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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1900
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- 1900-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1900
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- Deutsch
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288, 12 Dezember 1900. Nichtamtlicher Teil 9985 ausschließlich an die christlich-religiöse Litteratur, doch sind auch etliche profane Schriften, und zwar stellenweise pole misierend, besprochen Natürlich waltet auch in dem um fangreichen Jnserateuanhäng die christliche Litteratur vor. 20. In der »Auswahl empfehlenswerter Schriften für HauS und Familie« von Hugo Rother's Buchhandlung (Martin Warneck) in Berlin (kl. 8",, kartoniert) werden zu nächst die Neuigkeiten von 1900 in vier Abteilungen, viel fach mit Besprechungen, aufgeführt, denen sich Neuheiten in Text- lind Gratulationskarten, Kunstblättern, Wandsprüchen u. s. w. anschließen. In sechzehn Hauptabteilungen folgt ein systematisches Verzeichnis. Die Abteilung: »Erbauliches« umfaßt allein zwölf Unterabteilungen und macht etwa zwei Fünftel des Kataloges aus. Die Abteilung »Neuigkeiten« und der Jnseratenanhang sind illustriert. 21. Der »Praktische Führer durch die Litteratur«, herausgegeben von I. Esser, vormals Schöningh'sche Buch- und Kunsthandlung in Paderborn (8. Jahrgang), vertritt vor allem die katholische Litteratur. Aehnlich wie in einem früher hier angeführten Kataloge findet man darin eine Skizze: »Meine einzige Freundin- von Sophie Grimme, in der ein junges Mädchen nach einem unglücklichen profanen Verlöbnis sich »dem Heiland vermählt«: Diesem weiter ausgesponueneit Tranmbilde steht ein glückliches Erwachen im Kreise lieber Verwandter an, Weihnachtsabend gegenüber. Den Hauptteil des Katalogs bildet auch hier ein systematisches Verzeichnis mit einigen kurzen Besprechungen und Abbildungen, sowie ein gleich umfangreicher Jnseratenanhang. 22. Ein weit verbreitetes Weihnachtsverzeichnis ist auch die von Ernst Nötiger in Kassel, herausgegebene »Bücherei, Bilder und Sprüche« (7. Jahrgang), die durch etwa siebzig Firmen in 65 000 Exemplaren vertrieben wird. Eine für den Zweck des Katalogs geschickt erfundene Plauderei von S- Keller: »Im Zollhäuschen« ist vorangestellt. Bei unwirtlichem Wetter treffen in der Gaststube des Zollhauses um die Wende des Jahrhunderts seltsame Gäste zusammen. Man sieht da Ahasver, Columbus, mit seinen Ketten belastet, Gutenbcrg und viele andere. Guten berg, ist, ungeachtet der Feier seines fünfhundertsten Geburts tages, schmerzlich bewegt und klügt dem nicht minder betrübten Columbus, wie seine Erfindung, durch die er vor allen dem Christentum habe Bahn brechen wollen, mißbraucht werde durch die Preßfreiheit und die »gottlose Lektüre«. Tröstend aber macht sich da ein Knabe mit schwarzer Büchertasche be- merklich, der »die Millionen Pfennigblätter, die jede Woche für den Heiland zeugen«, vertritt. Erbaulich spricht er über die ungeheure Verbreitung der christlichen Litteratur, und thrättengerührt vernehmcn's die Alten. Bei der Zollrevision aber hat Gutenberg den Vortritt. — Das systematische Ver zeichnis enthält außer den Titeln einige kurze Besprechungen und Portraits, der Jnseralanhang einige andere Abbildungen. Der Umschlag ist mit Gutenbergs, die erste Seite mit Luthers Porträt geschmückt 23. In dritter Auflage liegt vor: »Verzeichnis empfehlens werter Schriften für Volks- und Jugendbibliotheken. Unter Mitwirkung Anderer bearbeitet von ?. Froehner, herausgegebcn vom Provinzial-Ausschuß für Innere Mission in der Provinz Brandenburg«. Berlin 1900, Buchhandlung des Ostdeutschen Jünglingsbundes (Preis 30 H). Der aus führliche Titel verrät fast alles, was über den Kaialog zu sagen wäre. In vier Abteilungen berücksichtigt er: Unter haltungsschriften, Geschichte rc., Länder-, Völker- und Natur kunde, Aeußere Mission und stellt in einer fünften Abteilung kleine Stammbibliotheken im Preise von 20 bis 60 ^ zu sammen. Eine zweckmäßige Einrichtung ist, daß bei jedem Titel, durch die Zahlen 1—4, das Alter, für das die Schrift geeignet erscheint, angedeutet ist. 24. Ein neues Verzeichnis religiöser Bücher liegt in dem Büchlein: »Wir sahen Ihn; Aus der religiösen Litteratur des neunzehnten Jahrhunderts nebst einer Bücherei für das evangelische Haus« (gr. 80) vor. Das Merkchen wurde von sechs Verlagshandlungen (in Leipzig, Tübingen, Halle, Berlin, Heilbronn und Göttingen) herausgegeben, redigiert und bevorwortet von dem Inhaber einer der Firmen, Eugen Salzer in Heilbronn. Als das Wichtigste ist die Abhandlung anznsehen: »Wir sahen Ihn«, die auch den Sondertitel führt: »Aus der religiösen Litteratur des neunzehnten Jahrhunderts, von Walther Wolfs. Der Verfasser vertritt in kerniger Sprache den christlichen Glaubensstandpunkt, weiß sich aber von streng gläubiger Befangenheit frei zu halten. Das syste matische Verzeichnis enthält nur die in den Inseraten an gezeigten Bücher. Manchem wird die gotische Schrift des Umschlags nebst Zeichnung in der Weise Dürers gefallen. 25. Nachträglich gehen der Redaktion zehn von F. Volckmar in Leipzig herausgegebene Miniatur-Kataloge zu, die, wiewohl nur teilweise zu den Weihnachtskatalogen zu rechnen, hier kurz verzeichnst seien Es ist zuerst das kleine, vielleicht 750 Titel umfassende Verzeichnis: »Weih nachten 1900, Neuigkeiten«, dann das in zwei Ausgaben, mit und ohne Inserate, ausgegebene »Verzeichnis einer Auswahl vorzüglicher Bücher und Atlanten«, ferner ein: »Kleines litterarisches Verzeichnis; eine Auswahl empfehlenswerter Werke aus dem Gebiete der deutschen, englischen und fran zösischen Litteratur«, ein »Verzeichnis von wissenschaftlichen Handbüchern«, vollständig und in vier Abteilungen (für Theologien Rechtswissenschaft rc.; Medizin, Naturwissen schaften rc.; Mathematik rc ) und endlich ein »Verzeichnis einer Auswahl beliebter Musikalien und musikwissenschaftlicher Bücher«. Verträgt den Schaden bei Beschlagnahmen? Sehr verehrte Redaktion! Erlauben Sie mir, mich an Sie in einer Sache zu wenden, deren Beurteilung außerordentlich schwankend:zu sein scheint und deren Diskussion im Börsenblatte im Interesse der Allgemeinheit liegen dürfte. Es handelt sich um eine Beurteilung der Frage, wie sich der Verleger bei Konfiskation eines seiner Verlagsartikel dem Sortimenter gegegenüber zu verhalten hat, d. h., ob der Verleger für die beim Sortimenter konfiszierten Exem plare regreßpflichtig ist oder nicht. Hier wäre weiter zu entscheiden, in welchem Umfange diese Regreßpflicht besteht, ob sie nur das Konditionsgnt oder auch die bar bezogenen Exemplare umfaßt Schürmann vertritt in seinem Buche »Die Usancen des deutschen Buchhandels« den Standpunkt, daß der Verleger rechtlich nicht regreßpflichtig für Konfiskationen ist, zumal nicht für bar bezogene Exemplare. Von einer Regreßpflicht des Verlegers kann bei L condition-Bezogenem keine Rede sein, vorausgesetzt, daß der Sortimenter nicht sofort bei Eingang der betreffenden Konditionsseudung Protest dagegen erhoben und sie dem Verleger zur Verfügung gestellt hat. Der Sortimentsbuchhandel wird sich im allgemeinen dieser Rechtsanschauung gegenüber ablehnend verhalten, wenigstens konnte ich in einigen Fällen die Wahrnehmung machen, daß der Standpunkt des Sortiments ein dem vorhin entwickelten diametral entgegengesetzter ist. Und doch, bettachtet man die ausgedehnte Verfügungs gewalt, die der Sortimenter über das Konditionsgut hat, so erscheint die von Schürmann vertretene Ansicht beinahe als logische Konsequenz ans dieser Verfügungsgewalt. Ander seits würde in der Forderung, daß der Verleger bei Kon fiskationen regreßpflichtig sei, eine Verschiebung der Stellung 1329*
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