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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1911
- Strukturtyp
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- Band
- 1911-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1911
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- Deutsch
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Eigenschaft bis 1880, während er gleichzeitig als »Examiner« an den Universitäten London, Manchester, des Royal College of Science, des College of Preceptors usw. tätig war. 1879 bis 1881 war er Vorsitzender der Geologists' Association. Von seinen Werken seien hier genannt: »Nono^rapb ok tbs Orsts-esous Adolf Foerster -h. Berichtigung. Inder Notiz über den Tod von Adolf Foerster, Mitinhaber von Heinrich Bredt und Prokurist von Ernst Bredt in Leipzig, in Nr. 89 d. Bl. bitten wir den Schlußteil des letzten Satzes, der sich auf die Begründung der Kommissionsbuchhandlung seines Namens bezieht, als unzu treffend zu streichen. Sprechsaal. Vorausberechnung wissenschaftlicher Werke. ,Vgl. Nr. 88 d. Bl.> Zwischen Herrn C. F. Schmidt, Univ.-Buchhandlung in Straßburg i. E., und dem ungenannten Verleger, der im Jahre 1902 ein theologisches und im Jahre 1905 ein ägypto- logisches Werk zu je zwei Bänden angekündigt und die ersten Bände jeweils auch geliefert hat, sind seinerzeit Verträge zustande gekommen, von deren Erfüllung sich letzterer nicht durch eine ein- seitige Erklärung befreien kann . . . Dadurch, daß der Verleger die Beiträge mit der ersten Lieferung pro komplett nachge nommen hat, ist er außerdem noch Schuldner der betreffenden Sortimentsbuchhandlung geworden. Allein schon aus diesem Grunde ist er nach tz 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ver pflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern; er hätte also die zweiten Bände rechtzeitig erscheinen lassen und als Rest nach liefern müssen. Wenn ihm das aber nicht möglich war, durfte er nicht ohne weiteres das Verlagsrecht der in Rede stehenden Werke an einen neuen Verleger abtreten und sich einbilden, daß er seine Forderung und seine Rechtsansprüche gegen einen Dritten, in diesem Falle also gegen den neuen, nachher in Konkurs geratenen Verleger, den Käufern der ersten Bände ein fach an Erfüllungsstatt geben könne. Zur Herausgabe und Nach lieferung eines versprochenen zweiten Bandes kann zwar kein Verleger verurteilt werden, wohl aber zur Rückzahlung eines zu Unrecht erhobenen Betrages und zu Schadenersatz. Wenn die Straßburger Universitätsbuchhandlung nicht in irgend einer Form ihre Einwilligung zu dem Übergang der beiden Verlagsrechte in andere Hände gegeben hat, ist sie nach wie vor berechtigt, sich an den zu halten, der ihr die ersten Bände verkauft und die zweiten versprochen hat. Eine Verjährung kommt hier noch nicht in Frage. München. Max Schorß. Berichtigung der Einsendung in Nr. 88 d. Bl. In Nr. 88 des »Börsenblattes« hat die Firma C. F. Schmidt, Universitäts-Buchhandlung in Straßburg, die Frage der Voraus- berechnung wissenschaftlicher Werke zur Diskussion aufgeworfen und auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich daraus ergeben können, daß ein Verleger ein Werk sich bei Erscheinen pro komplett bezahlen läßt, ohne späterhin in der Lage zu sein, der von ihm übernommenen Verpflichtung, das Werk nun auch voll ständig zu liefern, nachzukommen. Diese Schwierigkeit wird an einem Falle dokumentiert, der für das interessierte Sortiment durchsichtig genug ist, auch ohne daß Namen genannt zu werden brauchten. Es liegt mir hier nicht daran, mich prinzipiell zu der Frage zu äußern, die ja gewiß der Debatte und einer sorgfälti gen Regelung wert ist, sondern das Ansehen meiner Firma ver anlaßt mich, einen Hauptpunkt der dort gegebenen Darstellung zu berichtigen Es handelt sich also um das Sodensche kritische Textwerk zum Neuen Testament, dessen I. Abteilung 1902 vom Verlage Alexander Duncker unter Erhebung des vollen Subskriptions preises für das ganze Werk herausgegeben wurde. Die Dar stellung der Straßburger Universitäts-Buchhandlung stimmt bis auf den Punkt des Firmenübergangs, der sich in Wirklichkeit so verhält: Im Jahre 1908 verkaufte der bisherige Besitzer der Firma Alexander Duncker, Herr Hofbuchhändler Arthur Glaue, den Hauptteil seines Verlags, exklusive der theologischen und ägypto- logischen Werke, an mich, indem gleichzeitig die alte Firma Alexander Duncker gelöscht wurde und an ihre Stelle folgende drei Firmen traten: 1. Arthur Glaue Verlag. 2. Alexander Duncker Sortiment, 3. Alexander Duncker Verlag. Die beiden ersten Firmen führte der bisherige Besitzer der nun gelöschten Firma Alexander Duncker weiter, indem er also den theologischen und den ägyptologischen Verlag (nun unter der Firma Arthur Glaue Verlag!) behielt. Ein Besitzwechsel hat also bei den beiden Lieferungswerken von Soden und von Bissing überhaupt nicht stattgefunden. Daraus ergibt sich ohne weiteres, daß bei dem nun eingetretenen Konkurs des Besitzers der Firmen Arthur Glaue Verlag und Alexander Duncker Sorti ment nur an diesen Ersatzansprüche, hinsichtlich der Leistung der noch fehlenden Lieferungen, gestellt werden können. In den beiden Fällen, um die es sich hier handelt, ist wohl auch anzu- nehmen, daß die Herren Verfasser und Herausgeber für Weiter führung, resp. Ergänzung der Werke Sorge tragen werden, so daß eine Schädigung des Sortiments überhaupt nicht eintreten wird. Ich gebe am Schlüsse dem Wunsche und der Bitte an das verehrliche Sortiment Ausdruck, meine Firma, die ich auf der alten Höhe ihres Rufes zu erhalten mit allen Kräften bestrebt bin, sorgfältig von den jetzt zusammengebrochenen Firmen trennen und meinen Neuerscheinungen auch weiterhin freundliches Interesse entgegenbringen zu wollen. Berlin.Schöneberg, 19. April 1911. vr. H. Kellermann, Inhaber der Firma Alexander Duncker Verlag. Partielle Ramschverkäufe. Durch die Firma Heilbrunn L Co. in Berlin werden verschiedene Verlagsartikel der Firma Wilhelm Süsserott in Berlin, so z. B.: Leue, Dar es Salaam. Geb. 6 für 2 Ziegler, Hinaus in die Welt. Geb. 6 ^L, für 2 Shakleton, 21 Meilen vom Südpol. 2 Bde. Geb. 20 >L, für 8 angeboten, während diese Werke noch von den Barsortimenten geführt werden und dort fast noch einmal so teuer sind als beim Großantiquariat Heilbrunn L Co. Durch diese sonderbare Praxis des Verlegers wird der Sortimentsbuchhandel geschädigt, da durch solche teilweisen Ramschverkäufe der Ladenpreis naturgemäß erheblich an Festigkeit verliert. Vielleicht ist Herr Hofbuchhändler Süsserott so freundlich, Auskunft zu geben, warum er diese unfreundliche Haltung dem Sortiment gegenüber einnimmt. Hamburg, 8. April 1911. Carl Stöckicht. Erwiderung. Nachdem ich bereits dem Börsenverein Aufklärung gegeben, erübrigt es sich, nochmals auf diese Angelegenheit einzugehen. Interessanter wäre es, zu erfahren, wieviel Exemplare von obigen Werken Herr Carl Stöckicht in den letzten 8 Jahren abge setzt hat. Seebad Ahlbeck, 18. April 1911. Wilhelm Süsserott. Vorsicht! Mart Twains Autobiographie! Ein gewisser Maurice Magnus in Berlin bot mir die bisher nur in Bruchstücken in amerikanischen Zeitschriften veröffent lichte Autobiographie Mark Twains für eine deutsche Buchaus gabe an. Da Magnus mir den Nachweis darüber verweigerte, daß er überhaupt autorisiert sei, diese Buchrechte zu vergeben, so zog ich in New Jork an zuständiger Stelle Erkundigungen ein, die ergeben haben, daß Magnus nicht befugt ist, die deutschen Buchrechte an der Autobiographie zu verkaufen. Stuttgart, 19. April 1911. Robert Lutz.
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