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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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^ 156, 8. Juli 1911. Nichtamtlicher Teil. BonendlE s. d. Dachte. Buchhcmbet. 8047 Ein billig denkender Mensch kann nicht leugnen, daß der Geist ^ der Satzungen einen Liefernngszwang begründet, und ich glaube, ich befinde mich mit dieser Meinung in der besten Gesellschaft. Bei den unlängst im Börsenblatt veröffent lichten Ausführungen des Kollegen Horn, Danzig, wurde von seiten der Redaktion des Börsenblattes in der Antwort betont, daß die Voraussetzung für die Mitgliedschaft na türlich die Lieferung ist; allein ein Lieferungszwang besteht nicht. Meine Herren, ich habe die Differenzierung dieser Darstellung nicht verstehen können. Ebenso ist mir nicht verständlich, wie man uns damit in die Falle jagen will, wenn man in derselben Antwort sagt: es handelt sich doch hier lediglich um eine »Formsache«. Wehe uns, wenn wir uns davon leiten lassen, daß es sich um eine Formsache handelt! Das Gesetz hält sich an den Wortlaut des Statuts und kennt keine Formsache. Meine Herren vom Sortiment, überlegen Sie sich morgen, wofür Sie Ihre Stimme abgeben, und lehnen Sie diesen Paragraphen ab. Vergessen Sie nicht, daß es Verleger gibt, die da liefern: »wem, wo und wann ich will!« Herr H. Lchöningh: Meine Herren, ich bin erstaunt, diese Ausführungen von einem Kollegen zu hören, der vorhin in so beredter Weise auseinandergesetzt hat: Ich will mich nicht für einen Ver leger verwenden, der mir nicht paßt, das kann man keinem Sortimenter übelnehmen. Gewiß; aber umgekehrt können Sie es auch keinem Verleger übelnehmen, wenn er in einem einzelnen Falle sagen muß: dem Manne liesereich direkt nicht mehr; bekommen tut ja der Sortimenter den Verlag doch. Warum soll denn diese Bestimmung festgelegt werden? Weil in einem einzelnen Falle im Interesse des Sortiments eine Sperrung angeordnet war und trotzdem der Verleger vom Gericht zur Lieferung gezwungen wurde. Als ich in mein jetziges Geschäft eintrat, war in Münster ein großer Schleuderer tätig, der nachher freilich elend zu gründe gegangen ist. Er wurde denunziert; ich war damals Mitglied des Bereinsausschnsses. Er glaubte, ich hätte ihn denunziert, und erklärte mir in einem ungezogenen Schreibe», das wäre eine kolossale Gemeinheit, es wäre alles gelogen. Wollen Sie es mir übelnehmen, daß ich mich dann hinsetzte und ihm in einem eingeschriebenen Brief erklärte, er sollte sich keine weitere Mühe mehr geben, ich wollte von ihm nichts mehr haben und würde ihm auch nichts mehr liefern? Herr Or. E. Bollert: Wenn man die Ausführungen des Herrn Paetsch hört, muß man annehmen, daß zwischen Verlag und Sortiment ein wilder Krieg herrscht und daß jeder Verleger nur das Be streben hat, den Sortimenter, wo er nur kann, zu schädigen. Ich glaube nun, daß die größte Mehrzahl der Verleger unbe- dingt den Wunsch hat, mit den Sortimentskollegen in guten: Frieden zu leben, und wenn das nicht der Herzenswunsch des Verlegers wäre, so würde ihn sein Interesse dazu führen. Er braucht den Sortimenter, und wenn er den Sortimenter ärgert, so tut dieser nichts für ihn, und wenn er ihm das Konto sperrt, so ist ihm ein Absatzkanal.verschlossen. Herr Paetsch hat von 30 Fällen gesprochen; ich möchte fragen, ob da die Lieferung überhaupt versagt, oder ob nur das Konto gesperrt worden ist; das ist ein großer Unterschied. Ich kann wohl den Wunsch haben, mit einem Sortimenter nicht in offener Rechnung zu stehen, weil er nichts für mich tut; Herr Schöningh hat ja geschildert, wie solche Verhältnisse entstehen. Aber deshalb ist doch nicht jede Lieferung aus geschlossen; der Verleger liefert entweder gegen bar, oder der Sortimenter kann durch das Barsortiment beziehen; das ist keine Lieserungssperre. Ich glaube, solche Fälle, wo die Lieferung in absoluter Form verweigert worden ist, wird es wenig geben. Gerade der eine Fall, der die ganze Frage ins Rollen gebracht hat, ist in: Interesse des Sortiments ent standen. Die Firma Springer hat sich das viele Tausende von Mark kosten lassen und ist leider damit unterlegen. Können Sie sich nicht denken, daß solche Fälle auch in der Zukunft Vorkommen? Es ist uns von einer neugegründeten Sor timentsfirma in Königsberg erzählt worden, die bis vor kurzem noch gar nicht Bücher verkauft hat. Diese hat also einen Kom Missionär in Leipzig gefunden, und ich habe als Verleger nach unseren bisherigen Gepflogenheiten ein volles Recht, ihr zu liefern; der Inhaber kann morgen auch Mitglied des Börsen vereins werden. Wenn ich nun sage: Nein, dem Mann will ich um der alten Königsberger Handlungen willen trotzdem nicht liefern, dann wollen Sie mich dazu zwingen, obgleich ich ihm die Lieferung in Ihrem Interesse verweigere? Sie be trachten die Dinge immer nur vom reinen Sortimenter standpunkt aus, stellen Sie sich aber doch auch einmal auf den Standpunkt des Verlegers. Herr Paetsch hat uns gesagt, daß er keine Novitäten mehr vertreibt und daß ihm darum 30 Verleger die Freundschaft gekündigt hätten. Ich will Ihnen eine Erfahrung Mitteilen, die ich kürzlich nach ähnlicher Richtung gemacht habe. Es handelt sich auch um ein großes Sortiment, auch in einer Universitätsstadt, allerdings nicht in Königsberg. Diese Firma verbat sich die Zusendung un verlangter Novitäten. Wenn wir nun bloß die verlangten Novitäten verschicken wollten, dann könnten wir die Auf lagen ost gleich einstanrpsen lassen, weil eben viele Firmen nicht mehr bestellen. Wir sehen uns die Firmen natürlich an, und wenn eine Handlung in einer Universitätsstadt für die Erscheinungen unseres Verlages keine Verwendung hat, dann lohnt es eben nicht, daß wir mit ihr in offener Rechnung stehen. Die erwähnte Firma bezieht von uns jährlich für etwa 1000 Mari Schulbücher in Rechnung. Waren wir da nun nicht zu der Frage berechtigt, wo denn die Gegenleistung bliebe dafür, daß wir ein ganzes Jahr lang den ganzen Schul bücherbedarf in Rechnung lieferten? Ich glaube, Sie werden mich und die Firma, die ich vertrete, nicht in dem Verdacht haben, daß wir irgendwie mit dem Sortiment auf unfreundlichem Fuße stehen oder stehen wollen; im Gegenteil, es ist mir immer Bedürfnis gewesen, mit dem Sortiment aus gutem Fuße zu stehen. Aber um so mehr habe ich das Recht, Ihnen heute zu sagen: betrachten Sie die Dinge nicht immer von dem Sortimenterstandpunkt, sondern bedenken Sie, daß der Verleger auch das Recht hat, seine Interessen wahrzunehmen. Daß ich gezwungen werden sollte, an jemand, mit dem ich nun einmal nichts zu tun haben will, meinen Verlag zu liefern, an jemand, der diesen Anspruch lediglich dadurch erwirbt, daß er Mitglied des Börsen- vereins wird, das kann man sich als Verleger nicht gefallen lassen. Sie werden sich doch Ihrer Kundschaft gegenüber ähnlich stellen. Wenn ein Mann in Ihr Geschäft käme, der Sie einmal schwer gekränkt hat, den Wersen Sie auch zur Tür hinaus und sagen: Ich will mit dir nichts mehr zu tun haben, und dies Recht nehmen wir auch für uns in Anspruch. <An- haltender, lebhafter Beifall.) Herr vi. E. Ehler mann: Nach diesen Ausführungen und nach der Aufnahme, die sie gesunden haben, verzichte ich auf eine weitere Äußerung. Herr O. Paetsch: Mein sehr verehrter Herr vr. Bollert, Ihre Firma ist im gesamten Kreise des deutschen Sortiments wegen ihrer konzilianten Geschäftsführung allgemein bekannt; aber gerade das ist mir ein Grund, Ihnen zu erwidern, daß Sie Wohl gar keine Ahnung davon haben, wie rigoros eine große Zahl von Berlagshandlungen ihre Geschäfte dem Sortiment gegenüber führt, das muß nun einmal ausgesprochen werden. Als Sie vorhin ausführten, nach meinen Darlegungen klänge es fast so, als ob Sortiment und Verlag in einem furcht- IV1K'
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