Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1884
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18840228
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188402285
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18840228
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1884
- Monat1884-02
- Tag1884-02-28
- Monat1884-02
- Jahr1884
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
970 50, 28. Februar. Amtlicher Theil. Behörden im ganze» Deutschen Reiche, betreffs der immer mehr und überall sich steigernden Rabatt-Forderunge» resp. Bedingungen, unter welchen Bncherliefcrungen an jene Behörden und an die denselben untergeordneten Stellen und Aeniter z. Z. zu geschehen haben. Durch diese osficiellen Rabatt-Bedingungen wird dem Rabattgeben an sich, der Schleuderei aber insbesondere' wesentlich Vorschub geleistet, und sollten alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, diese unberechtigten Anforderungen, insbesondere das da und dort übliche Submissionsversahren für Bücherlieserungen möglichst zu beseitigen". Also die Beseitigung denkt sich hier der Verband wiederum nur in Form von Gesuchen, die an die Behörden zu richten wären. Ich möchte die Herren, die zu diesen Vorschlägen zu sprechen wünschen, bitten, sich zum Worte zu melden. Herr Parey: Meine Herren! Für mich ist es, den zweiten Theil dieses Vorschlags angehend, von vornherein erwiesen, daß an eine Maßregel, wie den Ausschluß von Vereinsmitgliedern, ohne Aenderung der Statuten gar nicht zu denken ist. Meines Erachtens bietet das jetzige Statut durchaus keine Handhabe dafür, aus Gründen, wie sie dort gekennzeichnet sind, ein Mitglied auszuschließen; und ich möchte deshalb Vorschlägen, daß wir diesen Punkt vorläufig ganz fallen lassen. Etwas Anderes ist es mit dem ersten Theil des Vorschlags. Ich stehe auf dem Standpunkt, den ich der jetzigen Vorlage gegenüber eingenommen, unverändert, und glaube, daß es von außerordentlich guter Wirkung sein wird, wenn der Börsenverein durch eine Anrede an die Sortimenter und Verleger den Maßregeln, welche bisher von dem Verband ergriffen worden, seine moralische Unterstützung leiht, wenn er den Verlegern dringend an's Herz legt, der Erklärung, welche von den: Berbandsvorstand verlangt wird, ihre Unterschrift zu geben; und wenn wir die Sortimenter dringend bitten, mit ihren Be strebungen im Schoß der Vereine sortzufahren, um dem Verband weiteres Material dafür zu geben, welche Firmen unter die Schleuderer zu rechnen sind. Ich glaube, daß ein Circular Namens des Vorstandes des Börsenvereins zu erlassen sei, und zwar haben wir dazu gar nicht erst eine Ermächtigung durch eine Hauptversammlung nöthig, sondern ich halte den Vorstand sür vollständig competent, eine solche Erklärung jetzt vorzubereitcn. Durch ein solches Vorgehen wird eine ganze Reihe von Verlegern veranlaßt werden, dem Circular ihre Unterschrift zu leihen, denn Viele haben sich in der That nur deshalb von einer Zustimmung abhalten lassen, weil sie sagten: Wir möchten nicht zu Händen des Verbandes, der im Wesentlichen nur die Sortimenter-Interessen subsummirt, eine solche Erklärung abgeben. Den nrockus prooockvnäi denke ich mir nun so, daß man den Localverein als den Kläger betrachtet, den Verbandsvorstand als den Staatsanwalt, und den Vorstand des Börscnvereins als den Richter darüber, ob bei der betreffenden Firma, die denuncirt worden ist, in der That berufsmäßige Schleuderet vorliegt. Der Börsenvereins-Vorstand würde dann an diejenigen Verleger, welche zu seinen Händen jene Erklärung mit unterzeichnet haben, die Bitte richten, nunmehr der Unterschrift Folge zu geben und dem betreffenden Sortiments-Buchhändler nichts mehr zu liefern. Ich verspreche mir von diesem einfachen Schritt, den wir vornehmen können, ohne irgend welche Versammlung noch zu fragen, schon großen Erfolg. Herr Seemann: Das ist Alles sehr schön, aber es wird für den Börsenvereins-Vorstand schließlich sehr schwierig sein, den Richter in solchen Sachen zu machen. Das Richteramt wird mit einer Menge Umständlichkeiten verknüpft sein. In unserem kleinen Kreise von vier Firmen haben wir das erfahren: Sie glauben gar nicht, welche Menge von Zuschriften wir da erhalten, wie viele Correspondenzen sich daraus entwickeln. Ich glaube, es ist absolut unmöglich, daß der Börsenvereins-Bor- stand als Richter auftritt und die Entscheidung gibt. Es wird eine Instanz etablirt werden müssen, auf welche die Autorität des Börsenvereins-Vorstandes übertragen wird; anders ist es nicht denkbar. — Das ist ja richtig, daß diese Instanz, wenn sie außerhalb der Provinzial-Vereine steht, und namentlich wenn sie hauptsächlich aus Verlegern zusammengesetzt ist, eine viel größere Autorität und einen stärkeren Druck ans die Verleger übt, als im anderen Falle. Herr Parey: Ich kann mich von der Unmöglichkeit der Durchführung im Moment noch nicht überzeugen. Ich meine, die ganze Correspondenz wird besorgt vom Berbandsvorstande. Wir haben die Akten vollständig beisammen, wenn uns ein Fall vorgetragen wird, und aus den Papieren, die uns eingereicht werden, nachdem sie schon von dem Verbandsvorstand geprüft sind, wird unschwer zu erkennen sei», ob eine berufsmäßige Schleuderet vorliegt oder nicht. In Zweifelssällen werden wir uns immer sür die mildere Praxis entscheiden, auch vielleicht erst noch privatim mit dem Mann verhandeln, ehe wir an die Unterzeichner der Collectiv - Erklärung mit dem Ersuchen herantreten, ihm die Rechnung zu sperren. Wenn die ganzen Akten schon durch den Kreisverband und den Berbandsvorstand durchfiltrirt sind, so werden wir auf ihrer Basis leicht unser Urtheil bilden können. Herr Vorsitzender Kröner: Ich glaube, wir kommen rascher zum Ziel, wenn wir die Sache gradatim behandeln und die einzelnen Punkte nacheinander zur Besprechung und Abstimmung bringen. Ihr Einverständniß vorausgesetzt, würde ich zunächst die Frage an Sie richten: Ist der Vorstand im Allgemeinen der Ansicht, daß er resp. der Börsenverein sich principiell mit dieser Frage beschästigen, und daß er eingreifen solle in die Lösung derselben? Wünscht einer der Herren hierzu das Wort zu ergreifen? — Es ist nicht der Fall, somit bringe ich die Frage zur Abstimmung. (Einstimmig bejaht.) Wir kommen dann zu einer weiteren Frage: Sind die Herren der Ansicht, daß aus dem Wege, der schon in einem früheren theilweise in unserer Mitte verhan delten Programman gedeutet ist, ein Erfolg erzielt werden könne, und daß es sich empfiehlt, auf denjenigen Theil des Programms zurückzukommen, welcher besagt: der Börsenvereins-Vorstand solle Einladungen an die Verleger ergehen lassen, sic möchten für bestimmte, gegebene Fälle (d. h. wenn von irgend einer Handlung nachgewiesen sei, daß sie in principieller Weise durch Verkauf zu billigen Preisen, bei welchen der Sortiments-Buchhandel nicht zu existiren vermag, die Vcreinsmitglieder schädige) die Verpflichtung eingehen, nur mit verkürztem Rabatt zu liefern — sind Sie also der Ansicht, daß der Börsenvereins-Vorstand solche Einladungen zu Verpflichtungen an seine Verleger-Mitglieder ergehen lassen und in solcher Weise das vom Verband begonnene Werk fortsetzen solle?
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder