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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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8046 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. JL 15S, 8. Juli 1911. Volke bisher ungestraft als Unterhaltungslektüre um schein bar billiges und in Wahrheit doch so vieles Geld auf gehängt wurden. Ich gebrauche absichtlich diesen Aus druck, denn die Masse der Leute ist in literarischen Dingen vollkommen unmündig, und man müßte sie von Gesetzes wegen in solchen Fragen wie die Kinder behandeln; ich meine, man sollte Lieferungsverträge aus Kolportageromane, Teilzahlungsverträge auf schlechte, d. h. hier auch unpreiswerte gerahmte Wandbilder und ähnliche Sachen einfach als ungültig erklären können. Es wäre dadurch wenigstens ein Teil der Unsummen, welche für solches Lumpenzeug hingeopfert werden, irgend welchen nützlicheren Zwecken zu retten. Auf diesen Ausstellungen zeigt man also dem Volke, daß es billige und gesunde Kost für es gibt. Eines ist damit aber immer noch nicht getan, nämlich; daß das Volk diese Kost auch annimmt — und wenn es dies tut, daß es sich regelmäßig mit ihr versorgen kann. Hier müßte der Sortimenter eingreifen. Leider hat es dabei aber manchen Haken. Der Sortimenter will und soll und muß verdienen. Selbst wenn er dies tut, wird er, in größeren Städten wenigstens und wenn er keine Spezialbuchhandlung hat, noch lange nicht reich und fett. Nun sind aber neben denen, die gern jeden Pfennig Verdienst mitnehmen, viele, die sich über den neuen Pfennigkram ärgern. Auch das paßt ihnen nicht, daß sie außer den alten 10- und 20 H- Serien noch eine ganze Reihe von anderen, platzfrefsendcn Reihen führen sollen. Diese finden gar leicht eine Recht fertigung, um den Vertrieb abzulehnen. Der bisherige Händler mit Schund, die Kolportagebuchhandlung, ist natürlich auch nicht für die neue Richtung zu haben; entweder fischen ihre Vertreter weiter im Trüben, im Dunklen und auf den Hintertreppen, oder ihr Geschäft nimmt eine ganz andere Richtung an, denn es verbietet sich von selbst, da sie mit billigen abgeschlossenen Einzelhesten niemals so ihre Unkosten decken und Gewinn erzielen können, als wenn es sich um die Zustellung von SS abonnierten Fortsetzungsheften handelt, sür die es nur einmal geschäftlicher Beredsamkeit und Zeit kostete. Es bleiben für den Verkauf also nur die verhältnis mäßig wenigen weitsichtigen Sortimenter, die im Abnehmer des billigen Buches den späteren Kunden auch sür teuerere Sachen wittern und die früheren Einzelvertreiber des Kolpor- tagezeuges; kleine Ladenbuchhändler, ZeitungsverkausSstellen, fliegende Buchhändler und die Buchbinder, Schreibwaren- und Papieihändler. Wie diese Frage, eine der wichtigsten in der Erziehungs arbeit des Buchhandels, besriedigend zu lösen wäre, dürste dem Nachdenken aller Fachleute empfohlen sein. Ich kam auf diese Abschweifung durch die Ausstellungen, die der Verdrängung von schlechter Lektüre gewidmet sind; ich mußte darauf kommen, da alle diese Ausstellungen, alle Reden und Zeitungsartikel, die dieses Thema behandeln, relativ recht wenig nützen, solange das dauernde Angebot des Guten bei der Menge fehlt. Eine erfreuliche Tatsache ist es da, daß diese Wahrheit doch an recht vielen Stellen im Lande erkannt worden ist. Wenn einem so ein paar hundert Briefe und Postkarten durch die Hand gegangen sind, in kurzer Zeit, die sich alle damit beschäftigen; wie bessern wir's?, dann kommt eine gewisse Freudigkeit an Stelle des Verzagens. Wenn, was ja auch schon vorgekommen ist, der Sorti menter mit den Veranstaltern der fraglichen kleinen Aus stellungen zusammenarbeitet, so ist das für den Verleger be sonders erfreulich; meist aber geschieht es nicht, schon aus dem Grunde, weil an den kleinen Plätzen, die häufig in Frage kommen, keiner ansässig ist. Ost auch ersolgt die An regung seitens der Veranstalter so spät, daß eine Verständi gung gar nicht erst möglich ist. Doch genug jetzt. Eines hat sich bei allen Ausstellungen erwiesen; sie fördern den Absatz — dauernd aber nur dort, wo man sich entschließt, die notwendigen Folgen aus dem Unternehmen zu ziehen. Das Gedächtnis des Einzelnen bedarf schon häufig der Er innerung, das der Masse, die man durch die Ausstellung ge winnen will, mutz dauernd bearbeitet werden. Zähe Aus dauer allein verbürgt da Erfolg. Nicht erwähnt habe ich bisher die Ausstellungen, die sich mit dem Buch als Erzeugnis, nicht als Handelsartikel, be fassen. Das scheint mir ein Kapitel für sich zu sein. Friemar. Verband der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der 33. Ordentlichen Abgeordneten- versammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel am Sonnabend, >3. Mai I9ll, nachmittags 3 Ahr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig unter dem Vorsitz des Lerrn N. L. Prager-Berlin. (Fortsetzung zu Nr. 149, ISO, 151, 152, ISS, IS4, 155 d. Bl.> Zu § S (Lieserungszwang); Herr O. Paetsch; In der Fassung, wie der 8 ö uns hier vorge schlagen wird, ist er für mich unannehmbar. Ich habe Ge legenheit genommen, mit einer großen Zahl von Kollegen heute mittag darüber zu sprechen, und habe übereinstimmend die Meinung konstatieren können, daß dieser Passus in solcher Form nicht in die Satzungen hineinzubringen ist, ohne dgß wir uns damit selbst unser Grab graben. Daß dieser Satz; Ein Lieserungszwang der Mitglieder untereinander besteht nicht, seinerzeit in die Verkaufsordnung hineinkommen konnte, liegt wohl nicht zum wenigsten daran, daß der Passus erst verhältnismäßig spät bekannt und von den Sortimenter Vertretern die Tragweite nicht übersehen wurde. Meine Herren, ich bin überzeugt, daß Sie, die Sie hierher gekommen sind, die Interessen des Sortiments wahrzunehmen, im An schluß an meine Ausführungen das bestätigen werden, daß wir uns zu diesem Schritt unter keinen Umständen entschließen können. Es liegt kein Grund vor, das in die Satzungen zu bringen. Der Lieferungszwang wurde bisher von einem großen Teil der Verleger ungebührlich oft abgelehnt und wird auch weiter oft genug abgelehnt werden. Der Verlag konnte das, ohne daß eine Satzungsbestimmung es erlaubte, und wird es für alle Zukunst so machen. Sobald wir uns aber dazu bekennen und es satzungsgemäß festlegen, den Herren Ver legern Tag sür Tag vor Augen führend; ihr braucht nicht zu liefern, wenn ihr nicht wollt, dann seien Sie überzeugt, dann wird ein Teil des Verlages noch viel häufiger davon Gebrauch machen, als es schon der Fall ist. Zur Ehre des Berlages betone ich, daß eine große Anzahl Verleger bis vor kurzem auf dem Standpunkt gestanden hat, daß allerdings eine moralische Verpflichtung zur Lieferung besteht, und von dieser moralischen Verpflichtung wollen wir den Verlag nicht durch unser eigenes Gesetz entbinden; der Monopolcharakter des Buches läßt auch keine andere Auslegung zu. Die Entscheidung des Dres dener Gerichtshofes will mir durchaus berechtigt erscheinen.
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