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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1900
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- 1900-12-15
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- 15.12.1900
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10084 Nichtamtlicher Teil. 291, 15. Dezember 1900. Die meisten der Befragten sprachen sich fiir die Griindring einer Helvetica-Bibliothek ans; über die Durchführung des Planes und die dazu nötigen Mittel gingen die Ansichten auseinander. Gleichwohl konnte der Bnndesrat in einer Botschaft vom 8. März 1893 der Bundesversammlung die Gründung einer Nationalbiblio thek als selbständiges Institut empfehlen. Nach verschiedenen Vorschlägen von verschiedenen Seiten besprach die Ceutralkominisston für Landeskunde die Angelegenheit in einer Sitzung vom 22. April 1893 und stellte eine Reihe von Thesen auf. Diese dienten mit dem Entwurf eines Bundesbcschlusses zwei Tage später einer Expertenkommission, die aus den Vorstehern der bedeutendsten schweizerischen Bibliotheken zusammengesetzt war, als Dis kussionsgrundlage. Hier wurde die beanstandete Bezeichnung -Nationalbibliothek- in die bescheidenere - Laudesbibliothek - umgewandelt und die Aufgabe und Organisation der Anstalt eingehend beraten. In dem Berichte der ständerätlichen Kom mission vom 4. Dezember 1893 wurde u. a. der Satz auf gestellt , daß eine neu gegründete Landesbibliothek die ältere schweizerische Litteratur nicht mehr mit Aussicht auf einige Voll ständigkeit würde sammeln können. Man müsse daher eine Grenze ziehen, und diese sei gegeben mit dem Jahre 1848, das einen Wendepunkt in der gesamten politischen Entwickelung der Eid genossenschaft bilde. Nun verdiene aber auch die Sammlung der älteren Litteratur volle Aufmerksamkeit, und zu diesem Zwecke sei der Anschluß an eine bestehende Helvetica-Bibliothek notwendig. Hierfür eigne sich die Bürgerbibliothek in Luzern am besten, die ihren Charakter als ausschließliche Helvetica-Bibliothek allen Ver suchungen zum Trotz seit bald hundert Jahren gewahrt habe. Mit einer relativ geringen Bundesunterstützung könne diese wirkungs voll ergänzt werden, während sonst große Opfer für unzuläng liche Erfolge nötig seien. Auch sei zu beachten, daß auf diese Weise die gebrachten Opfer sofort nützlich seien und nicht erst späteren Generationen zu gute kommen würden. In seinem Beschlüsse vom ö. Dezember 1893 hielt sich der Ständerat in allen Hauptpunkten an die Vorschläge seiner Kom mission, und auch die Beratung im Nationalrate, im Juni 1894 ergab, trotzdem sich namentlich gegen die Zweiteilung und Ab grenzung mit dem Jahre 1848 Widerspruch erhoben hatte, wenige Aenderungen von Belang. Die noch schwebenden Differenzen zwischen den Räten wurden am 28. Juni 1894 ausgeglichen, und damit war der -Bundcs- beschluß, betreffend Errichtung einer Schweizerischen Landes bibliothek- ganz unerwartet rasch zu stände gekommen. Die Aus führung mußte, da die nötigen Kredite erst bewilligt werden mußten, ins nächste Jahr verschoben werden. Am 15. Januar 1895 wurde vom Bundcsrate eine -Verordnung, betreffend Leitung und Verwaltung der Schweizerischen Landcsbibliothck- erlassen; am gleichen Tage erfolgte die Wahl einer Vibliothekskoinmission von fünf Mitgliedern, die fortan das vorberatende Organ des Departements sür alle die Bibliothek betreffenden Angelegenheiten und die Aufsichtsbehörde der Anstalt sein sollte. Am 15. März wählte der Bnndesrat nach den Vorschlägen dieser Kommission den Bibliothekar, den Adjunkten und einen Gehilfen. Am 2. Mai 1895 erfolgte die Unterbringung der Landesbiblio thek in den ihr provisorisch zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten des Hauses Christoffelgasse Nr. 7 in Bern. Dort sollte sie bis zur Fertigstellung des neuen Gebäudes auf dem Kirchenfcld verbleiben. In der Botschaft des Bundesratcs vom 8. März 1893 war der Vorschlag gemacht worden, die Landesbibliothek in einem Flügel des Neubaues für das Archiv unterzubringen. Dieser Gedanke wurde weiter verfolgt und dann auch wirklich zum Beschluß er hoben. Die Fertigstellung des Baues verzögerte sich aber noch über vier Jahre. Unterdes mußte sich die Landcsbibliothck, so gut es ging, in dem Privathause an der Christoffelgasse behelfen, wo sic ein Stockwerk nach dem andern bis unter das Dach in Beschlag nahm. Der Umzug erfolgte im Oktober und November 1899, und am 1. Mai 1900 konnte die Bibliothek offiziell der öffentlichen Benutzung zugänglich gemacht werden. Die Bestände der Schweizerischen Landesbibliothek werden wie folgt gruppiert: L.. Landeskunde, Geographie, Geschichte. L. Recht, Verwaltung und Volkswirtschaft. 0. Litteratur, Kunst, Wissen schaften. Bei diesen Abteilungen werden die dazu gehörigen Periodica abgesondert aufgestellt. Besondere Gruppen bilden so dann: U. Vereine, Gesellschaften, Anstalten rc. L. Zeitungen. U. Karten, Ansichten, Portraits und Kunstblätter. Für den Katalog wurde das in der Bibliothek zu Kassel ge bräuchliche System mit einigen Abänderungen cingesührt. Die Titel werden in 125 Exemplaren einseitig aus lose Bogen gedruckt, die zerschnitten, alphabetisch, nach Schlagworten, überhaupt nach jeder beliebigen Ordnung in Bände eingeklebt werden können. Der Hauptkatalog der Landesbibliothek dient nach amerikanischem Muster gleichzeitig als alphabetischer und als Realkatalog. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Beleidigung. (Nachdruckverboten.) — Das Landgericht Broinberg hat am 20. August den Redakteur des Ostdeutschen Lokalanzcigers, Or. plül. Paul Petras in Broinberg, wegen Beleidigung zu IlH Geldstrafe verurteilt. Am 27. April erschien in dem genannten Blatte eine Briefkasten-Notiz folgenden Inhalts: -Sie fragen, wie es mit dem Kaufmanns steht, der am Markte sein Geschäft hat und neulich dabei betroffen wurde, wie er einen Milchjungcn abschlachten wollte und nur durch das Dazwischcnkommcn des Dienstmädchens verhindert worden ist? — Das ist doch Unsinn!- Durch diese Notiz hatte sich ein am Markt wohnender Kaufmann beleidigt gefühlt. Das Land gericht hat festgestcllt, daß auch nur dieser gemeint sein konnte. Der Angeklagte bestritt in der Verhandlung aufs bestimmteste jede Absicht zu beleidigen; er habe doch durch die sehr deutliche Antwort das Gerücht als völlig unglaublich bezeichnet. — Die von ihm eingelegte Revission wurde am 1l. d. M. in der Ver handlung vor dem Reichsgerichte von dem Vertreter der Reiche- anwnltschast für begründet erklärt, da das Urteil Widersprüche und Unklarheiten enthalte, und das Gericht nur die Frage, nicht aber auch die Antwort in der Briefkastennotiz beachtet habe. — Das Reichsgericht erkannte jedoch auf Verwerfung der Revision und führte aus: Das Bewußtsein des Angeklagten von dem be leidigenden Charakter des Gerüchtes ist ausdrücklich festgcstellt. Der Schutz des H 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) ist vom Angeklagten in der ersten Instanz nicht in Anspruch ge nommen worden. Es muß aber auch als festgcstellt angesehen werden, daß der Angeklagte die Wahrnehmung berechtigter Inter essen nicht beabsichtigt hat. Ein Recht, an ihn gerichtete Fragen unter Veröffentlichung beleidigender Gerüchte zu beantworten, steht dem Redakteur nicht zu. Vom Reichstage — Die Reichstagsmitglieder haben sich am 13. d. M. in die Weihnachtsferien begeben. Die erste Sitzung im neuen Jahre findet am 8. Januar statt. Ans die Tages ordnung dieser Sitzung ist die erste Lesung der Gesetzentwürfe, betreffend das Urheberrecht und das Verlagsrecht, gesetzt worden. Volkszählungs-Ergebnisse. — Apolda: 20332 (gegen 1895 weniger 466); — Biebrich: 15 035 (mehr 2741); — Bitterfeld: 11841 (mehr 1201); — Brieg: 24 015 (mehr 2851);- Celle: 19 866 (mehr 851); — Dortmund: 142418 (mehr 31186); — Ebers walde: 21614 (mehr 3218); — Emden: 16 230 (mehr 1745); — Görlitz: 80 842 (mehr 10 607); — Goslar: 16 400 (mehr 1534); — Hirschberg 17 858 (mehr 558); — Hamburg, Staatsgebiet: 767 385 (Zunahme 12'/, Prozent); — Ilmenau: 10419 (mehr 2463); — Insterburg: 25 024. — Köln: 370 685 (mehr 49121); — Köthen: 22 078 (mehr 1611); — Lauban: 13 793 (mehr 1059); — Lüneburg: 24 063 (mehr 1754); — Naumburg: 23 164 (mehr 1939); — Neu münster: 22 849 (mehr 4836); — Oldenburg: 26 635 (mehr 1163); — Osnabrück: 51487 (mehr 6350); — Quedlinburg: 23 379 (mehr 1408); — Schweinsurt: 15 226 (mehr 1712); — Schwerte: 12 212 (mehr 591); — Stade: 10 492 (mehr 444); — Tilsit: 34 600 (mehr 6383); — Ulm: 42 860 (mehr 3575); — Weimar 28 491 (mehr 1840). Beschlagnahme. — Am Mittwoch, den 12. Dezember, mittags, wurden in der Verlagsbuchhandlung Hermann Walther in Berlin (Inhaber Friedrich Bechly) die noch vorhandenen Exem plare der Broschüre des Verlagsbuchhändlers Perthes-Gotha -Eine moderne Gründergeschichte- beschlagnahmt. Neue Bucbeinbände. — Jin Leipziger Kunstgewerbe museum (Grasfimuseum, am Königsplatz) ist zur Zeit eine ansehnliche Reihe von Bucheinbänden ausgestellt, zu denen auf Veranlassung des Barsortiments F. Volckmar in Leipzig namhaste Künstler die Entwürfe geliefert haben. Wir glauben nicht fehlzugchen, wenn wir annehmcn, daß zu diesen Arbeiten und der in ihnen zum Ausdruck gelangenden Wandlung auf dem Gebiete des deutschen Bucheinbandes ganz besonders die muster hasten und technisch vollendeten dänischen Bucheinbände, die seiner Zeit auch in Leipzig ausgestellt waren, und auf deren Vortrefflich keit auch an die>er Stelle danials aufmerksam gemacht wurde, hauptsächlich mit dazu beigetragen haben, auch bei uns auf diesem Gebiete eine Wandlung zum Bessern herbeizuführeu. Als charakteristisches Merkmal dieses Umschwungs ist namenl- lich das völlige Aufgeben des illustrativen Hinweises auf den Inhalt des Buches anzusehen, ein Merkmal, das oft genug nur als Neklamemittel angesehen wurde, weil es dazu diente, die Auf merksamkeit in den Auslagen der Sortimenter auf das Buch hin zulenken. Daß jedoch auch mit der Ornamentik und der Linie ein Stimmungsausdruck zu erreichen ist und der Inhalt eines Buches sich sinnreich symbolisieren läßt, bestätigen die neuen Decken-
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