt haben wir zu erwähnen, daß die aus der Deputation und sechs durch die Generalversammlung all jährlich gewählten Mitgliedern bestehende Verwaltung derselben
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