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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1897
- Sprache
- Deutsch
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schaft, Gewerbe und Industrie, Haus- und Gartenwirtschaft, Mode und Handarbeit, Sport u. s. w.) handelt. Gerade für die Käufer derartiger Bücher, für die Tausende von Abon nenten unserer wöchentlich erscheinenden Unterhaltungs- und Modejournale fehlt eine regelmäßige Mitteilung aller neuen Erscheinungen unserer Volkslitteratur. Gerade für die große Masse derer, denen der Sortimenter Ansichtssendungen nicht machen kann, fehlt die geeignete Offerte, um zu einer Be stellung eines neuen Buches zu veranlassen. Was die finanzielle Seite der Gründung eines der artigen Litterarischen Anzeigeblattes betrifft, so wird auch sie keine Schwierigkeiten verursachen, wenn der Gcsamtbuchhandel oder wenigstens die Gesamtheit der Sortimenter die Sache in die Hand nimmt. Wenn ein Gewinn durch das Unter nehmen nicht erzielt werden soll, so wird das Abonnement für das Sortiment so gering sein, daß kaum mehr als die Papierkosten zu zahlen sein werden, denn die Redaktions-, Satz- und Druckkosten würden bei der ungeheuren Auflage, die gedruckt werden müßte, keine große Rolle spielen bei Be rechnung des Exemplarpreises. Aber auch die Verleger werden ein derartiges Blatt ohne Zweifel gern zu Anzeigen ihrer Verlagswerke benutzen, wenn die Anzeigengebühr die Satz- und Druckkosten nicht wesentlich überschreitet. Finden sich doch jetzt schon bei ähnlichen Blättern, die nur als Inserat-Unter nehmen zum Versand an Buchhändler gedruckt werden, die Verleger zur Aufgabe von Anzeigen bereit; wieviel mehr müßte dies der Fall sein, wenn es sich um ein Offerten blatt handelt, das nicht nur den Zwischenhändlern zu Gesicht kommt, sondern auch in die Hände der eigentlichen Käufer gelangt. Jedenfalls dürfte es sich lohnen, einen Versuch mit Ein führung eines derartigen Anzeigeblattes zu machen. Entspricht der Erfolg den gehegten Erwartungen, so läßt sich das Unter nehmen leicht noch weiter ausdehnen in der Art, daß nicht nur den Journal-Kontinuationen, sondern auch allen zum Austragen gelangenden Stadtexemplaren der politischen Zei tungen das Anzeigeblatt beigelegt wird. Ist dies erreicht, dann giebt es wohl in keiner Stadt ein Haus, eine Familie mehr, die nicht alle sie interessierenden Neuigkeiten des Buch handels regelmäßig erfährt, während bis jetzt allein dem Sor timenter alle Novitäten bckanntgegeben werden. Damit allein ist freilich noch nichts verdient, es muß vor allem verkauft werden; dies aber kann wieder nur erreicht werden durch das geeignete Angebot. A. Lomes. Kleine Mitteilungen. Vom russischen Buchhandel. — Von einer Kunstge schichte in russischer Sprache (Umopi» Uon^cor»-!.) von P. Gneditsch, wohl ein Nachkomme des 1833 zu Petersburg verstorbenen namhaften russischen Dichters Nicolai Jwanowitsch Gneditsch, liegen zwei Lieferungen vor, die durch Großartigkeit der Anlage und Ge diegenheit der Ausstattung überraschen. Das Werk erscheint im Verlage von A. F Marcks in St. Petersburg, dem Herausgeber der russischen Gartenlaube -Niwa-. Es wird in monatlichen Liefe rungen von 20 Bogen Hochquart zum Preise von 1 Rbl. (also etwa 2 20 -)) ausgegeben, soll am Schluffe dieses Jahres voll endet vorliegen und wird mit über 2000 Abbildungen im Text, von denen viele Seiten- und Doppelseiten-Größe besitzen, sowie 33 chromolithographischen Tafeln ausgestattet sein. Das Papier ist ein prächtiges und sehr kräftiges Velin, die Schrift eine hoch elegante, in ihrem Schnitte etwas an Mediaeval erinnernde Cicero, und die Abbildungen sind teils Holzschnitt, teils Autotypieen und Zinkätzungen, alle aber sind fein und dienen dem durchweg trefflich gedruckten Werke zur Zierde. Besonders schön sind die chromo lithographischen Tafeln, von denen den ersten beiden Lieferungen sechs, Baudenkmäler, architektonische Details und Scenen aus vor zeitlichem Leben darstellend, beigegeben sind: im Texte dieser Liese rungen wird die Kulturperiode Aegyptens, Vorderasiens (Assyrien), von Hellas und Rom bis zur ersten Zeit des Christentums be handelt. Wenn mau die hochelegante Ausstattung dieses zu so billigem Preise gebotenen Werkes (der eine bedeutende Auflage voraussetzt, um das Unternehmen überhaupt lohnend zu machen) näher ins Auge saßt, so muß man unwillkürlich zu dem Schluffe kommen, daß die gebildeten Kreise der Russen ausgedehnter sein müssen, als in Westeuropa gewöhnlich angenommen wird, und daß sie bessere Bücherkäufer sind, als die Kreise der Gebildeten in Deutschland. Andernfalls wäre die Herausgabe einer solchen Kunst geschichte, die nur mit großen Kosten ins Leben gerufen und durch- gesührt werden kann, doch mehr als gewagt, was bei einem Ver leger von den Erfahrungen des Herrn Marcks nicht vorausgesetzt werden darf. Der deutsche Buchhandel aber kann stolz sein auf den Unternehmungsgeist dieses Mannes deutscher Herkunft und Bildung. Nd. U. Die Kunst schätze des Schlosses Chantilly. — Der Herzog von Aumale ist jetzt, wie aus Paris berichtet wird, damit beschäf tigt, die Kataloge der auf Schloß Chantilly befindlichen Kunst sammlungen, die er mit dem Schlosse selbst dem Institut de France testamentarisch vermacht hat. Herstellen zu lassen. Die verschiedenen Kataloge werden von hervorragenden Fachgelehrten verfaßt und eine wahre künstlerische Encyklopädie bilden. Den Katalog der Kupferstiche besorgt Georges Duplessis von der Akademie der schönen Künste. Henri Bouchot, der Kustos der Stiche der NaUonalbibliothek, hat eine Abhandlung über sechs Bleistift-Porträts des sechzehnten Jahrhunderts verfaßt und Lson Heuzy von der Akademie der Schönen Künste und der Aka demie der Inschriften eine solche über die Antiquitäten. Der Kata log der Bibliothek stammt aus der Feder Georges Picots, und der jenige der Handschriften aus der des Direktors der Nationalbiblio thek, Delisle. Die Kunstgegenstände, Möbel, Skulpturen und Nippsachen beschreibt Germain Bapst, und über die Gemälde der verschiedenen Schulen hat Gruyer von der Akademie der Schönen Künste eine erschöpfende Abhandlung geschrieben. Der Herzog von Aumale will eine Einleitung zu diesen verschiedenen Katalogen ver fassen und darin die Geschichte des Schlosses Chantilly und seiner verschiedenen Besitzer behandeln. Konkurs Oberstedt L Schering Nachf. in Hamburg. — Wie wir einer Mitteilung des Konkursverwalters H. Kalck- brenner im Konkurse Oberstedt L Schering Nachf. in Hamburg entnehmen, sind die kommissionsweise gelieferten Bücher von Gläubigern der Gemeinschuldner gepfändet worden. Die an einen Gläubiger gerichtete (gedruckte) Karte lautet: -Im Konkursverfahren über die Firma Oberstedt L Schering Nachf. teile ich Ihnen mit, daß die von Ihnen kommissionsweise gelieferten Bücher von Gläubigern der genannten Firma ge pfändet worden sind. »Die zur Erhaltung Ihrer Rechte notwendige Anzeige ist vor jeder Pfändung gemacht, und gebe ich Ihnen anheim, Ihre Rechte dem Pfandgläubiger gegenüber geltend zu machen. -Hamburg, Februar 1897. Der Konkursverwalter. H. Kalckbrenner.- Für Briefmarkensammler und -Händler. — Die deutsche Reichspostverwaltung wird, wie die Allgemeine Zeitung erfährt, demnächst für alle deutschen Schutzgebiete besondere Briefmarken mit schwarzem Aufdruck der einzelnen Kolonieen, wie solche für Deutsch-Ostafrika schon eingeführt sind, Herstellen lassen. Die Ver anlassung zu dieser Maßregel ist in dem praktischen Bedürfnis zu suchen, schon äußerlich die Herkunft des Brieses kenntlich zu machen. Briefe ohne Ortsangabe sind bei weitem nicht so selten, wie man glauben sollte. Der Poststempel verwischt anscheinend infolge klimatischer Einflüsse so sehr, daß der Aufgabeort in der Regel nicht ersichtlich ist. Mehr als einmal sind schon Schriflstücke ein getroffen, von denen nur mit Mühe ermittelt werden konnte, aus welchem Schutzgebiet sie kamen. Vielleicht ist auch die Hoffnung nicht ganz unberechtigt, daß die Liebhaberei sür das Briefmarken sammeln durch die neuen Marken in weiteren Kreisen ein Interesse sür die Kolonieen erweckt; daß die Kenntnis geographischer Dinge durch diese Liebhaberei allgemein gefördert wird, ist eine anerkannte Thatsache. Sprechsaal. Wem gehört der Bestellzettel? (Vgl. Börsenblatt Nr. 27, 33, 35, 37, 47.) stellzettel» keine Anwendung aus dem einfachen Grunde, daß dem Bestellzettel die Unterschrift, ein wesentlicher Bestandteil des legalen Briefes, abgeht: der Zettel ist ein konventionelles, aber Artikel 28 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches findet auf den -Be- j nicht ein legales Korrespondenzmittel, mit dem wir als solchem Nirrividseäulafter Jahrgang. 82g
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