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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1911
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- Deutsch
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6226 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 117, 22. Mai 1911. ihr, wodurch sie sich von jeder anderen Verrücktheit unterscheidet, besteht darin, daß sie ein Entzücken am Verstümmeln alter Bücher findet; und was mich am meisten betrübt, ist, daß unter diesen manche sind, denen nur ein Narr früher auch nur den geringsten Schaden zugefügt hätte. Ich habe allen Grund, zu glauben, daß die Wut dieses Unsinns bald vorüber sein wird«. Damit ist ungefähr der Zeitpunkt festgelegt, wann diese Sitte zum ersten Mal in England aufgekommen ist; sie selbst aber dürfte etwas älter sein und hat vermutlich ihren Ausgangspunkt von Holland genommen, während sie heute ihre meisten Anhänger zweifellos in England und ganz besonders in den Vereinigten Staaten zählt. Bei eder Versteigerung alter New Yorker Drucke und Stiche kommt das schärfste Bieten regelmäßig von einer be stimmten Gruppe von Leuten, die dafür bekannt sind, daß sie solche Drucke zum Schmuck ihrer Bücher verwenden; wenn aber Sir Thomas Granger es den damaligen Freunden dieser Lieb haberei zum Vorwurf machte, daß sie ihr die Unversehrtheit wertvoller alter Bücher zum Opfer brächten, so kann dieser Vor wurf heute bei der hochentwickelten Technik dieser Kunst in der Regel nicht mehr mit Recht erhoben werden, wenn es freilich auch vorkommt, daß ein dünner Band zu erheblichem Umfang anfchwillt oder in mehrere Bände zerlegt werden muß. So ar beitete Mr. D. Tredwell, ein New Dorker Sammler, der auch ein maßgebendes Werk über »krivg.t.61^ iUuLtratock dook8« verfaßt hat, über 30 Jahre daran, ein Exemplar von vr. R. Stiles »Uislor^ ok t.bs 6it^ ok Lrooicl^n« mit Illustrationen und sonstigen Beilagen zu versehen, was den ursprünglichen einen Band des Werkes mit einem Kostenaufwand von etwa 2000 Dollars zu neun Bänden anschwellen ließ. Wie immer man über solche Aus dehnung dieser Sitte denken mag, so hat diese selbst doch zweifellos dazu beigetragen, manche Zweige der buchgewerblichen Tätigkeit zu beleben und zu erneuern, und hat unmittelbar wie mittelbar viel zur Verfeinerung des Geschmacks in Fragen der Buchaus stattung beigetragen. Welch große Ausdehnung sie insbesondere in Amerika gewonnen hat, geht aus der Angabe der »8un« her vor, wonach der Wert der besonders illustrierten Bücher in der Stadt New Aork und ihrer Umgebung auf etwa 13 Millionen Dollars geschätzt wird. Der Evangelisch-soziale Kongreß tritt in der Pfingstwoche vom 6. bis 8. Juni in Danzig zusammen. Prof. Titius-Göttingen spricht über die Frage »Wie lassen sich die sittlichen Ideale des Evangeliums in das gegenwärtige Leben überführen«, Ministerial direktor vr. Thiel und Pfarrer I. Ebel-Muschaken über »Die Landflucht«, Seminardirektor Muthesius-Weimar und Frl. Henschke- Berlin über »Die Schule als Faktor der sozialen Erziehung«. verschiedener Zeitschriften. Damit sei weder nach Klang, noch nach Schrift eine Verwechslung beider Parteien möglich. Das Compaß-Jahrbuch befasse sich mit den finanziellen und wirtschaft lichen Verhältnissen Österreichs und erscheine jährlich einmal, die Compaß-Zeitschriften dagegen seien periodische Zeitschriften, deren Inhalt Mitteilungen über die Berliner, Pariser und Londoner Fondsbörse sei. Mangels jeder Verwechslungsgefahr könne des halb § 16 des Gesetzes betr. den unlauteren Wettbewerb die Klage nicht stützen. Ebensowenig aber sei in dem Verhalten der Be klagten ein Verstoß gegen die guten Stitten zu finden. Dafür fehle es an jeder tatsächlichen Begründung. Das Reichsgericht war jedoch mit der Revision der Ansicht, daß doch die Gefahr einer Verwechslung naheliege, zumal die Parteien nach der Art ihrer Betriebe nicht allzu verschieden seien. Es hob deshalb das Urteil auf und verwies die Sache an einen andern Senat des Kammergerichts zur nochmaligen Verhandlung. (Aktenzeichen: II 468/10.) Bugra. Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914. — Wie uns mitgeteilt wird, nehmen die Vorarbeiten für die Ausstellung einen verhältnis mäßig raschen Verlauf, denn schon sind das Direktorium und der Finanzausschuß gebildet und die Vorbereitungen für die übrigen Ausschüsse in die Wege geleitet. Das Direktorium besteht aus den Herren: vr. L. Volkmann, I. Vorsteher des Deutschen Buchgewerbevereins; Arndt Meyer, II. Vorsteher des Deutschen Buchgewerbevereins; Kommerzienrat Heinrich Biagosch; Kommerzienrat Georg Friedrich Giefecke und Kommerzienrat Otto Nauhardt. Die Ausstellungsleitung bzw. Geschäftsführung ist Herrn Arthur Woernlein, Ver waltungsdirektor des Deutschen Buchgewerbevereins, übertragen, Herr Rechtsanwalt vr. Hans Otto ist als Rechtsbeistand ge wählt. Dem Finanzausschuß gehören an die Herren Kommerzien rat Heinrich Biagosch, Hugo Keller, Direktor der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt, Stadtrat Kommerzienrat Friedrich Rehwoldt, Regierungsrat vr. Max Schönfeld und Stadtverordneter Kommerzienrat S. I. Tobias. Museum für Völkerkunde in Stuttgart. — Am 28. Mai wird in Stuttgart ein Museum für Völkerkunde, das nach dem verstorbenen Grafen genannte Linden-Museum. eröffnet werden. Sprechsaal. Hermagoras Craft aus Obernburg «L. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Un lauterer Wettbewerb durch Verwendung gleicher Namen. Der Verlag Compaß in Wien hatte gegen das Berliner Bankinstitut Straffer L Co. Klage wegen un lauteren Wettbewerbs erhoben, den er darin erblickte, daß sich das beklagte Bankinstitut als Telegrammadresse der Be zeichnung Compaß-Bank und bei dem Titel verschiedener Zeitschriften des Finanzwesens der Verwendung des Namens Compaß bediente. Damit sei eine Verwechslung mit dem Verlage Compaß in Wien, der ein Jahrbuch über die finanziellen Ver hältnisse Österreich-Ungarns herausgebe, ermöglicht und auch beab sichtigt. Die beklagte Bank hatte dagegen eingewendet, bei der Verschiedenheit des Unternehmens sei jede Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, ein Monopol des Klägers auf den Namen Compaß bestehe nicht. Das Landgericht Berlin hatte aber dem Klageantrag entsprochen und die beklagte Firma bei einer fiskalischen Strafe von 1000 für den Zuwiderhandlungsfall verurteilt, im geschäftlichen Verkehr jede Benutzung des Namens Compaß zu unterlassen. Auf die Berufung der Beklagten hatte das Kammergericht das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen, da eine Verwechslungsgefahr beider Unternehmen ausgeschlossen sei. Die Bezeichnung Compaß gehöre weder zu dem Namen, noch zu der Firma des Klägers. Der Kläger sei ein Verlags- geschäft in Wien, die beklage Partei aber ein Bankinstitut in Berlin. Der Kläger benutzte die Bezeichnung Compaß bei Heraus gabe eines finanziellen Jahrbuches für Osterreich-Ungarn, die Be klagte in Verbindung mit ihrer Telegrammadresse und in den Titeln in Bayern hat laut Geßners »vibliotbeea. instituta. et colleota« in Zagreb (Agram) in Kroatien eine geographische Karte der Wanderungen des Apostels Paulus im Jahre 1527 und 1635 ge druckt und herausgegeben (»eäickit. tu-bulam xeoArapdickm pere- et 16:;5«). Gefertigter bittet um gütige, obigen Craft, dessen Lebens umstände und Tätigkeit betreffende Mitteilungen, wie auch um Agram. Mirko Breyer. Rücknahmcpflicht wegen unrichtigen Firmenausdrucks? Wir bitten um Aussprache über nachstehende Frage von prinzipieller Bedeutung: Es fehlten uns zur Ostermeß-Abrechnung 2 Hefte einer Samm lung kaufmännischer Lehrbücher, die wir im Interesse der Voll ständigkeit des Lagers disponierten und bar nachbezogen. Später fanden sich die Hefte im Lager an unrichtiger Stelle vor, da sie nicht die richtige Firma, sondern diejenige eines früheren Ver legers trugen (der Verlagswechsel liegt Jahre zurück) und infolge dessen falsch eingeräumt waren. Unsere Bitte um Rücknahme der bar nachbezogenen Exemplare wurde vom Verleger abgelehnt. Ist dieser unter den obwaltenden Umständen zur Rücknahme verpflichtet? Charlottenburg 2. Amelang'sche Buchhandlung.
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