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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1884
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Ursache, daß dieselbe nicht vom Verband eingebracht wurde. Wenn nun also Herr Lamport als Vertreter der Antragsteller die Resolution so interpretirt, so könnten wir damit zufrieden sein. Aber, meine Herren, ich habe doch noch ein Bedenken: Ich weiß nicht, ob wir, selbst wenn uns auch kein statutarisches Hinderniß im Wege stehen sollte, die Verantwortung für einen solchen principiell sehr gewichtigen Schritt auf uns nehmen, oder nicht doch vorziehen sollten, die Meinung einer Hauptversammlung anzuhören. Ich habe volles Verständlich für die Bedenken und Befürchtungen des Herrn Lamport, und kann Sie versichern, daß ich persönlich gar kein Verlangen trage, diese Discussion in der Hauptversammlung mitzumachen. Aber ohne schon jetzt mein Votum bestimmt abzugeben, möchte ich, daß wir uns noch darüber klar werden, ob wir, selbst wenn die statutarische Berechtigung sicher feststeht, uns entschließen wollen, die Sache ohne vorherige Befragung der Hauptversammlung aus eigenes Risico ins Werk zu setzen. Herr Lampart: Ich kann diese Bedenken nicht theilen. Ich möchte nicht gern den Schein auf mich laden, als ob ich Sie an etwas mahnen wollte, aber ich kann nicht verhehlen, daß ich eigentlich das Gefühl habe, als ob nicht bloß nach Z. 1. der Statuten ein unzweifelhaft vorhandenes Recht, sondern geradezu eine Pflicht vorliege für den Börseuvereins-Vorstand, den Moment zu erfassen und, soweit es ihm möglich ist, für die Aufrcchterhaltung des soliden Sortimentes einzutreten. Es ist nun einmal so im Leben: Was schnell, im rechten Moment, angepackt und ausgeführt wird, gelingt besser als eine Sache, die man verschiebt. Ich meine, man sollte jetzt sofort thun, was möglich ist, und dann vor die Hauptversammlung treten und sagen: Hier sind die Resultate; wir haben es für unsere Pflicht gehalten, im Interesse des Gesammtbuchhandels so zu handeln. Im Hinblick aus die Erwartungen, die man von unseren Berathungen hegt, und im Hinblick aus die ganze Natur der Bewegung, glaube ich, wird es sicher nicht befriedigen, wenn als Resultat der Conserenz nur eine Verweisung an die nächste Haupt versammlung herauskäme. Ich bin überzeugt, Sie werden sich vielmehr den Dank aller Derjenigen erwerben, die es wohl meinen mit der Lösung der jetzt brennenden, schwierigen Fragen, wenn Sie sogleich eingreifen und dadurch die Nothwendigkeit und die Verpflichtung dazu anerkennen. Kommen wir dann mit einem greifbaren Resultate vor die Hauptversammlung, so werden Sie sehen, daß man über viele Schwierigkeiten, die in der Hauptversammlung sonst erst zu überwinden sind, hinweg ist, und dann nöthigenfalls eher in der Lage wäre, weiter zu gehen. Herr Vorsitzender Kröner: Meine Herren, in solchen Fällen ist für mich in erster Linie das Statut maßgebend. Ich habe schon vorhin den Vorbehalt gemacht: „Wenn es sicher seststeht, daß der Vorstand hierzu statutarisch berechtigt ist." Hier kommt nun nicht allein K. I. ack ä in Betracht, sondern nach meiner Auffassung auch K. 24. Ziffer 8. Dieser schreibt dem Vorstand das Recht zu, in dringlichen Fällen außerordentliche Maßregeln im Interesse des Börseuvereins und des Buch handels zu beschließen. Dieser Bestimmung steht gegenüber eine andere in K. 14. Ziffer 7. Darnach steht der Haupt versammlung allein zu die Beschlußfassung über alle Angelegenheiten von Wichtigkeit, welche den Verein oder den deutschen Buchhandel im Allgemeinen betreffen. Ich glaube nun, wir haben es, abgesehen von ß. 1. aä c>, hauptsächlich mit diesen beiden Statutenbestimmungen zu thun. Aus der einen Seite könnten wir, wenn wir dem Ansinnen des Herrn Lampart folgen und sofort diese Maßregeln aussühren, neben dem Z. 1. all ck uns noch auf A. 24. Ziffer 8 berufen; aber man könnte uns auch mit Recht tadeln unter Berufung aus Z. 14. Ziffer 7, denn daß das eine Angelegenheit von Wichtigkeit ist, welche den Verein und den deutschen Buchhandel betrifft, das dürfte nicht wohl zu bezweifeln sein. Zum Mindesten könnten sehr Viele, welche doch unter ganz anderen Voraussetzungen in den Börsenverein cingetreten sind, uns auf diesen Statutenparagraphen Hinweisen und uns schwere Vorwürfe machen. Ich wiederhole es, mein Entschluß ist noch nicht fest gefaßt, da ich jetzt erst dieser Frage näher trete. Was nun den von Herrn Lampart erwähnten Umstand betrifft, daß der Eindruck ein viel größerer sein würde, wenn wir gleich vorgingen, so will ich das nicht bestreiten; aber immerhin würde es doch auch nicht ohne Eindruck bleiben, wenn wir die heute zu fassenden Beschlüsse, die also von dem Börsenvereins-Vorstand und dem Verbandsvorstand gemeinsam ausgehen würden, der nächsten Hauptversammlung überweisen. Herr Lampart kam ja, wie er selbst zugibt, mit viel geringeren Erwartungen hierher. Er hat es ausgesprochen, und wir sehen es aus den uns übergebenen Vorschlägen, daß er glaubte, der Börsenvereins- Vorstand werde sich nicht zu so weit gehenden Schritten entschließen; er wäre schon zufrieden gewesen, wenn wir seine durchaus unverfänglichen und nicht sehr folgenschweren Vorschläge angenommen hätten. Nun gehen wir einen wirklich bedeutenden Schritt weiter: da wird man doch zugeben müssen, daß die vorgebrachten Bedenken nicht unbegründet sind. Herr Spemann: Ich möchte gleich von vornherein betonen, daß es mir bei der Entscheidung dieser Frage ganz wesentlich aus die Meinung des ersten Herrn Vorstehers ankommt. Der wird später die Hauptversammlung zu leiten und schließlich die ganze Sache zu vertreten haben. Aber wenn wir uns jetzt entscheiden sollen, so fühle ich mich eigentlich durch die Auffassung des Herrn Lampart bekehrt. Es steht da wirklich Paragraph gegen Paragraph, man kann die Sache so oder so ansehen. Wenn die Resolution Meißner von Herrn Lampart in der Weise interpretirt wird, wie wir es gehört haben, so glaube ich allerdings, daß, wenn wir die Sache in die Hand nehmen wollen, es entschieden bester ist, wenn wir sie nicht vor die Hauptversammlung bringen. Wenn dann in der Hauptversammlung über alle möglichen Details wieder gesprochen wird, so liegt die Gefahr nahe, daß die ganze Angelegenheit wieder um ein Jahr verschoben wird. Herr Parey: Was die Meißner'sche Resolution anlangt, so muß ich sagen, so sehr ich das Gewicht der Erklärung des Herrn Lampart anerkenne: Maßgebend sür die Jnterpretirung dieser Resolution kann uns das Urtheil eines Einzelnen nicht sein; und der klare Wortlaut der Resolution ist unzweifelhaft, daß zweierlei verlangt wird: 1) wir sollen in Berathung treten über die Schleudereiangelegenheit und eventuell über die Umgestaltung des Börsenvereins zu einer Innung, und 2) sollen wir das Resultat unserer Berathung über diese beiden Punkte einer eventuell einzuberufenden Haupt versammlung vorlegen. Also die Resolution verlangt allerdings von uns, daß wir die Sache einer Hauptversammlung vorlegen, wir sind aber nicht verpflichtet, als Vorstand nur so viel zu thun, wie dort verlangt wird; wir können mehr thun, wenn wir wollen. Mir scheint, der Wortlaut des Statuts gestattet, und der Buchhandel verlangt es, daß endlich einmal gehandelt wird. Wenn wir die Sache an die Hauptversammlung zu bringen beschließen, so kann von dem Augenblick an, wo diese Tagesordnung
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