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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1897-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1897
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- Deutsch
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38, 16. Februar 1897. Nichtamtlicher Teil. 1235 Um die Frage in diesem Sinne zu beantworten, hat man auch darauf hingewiesen, daß, wenn der Gesetzgeber die fernere Benutzung solcher gesetzwidrigen Druckschriften hätte gestatten wollen, er es nicht unterlassen haben würde, dies durch Uebergangsvorschriften nach Inhalt der in dem Gesetze vom 11. Juni 1870 enthaltenen ausdrücklich nuszusprcchcn. Der Verfasser hält die Beweiskraft dieses Arguments nicht für erheblich. Die Schlußfolgerung aus dem Gegenteil (argu- msutum g. oovtrario) ist stets bedenklich; im vorliegenden Falle handelt es sich doch bei den in Betracht kommenden Gesetzen um Rechtsverhältnisse, die einander kaum verglichen werden können. Bei Einführung des Urhebcrrechtsgesetzes war eine Rücksichtnahme auf die vorhandenen Exemplare, Vor richtungen re. geboten, weil die Vervielfältigung an sich, ohne Rücksicht auf ihre Benutzung, einen verbotenen Eingriff in das Urheberrecht enthält, bei dem Gesetze über den unlauteren Wettbewerb erübrigte diese, weil, wie bemerkt, die Benutzung das entscheidende Kriterium bildet. Es bedarf aber unseres Erachtens auch des Heranziehens des Gesetzes vom 11. Juni 1870 nicht, um die im Vor stehenden aufgestellte Auslegung als diejenige erscheinen zu lassen, die allein sowohl den Intentionen des Gesetzgebers, ivie auch den Bedürfnissen des buchhändlerischen Verkehrs ent spricht. Dieser Ansicht hat sich auch, wie im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 295 vom 19. Dezember 1896 mitgeteilt ist, das Landgericht I Berlin in einer Rechtssache angeschlossen, die die Klage des Bibliographischen Instituts in Leipzig als des Verlegers von Brehms Tierleben wegen Verbreitung eines Buches mit dem Titel »Der kleine Brehm« betraf. Kleine Mitteilungen. Urheberrechtsprozeß. Entnahme von kleinen Mit teilungen aus einer Tageszeitung in eine andere. — Nach dem Gesetz über das Urheberrecht an Schriftwerken (Z 7, b) ist der Abdruck einzelner Artikel aus Zeitschriften und sonstigen größeren Mitteilungen ohne ausdrückliches Nachdrucksverbot mit Ausnahme von novellistischen Erzeugnissen und wissenschaftlichen Ausarbeitungen nicht als Nachdruck anzusehen. Heber die Aus legung dieses Paragraphen fand am 13. Februar gegen die (Ber liner) National-Zcitung eine gerichtliche Verhandlung statt, über die das genannte Blatt vom 13. Februar wie folgt berichtet: -Die Leser erinnern sich, daß wir vor beinahe Jahresfrist über eine Gerichtsverhandlung gegen die -National-Zeitung- wegen an geblicher Verletzung des Gesetzes über das Urheberrecht berichteten. Der Hauptmanu a. D. Bötticher, der bekannte Gegner Schliemanns, hatte eine Geldforderung an uns erhoben, weil in den Jahren 1894 und 1895 eine Anzahl von ihm verfaßter kleiner Mitteilungen und Erörterungen archäologischer Art aus der -Kölnischen Zeitung- abgedruckt worden waren. Obgleich es nahe gelegen hätte, die geringe Summe behufs der Vermeidung von Weitläufig keiten zu bezahlen, wie es in vielen derartigen Fällen geschieht, lehnten wir den Anspruch des Herrn Bötticher ab, weil er nach unserer Meinung besonders unbegründet war und wir durch die Erfüllung desselben ein Präjudiz gegen die wechselseitige Ent nahme derartiger Artikel in der Presse geschaffen hätten. Herr Bötticher reichte nun eine Denunziation wegen Verletzung des oben erwähnten Gesetzes bei der Staatsanwaltschaft ein. Sie lehnte die Erhebung der Anklage ab; auf Beschwerde an die Oberstaats anwaltschaft wurde sie von dieser angeordnet. Am 21. März 1896 fand die erste Verhandlung vor der Strafkammer IV des königlichen Landgerichts zu Berlin statt. Diese beschloß, ein Gutachten des königlichen litterarischen Sachverständigen - Vereins einzuholen. Nachdem dies eingegangen war, fand heute abermalige Verhand lung vor der Strafkammer statt. Das Gutachten geht dahin, daß in fünf von den unter Anklage gestellten neun Fällen von verbotenem Nachdruck keine Rede sein könne; was die übrigen vier Fälle be treffe, so sei solcher nach dem Inhalt der Artikel nicht von vornherein ausgeschlossen, aber es komme auf die thatsächlicheFeststellung darüber an, welche selbständige wissenschaftliche Bedeutung die Arbeit des Verfassers dabei gehabt und wie weit er nur die Arbeit anderer reproduziert habe. Hierüber zu entscheiden, sah der Gerichtshof sich auch heute außer stände; er beschloß, die Sache wiederum zu vertagen, nachdem er Herrn Bötticher veranlaßt hatte, die von ihm für die vier Artikel benutzten Hilfsmittel, wie archäologische Be richte und Zeitschriften, anzugeben; diese sollen nunmehr, eventuell unter nochmaliger Heranziehung des königlichen litterarischen Sach- verstündigen-Vcrcins, geprüft werden. Der Staatsanwalt richtete an Herrn Köbner (den Redakteur der Nationalzeitung) die Frage, ob nicht eine Einigung zu erreichen sei: um den Geldbetrag sei es der -National-Zeitung-, wie schon konstatiert sei, nicht zu thun, eine prinzipielle Entscheidung der Rechtsfrage aber werde nach der Lage der Sache kaum erfolgen. Herr Köbner lehnte eine Einigung ab: er gebe zu, daß eine auf alle ähnlichen Fälle anwendbare prinzipielle Entscheidung nicht zu erwarten sei, aber er wolle nicht ein Präjudiz gegen das in der Presse geübte Recht des gegenseitigen Abdrucks schaffen. Hierauf wurde die Verhandlung vertagt.» Das Buchgewerbe auf der Sächsisch.Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung zu Leipzig 1897. — Für die buchgewerblichcKollektiv-Ausstellung auf der am24. Apcild.J. zu eröffnenden, großartig angelegten Gewerbe-Ausstellung zu Leipzig liegen nunmehr die endgiltigen Pläne vor. Im nörd lichen Flügel der Jndustriehalle sind 2000 gm in zwei Teilen vor gesehen, woran sich noch weitere 4000 gm für die Papierbranche und die buchgewerbliche Maschinenfabrikation anschließen. Die innere Dekoration des vorderen Raumes wird die möglichst getreue Nach bildung der Klosterruine Paulinzella in Thüringen zeigen. Roma nische Säulenbogen, über denen in Gold und Braun gehaltene breite Friese hinlausen, bilden den wirkungsvollen Abschluß der Seitenwände. Das Dachgerüst wird schwarzgrau gehalten, um die Verwitterung des alten Gebälkes nachzuahmen, die vier Ecken werden durch die Bilder der vier Evangelisten, in Mosaikarbeit ausgeführt, verziert, während für die Mitte ein Standbild Guten bergs, mehr als lebensgroß, in Aussicht genommen ist. Vom Vorderraum führt eine Freitreppe nach der zweiten Halle, die sich durch besondere Ausschmückung auszeichnen soll. Das Ober, licht wird durch Diaphanieen gedämpft. Als Mobiliar sind gleichgroße Tische mit schräger Platte in der Breite von 1 Meter und mit Wandflächen von 2 Meter Höhe gedacht. Bisher haben etwa 260 Firmen ihre Beteiligung zugesagt, besonders stark ist der Verlagshandel vertreten, außerdem finden wir die Buchdrucker-Innung mit etwa 50 Ausstellern, die Leipziger Buch, druckerlehranstalt und schließlich eine Reihe bedeutender Buchbinde reien. Auch die praktische Vorführung des Dreifarbendruckes ist geplant. Die Ausstellung der periodischen Presse wird in zwei Vorbauten des vorderen Raumes zu beiden Seiten des Hauptein- ganges untergebracht sein. Für die Ausstellungen der Papier- wie der Maschinenfabrikation sind fast 300 Aussteller angemeldet. Neue Bücher, Katalogs rc. für Buchhändler. NusH uvä Ndsatsr. Oor IVivvgr ^.utiguar I4r. 127 von Lsrmauv ^.Itmavv in IVisv. 8". 40 8. §örtso1emv°: ötvsr 8vsnslca 8o1riorI8.AAS,rstorsvivA6vö loäamötsr voll Irommissiouärsr äsv 1 jg.uus.ri 1897. 8". 31 8. 8todrbo1m, ^.äolk Louuior. Herrn vr. Albrecht Kirchhofs zur Feier des 70jährigen Geburts tages am 30. Januar 1897. Sonderabdruck aus Büttenpapier aus dem Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 1897, Nr. 24. gr. 8°. 24 S. mit dem Portrait vr. K.'s. Druck von Ramm L Seemann in Leipzig. Flottenübersichtszeichnungen des Deutschen Kaisers. — Eine Reihe von graphischen Darstellungen von der Hand Seiner Majestät des Deutschen Kaisers über die Flottenstärken Deutschlands, Rußlands, Frankreichs, Nordamerikas und Japans, die der Kaiser der Bibliothek des Reichstags überwiesen hat, ist seit einigen Tagen in der Wandelhalle des Reichstagsgebäudes, und zwar in der Ro tunde, auf Stafseleien ausgestellt. Es sind auf blauem Zeichenpapier mit schwarzem, blauem und rotem Stift hergestellte Tabellen über die Neubauten der verschiedenen Staaten, die Zahl der gefechtsfähigen Schiffe rc., wobei die Schiffstypen durch einfache schematische Um risse kenntlich gemacht sind. Anmerkungen belehrenden Inhalts sind beigefügt. Der Kaiser hat auf jedes Blatt sein IV. I. U. und die Dedikation: -Für die Bibliothek des Reichstags-, sowie das Datum: »7. Februar 97» hinzugefügt. Die Blätter sind in geschmackvollen Eichenrahmen gefaßt, der oben von einer goldenen Kaiserkrone mit Lorbeer und Eichenzweigen abgeschlossen ist. Auf der ersten Zeich nung werden die in Deutschland und Frankreich in und seit 1893 bewilligten Neubauten an Kriegsmaterial aufgesührt. Die zweite umfaßt: -Deutschlands Neubauten in und seit 1893 bewilligt». Aus der dritten Zeichnung sind die Neubauten der japanischen Flotte angegeben, auf der viertenZeichnung die in und seit 1893—97bewillig ten Neubauten in Deutschland, Rußland, Frankreich, Japan, Amerika. — Der -Post- zufolge beabsichtigt der Präsident des Reichstags, diese Tafeln vervielfältigen zu lassen und jedem Abgeordneten ein Exemplar zur Verfügung zu stellen. 164*
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