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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1898
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- Deutsch
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183, 13 Juni 1898. Nichtamtlicher Teil. Willkomm, öiläsr-Xtlss äs8 ktlaursorsioliL. (LsZlin^en, 3. L. 8ostrsibsr.) litten, irü:,mr>, Ll. LoiLllioisexiü ürelssa,. Nsilci°r iio^i. ps«. ll. LssucxLro. 8". ketsrsburA, L. X. LitspL^s. 180 8. n. 124 lltttsln. 2000 Lx. Wlnäsolisiä. Issuropatliologis u 0/vS.koloZs. (ksrlia, 8. Lar^sr) Winclscbsiä, 1?. llsspouLroxonj» li xiilisiroeioilii ttxi, «ZLiiuliLiü »tt^inxoi'iii. » llüionovili. oriiomeiijü. Hex. cr> ul.» 0. X. llpo- LascuLro. 8". kstsrsburg, Verla; äsr „Npsxiili. NsAumiuL". 100 8. 400 Lx. 50 Lop. Winter, Lsbrduoli äsr ^^nrlkoloNisolion Diagnostik. (Dsiprig, 8. Niresl.) Winter, 8.. u 8. Li ge. V^sünuxa, ruusxoeivriiiooxoü xiaruasittiitt. Ilsx. ca> 2-ro u4». Lsa. L Ll. Oorporeuarü. 2. Xuü. 80. Lstsrsb., Vsrlag clsr „Npaxiuiscuau LlsAuiuiua". 440 8. 700 Lx. L. 2.50. Wolrionäorst, Daoäbuost stsr kleiusa Oüirurgis. (Wisn, Drban <ü: 8ol>xvarrsnl)org.) Loea>USUA0p»°L, I?. k^,!0L0L0i»o Hl. »L.IÜU xupzipriii «XL llpaxiiiieeiciixa, upausü. 2sp. 0. 6. OptuxiiiiL. 2 Läs. 8". Lstsrsburg. Nit Xbbiläungsn. Wörisböstsr, «ins Liläungsrsiss (malsrisvlis 8kirr:sn ferner Danäsr). Loxii<:ro»spa>, 0. OSpasouLism-aos n^remsciLis. 3<2voinicLS8ie oiepnii oiAiuisiMixa, cipaua,. Lop. or sLm. li. 11 tllloupeeoü. 3. Xuü. 8". Lstsrsdurg, L. kavlsnkov. 270 8. m. Xl'bilägn. 3100 Lx. L. 1.—. Wotsts, Hrsrapsutisosisr Wegveiser kür Xsrrte unä 8tuäsnten. (Dsiprig, 3. X. Dartb.) Wotbs, 6. I'epLiiüurlluer.iiiü o^revo/uiren, A.in upuusü 11 er^aemoin. Hop. ca, ul». L. Ll. Ispaomiirsüsa. 8". Petersburg, Verlag äsr „llxaxmasLxaii »egmimig.". 294 8. 700 Lx. R. 2.—. Wunät, Drunäriss äer ps^obologis. (Deip'/ig. W. Lngslmavn.) Wuuät V. X lslsktan alapovnalai. X mäsoäik kiaclas utäu toräitotta Laos D. 80. Luclapsst, prauklin Versio. 306 8. ü. 2.—. 2isgler, äsr äsutsosts 8tuäent sw Laste stss 19. llubrbunsterts. (Dsiprig, 6. 3. Oösoben.) IIurasp'L, 1. Linlsyxiü SI^HSSI^ xouua XIX ultttt. IIsp. Lx, ulu. uo^r. x«L. II. 2. Xaplsea. 8". Petersburg. 50 Lop. Kleine Mitteilungen. Post. — Der Reichsanzeiger bringt folgende Bekanntmachung: -Nach einer Bekanntmachung der französischen Postverwaltung bietet sich zur Zeit auch für die französischen Postdampfer, welche bisher allein eine Verbindung mit Cuba unterhielten, keine Möglich keit mehr, Briessendungen nach Cuba zu befördern. Die fran zösische Postverwaltung wird daher die ihr zugehenden Sendungen nach Cuba so lange zurückhalten, bis die Umstände die Weiter beförderung gestatten. Berlin IV., den 9. Juni 1898. Reichs-Postamt. I. Abteilung. Kraetke.- Telegraph. — Ueber eine durch Verfügung des Staats sekretärs von Podbielski etngeführte neue Art von Telegramm- Adressen berichtet die Nat.-Ztg. folgendes: Die neuen Bestimmungen treten zum 1. Juli zunächst versuchs weise in Kraft und regeln die Uebermittelung von Telegrammen mittels Fernsprecher. Nach Berlin gerichtete Telegramme können fortan, abgesehen von dem erforderlichen Antrag des Em pfängers, nur dann zugesprochen werden, wenn darin als erstes Wort die Bezeichnung des Fernsprechanschlusses nach Amt und Nummer enthalten ist, -2. L. 61642. d. h. Amt VI. Nr. 1642; Amt 1 a ist nur mit 1 zu bezeichnen. Der Angabe von Straße und Haus nummer bedarf es nicht, wohl aber, wie es scheint, da in der Ver fügung nichts davon gesagt wird, des Namens des Empfängers. Auch ist eine vereinbarte abgekürzte Adresse zulässig. In allen Fällen sind die Telegramme dann durch Boten abzutragen, wenn anzunehmen ist, daß sie auf diese Weise schneller und sicherer zugestellt werden (z. B. Telegramme von sehr großer Länge), oder daß die Zustellung durch Boten der Absicht des Empfängers mehr entspricht, z. B. bei Glückwunschtelegrammen zu Familien festen rc Die Gebühr für das Zusprechen eines angekommenen Telegramms an den Teilnehmer beträgt vom 1. Juli an 10 -H ohne Rücksicht auf die Zahl der Worte. Die zugespcochenen Telegramme werden dem Empfänger in einem verschlossenen Umschlag durch die Post zugeschickt. Der Umschlag enthält die Aufschrift -zugesprochene Telegramme, und den Betrag der Gebühren für das Zusprechen mit blauer Tinte ausgeschrieben. Eine besondere Gebühr wird nicht erhoben, wenn Eilbotengeld bezahlt ist. Die Gebühr für die Ausnahme abgehender Telegramme beträgt 1 für das Wort, mindestens 20 mit Aufrundung auf 10. Für diese Telegramme werden neue Formulare eingesührt, denen links ein Abschnitt beigesügt ist. Aus diesen werden Namen, Gebühren rc. eingetragen und die Abschnitte dann für die einzelnen Empfänger zwecks Ein- FInsniidscilMsler Jahrgang. ziehung der Gebühren gesammelt. Die neuen Bestimmungen gelten auch für die Anschlüsse an öffentliche Fernsprechstellen in Orten ohne Stadtfernsprech-Einrichtungen. Büchervertrieb durch Kolporteusen. — Eine scharse Beleuchtung erfährt der modernste buchhändlerische Kolportage- bctrteb durch eine Verhandlung vor dem Schwurgericht zu Berlin, für die mehrere Tage in Aussicht genommen sind. Ueber den ersten Verhandlungstag am 9. Juni berichtet die Vossische Zeitung wie folgt: — Vor dem Schwurgericht des Landgerichts I begann heute die Verhandlung gegen den Buchhändler Wilhelm Heinrich Gustav Fritsch, der beschuldigt ist: X. in den Jahren 1895 bis 189? durch elf verschiedene selbständige Handlungen Betrügereien verübt; 8. in zwei Fällen betrügerische Handlungen versucht zu haben; 0. in zwei Fällen eine minderjährige Person durch List ihren Eltern ent zogen zu haben, in der Absicht, diese Person zu unsittlichen Zwecken zu benutzen; v. ein junges Mädchen qenotzüchtigt und es so miß handelt zu haben, daß es infolge dessen in Geisteskrankheit verfiel; L. in Bielefeld ein anderes Mädchen genotzüchtigt zu haben. Da die Verhandlung mindestens drei Tage dauern wird, so läßt der Vorsitzende zwei Ersatzgeschworene auslosen. Vor Verlesung des Eröffnungsbeschluffes wird die Oeffentlichkeit ausgeschlossen, der Vorsitzende gestattet jedoch einigen Journalisten, die sich ver pflichten, die erforderliche Vorsicht obwalten zu lassen, der Ver handlung beizuwohnen. Ein von dem Verteidiger bei Beginn der Sitzung aus formalen Gründen gestellter Vertagungsantrag wird vom Gericht abgelehnt. Der Angekagte giebt zu seinen Personalien an, daß er am 1. April 1865 zu Hannover geboren, Reservist und unverheiratet sei und sich seit dem 13. November in Untersuchungshaft befinde. Er betreibt seit einer Reihe von Jahren eine sogenannte Reise buchhandlung. Er reiste früher für Paul Kittel, hat dann aus diesem Verlage die Werke -Unser Fritz-, -Bismarck-, -Moltke- auf eigene Rechnung übernommen und befaßte sich schließlich mit dem Vertriebe der illustrierten Prachtwerke -Im Fluge durch die Welt-, -Die neue Welt-, -Fürst Bismarck-, Er hat zu diesem Behufe weibliche Reisende angenommen, die ganz Deutschland und die Nachbarländer nach seiner Anweisung bereisen mußten. In wel chem Umfange diese Anstellung geschah, beweist die Thatsache, daß er in den Jahren 1895 bis 1897 57 Reiselegitimationen für weib liche Personen nachgesucht und erhalten hat. Die Anklage behauptet, daß er durch verführerische Anzeigen die jungen Mädchen an sich gelockt, ihnen glänzende Gehaltsver hältnisse in Aussicht gestellt, nach ihrer Anstellung aber sie auf Prooistonsbezug gesetzt habe. Die Anzeigen lauteten gewöhnlich so: -Junge Damen von schöner Figur, aus guter Familie können mit leichter Mühe 400—500 ^ monatlich durch ihre, Vorkenntniffe nicht erfordernde, Thätigkeit in einem hiesigen Kunstverlag verdienen-. Nach den Behauptungen der Anklagebehörde soll er den jungen Mädchen gegenüber, die sich daraufhin bei ihm meldeten, sofort sehr frei aufgetreten sein, schlüpfrige Redensarten geführt, sie zum Essen eingeladen haben u. s. w. In dem Verkehr mit seinen weib lichen Reisenden soll er sich dann alle die Strafthaten haben zu schulden kommen lassen, die jetzt zur Anklage stehen. Nach einer Bemerkung des Staatsanwalts Or. Hertzsch haben gerade die Anzeigen des Angeklagten die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft erregt und sie veranlaßt, sich mit seinem Treiben zu beschäftigen. Der Angeklagte bestreitet auf die allgemeine Frage des Vor sitzenden seine Schuld und giebt nur zu, daß er mit einigen der jungen Damen in einen innigen Verkehr getreten sei, wobei er jedoch keinen Zwang habe ausüben müssen. Präsident: Sie sollen ein geschlechtlich sehr lockeres und selt sames Leben geführt haben, so daß der Verdacht entstanden ist, daß das ganze Anwerben der weiblichen Reisenden nur einen Vor wand bot, Ihre Gelüste nach jungen Mädchen zu befriedigen. Der Angeklagte bestreitet dies ganz entschieden und verweist darauf, daß er ein umfangreiches Geschäft gehabt habe, dessen Ge deihen auf der Thätigkeit und dem Fleiß der weiblichen Reisenden beruhte. Er habe den jungen Mädchen über ihren Verdienst keinerlei falsche Vorspiegelungen gemacht, sondern sie keinen Augenblick darüber in Zweifel gelassen, daß sie ihre Einnahmen je nach ihrem Fleiß und ihrer Tüchtigkeit vergrößern oder verringern könnten. Er habe den jungen Mädchen zuerst eine Provision von 2 ^ für jedes abgesetzte Exemplar gegeben und diese Summe später auf 3 erhöht. Bei diesen Bezügen hätten die jungen Damen monatlich es auf einen Verdienst von mehreren hundert Mark bringen können. Der An geklagte giebt sofort eine Reihe von Namen solcher Damen an, die mehrere hundert Mark monatlich verdient haben. Die Darstellung, die die Blätter von ihm gegeben hätten, entsprächen durchaus nicht der Wahrheit, er sei keineswegs ein Mädchenhändler, wie übelwollende Leute von ihm behaupteten. Auf Befragen des Rechtsanwalts vr. Löwy betont der An- 581
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