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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1884
- Sprache
- Deutsch
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Ich bitte diejenigen Herren, welche hierzu sprechen wollen, das Wort zu ergreifen. Herr Paretz: Wenn ich cs so verstehen darf, daß der Börsenvercin ein Circular analog demjenigen, das der Ver- Wndsvorstand vor einem Jahre erlassen hat, an seine Verleger-Mitglieder richtet, so beantworte ich für meinen Theil diese Drage mit Ja. ^ Herr Spemann: Ich würde die Abfassung so wünschen, daß ein etwaiger Mißerfolg, der ja möglich wäre, dem eBörsenvereins-Borstand nicht vollständig den Boden unter den Füßen wegzicht. Herr Vorsitzender Kröner: Ausdrücklich zu sagen, daß wir das nur versuchsweise machen wollen, würde ich für bedenklich halten; aber wir können wohl eine Form finden, die einem solchen Wunsche Rechnung trägt. Abgesehen von der Form des Circulars jedoch wäre jetzt die Frage zu beantworten, ob wir es für zweckmäßig halten, daß die Verleger zu Ver pflichtungen in der bezeichnet« Richtung eingeladen werden sollen. Herr Paretz: Wenn ich vorhin sagte: „analog dem Circular des Verbands", so möchte ich die Analogie auch auf de» Ausdruck ausgedehnt wissen, insbesondere ans die Einschränkung „Bis auf Widerruf". Es kann sich ja kein Verleger ans alle Zeit verpflichten, und es muß die Klausel „Bis aus Widerruf" auch in diese Einladung ausgenommen werden. Herr Vorsitzender Kröner: Die Beantwortung der Frage, die jetzt gestellt ist, präjudicirt meines Erachtens in keiner Weise die Form, in welcher die Einladungen ergehen sollen. Ich setze also voraus, daß eine Form gesunden werden wird, welche den Verlegern acceptabcl erscheint, und, wie Herr Spemann mit Recht wünscht, den Börsenvercin in keiner Weise compromittiren würde im Falle eines Mißerfolgs. Unter dieser Voraussetzung bitte ich also, wenn Niemand mehr das Wort ergreift, meine Frage zu beantworten. (Einstimmig bejaht.) Dann gehen wir einen Schritt weiter. Es handelt sich jetzt darum: Wer soll in Streitfällen, die ja nicht aus- bleiben, entscheiden, ob ein Fall vorliegt, in welchem die Verpflichtungen der betreffende» Verleger zur Ausführung zu kommen hätten? Soll es, wie Herr Paretz vorschlägt, der Vorstand des Börsenvereins sein, oder soll es eine Commission sein, wie ich meinerseits es mir etwa denken würde, zusammengesetzt aus den drei Vorsitzenden der Verlegervereine und — Herr Paretz: Die Verlegervercins-Vorsihenden werden das nicht thun; das wissen wir aus dem früheren Verhalten der Vcrlegervereine. Herr Vorsitzender Kröner: Es ließe sich denken, daß man eine Commission einsetzte, in welcher das Recht hätten zu sitzen: die drei Vorstände der Berlegervercine, drei Delegirte der Provinzial- und Lokalvereine, und als Siebenter ein Mit glied des Börsenvcreins-Vorstandes. Es müßten dann allerdings Vorkehrungen getroffen werden, wie es gehalten werden soll, wenn Einer oder der Andere der zu Sitz und Stimme in der Commission Berechtigten rcfüsiren würde. Es könnte sich fragen, ob man diesen Sitz in anderer Weise besetzen, oder ob er alz vacant bezeichnet werden, und die Commission ohne diese Stimme weiter berathen solle? Herr Paretz: Meine Herren! Wenn der Börsenvereins-Vorstand überhaupt diese Sache in die Hand nimmt, dann muß er meiner Meinung nach auch den Mnth haben, auf die Bresche zu eilen und die Sache zu vertreten; das kann er aber nur dann, wenn er nach Prüfung der ihm vom Verbandsvorstand eingereichten Akten selbst das Verbiet fällt: Hier liegt berufs mäßige Schlenderei vor, — und dann an die Verleger herangeht, die zu seinen Händen, nnd meiner Idee nach auch zu seiner Entscheidung aller betreffenden Fragen, diese Erklärung abgegeben haben. So sehr ich sonst in anderen Sachen den etwas schwerfälligen Gang von Beschlüssen des Börsenvereins-Vorstandes beklage, — für diesen Fall ist mir ein Circulandum, welches an alle sechs Mitglieder desselben geht, nicht zu schwerfällig —, weil dasselbe eine Garantie bietet dafür, daß nur nach reiflichster Erwägung eine Entscheidung zu Stande kommt. Ich bin auch überzeugt, daß es dem Gesammt-Bnchhandel voll kommen genügt, wenn er weiß: die sechs Vorstandsmitglieder haben die Angelegenheit berathen, und sind zu dem und dem Entschluß gekommen. Lebhaft würde ich es beklagen, wenn wir uns nicht stark genug fühlten, das allein zu machen, sondern nun wieder nach einer Stütze griffen bei den Verlegervereinen oder anderen Vereinen. Was die Verlegervereine spcciell betrifft, so scheint mir ans den zwei Mal wiederholten Verhandlungen der drei Vorstände zu erhellen, daß die Herren nach Beschluß ihrer respectiven Vereine principiell dagegen sind, überhaupt die Competenz der Verlegervereine zu erweitern. Sie wollen auf dem Standpunkt verharren: die Berlegervercine sind lediglich dazu da, ordnungsmäßige Zahlung herbeizuführen, und sollen sich absolut nicht in diese Angelegenheit mischen. Deshalb, glaube ich, ist das vergebliches Bemühe». Herr Vorsitzender Kröner: Ich war ursprünglich der Meinung des Herrn Paretz, und will mittheilen, weshalb ich von derselben zurückkehrte. Es war hier in Leipzig bei einer Besprechung mit den Vertretern angesehener Firmen, wo mir entgegengehalten wurde, man sei bedenklich, weil man nicht wissen kann, ob nicht der Börsenvereinsvorstand eines schönen Tags aus lauter Sortimentern bestehen werde. Die Wahlen seien jetzt durch die Stimmvertretung in ihren Händen, nnd man wolle wenigstens eine Garantie haben, daß nicht lediglich Sortimenter zur Beurtheilung solcher Fälle berufen würden. Der Grund, weshalb viele Verleger geneigt sind, dem Börsenvereins-Vorstand oder einer von demselben eingesetzten Commission den Vorzug zu geben vor dem Verbandsvorstand, ist ja verständlich; andererseits muß man auch zugestehen, daß der Fall eintretcn kann, daß der Börsen vereins-Vorstand oder seine Majorität einmal aus Sortimentern bestehen werde. Herr Seemann: Eine Berathung des einzelnen Falles kann wohl nicht gut eintreten, wenn der Börsenvereins- Vorstand entscheiden soll. Unter Berathung versteht man doch einen mündlichen Meinungsaustausch. Denken Sie sich, ein solcher Fall sei zweifelhaft, so daß man wünscht, die specielle Meinung der Kollegen zu hören, dann ist das doch aus schriftlichem Wege sehr umständlich. Ich halte dafür, daß eine derartige Commission, sie mag zusammengesetzt sein wie sie will, an einem Orte sein muß. Später, wenn die Sache einmal eingebürgert ist, werden ja die Fälle, wo die Commission zusammentreten muß, überhaupt seltener Vorkommen, aber für den Anfang bin ich der Meinung, daß es durchaus nothwendig ist, daß die Mitglieder der Commission an einem Orte ansässig sind.
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