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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1884
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Herr Parey: Ich kann nicht dafür sein, daß eine Angelegenheit, die seit Jahren immer wieder verschoben worden ist, jetzt für dringlich in dem sonst üblichen Sinne erklärt werde, denn dann hätte man die Pflicht gehabt, sie schon vor Jahren dazu zu rechnen. Herr Morgenstern: Ich betrachte die Sache insofern als dringlich, als in der That eine gewisse Gefahr im Verzüge ist; aber im Sinne des Statuts würde ich sie nicht für dringlich erklären. Die Dringlichkeit im Sinne des Statuts berechtigt uns auch nur zu außerordentlichen Maßregeln; was aber hier vorgeschlagen wird, halte ich nicht für eine außer ordentliche Maßregel. Generalsecretär vr. Schmidt: Meiner Ansicht nach liegt die Sache so: Die erste Frage ist die, ob die hier behandelte Angelegenheit eine solche ist, welche die Bestimmung des K. l-t. ack 7 im Auge hat, also eine Angelegenheit von Wichtigkeit, welche den Verein und den deutschen Buchhandel im Allgemeinen betrifft. Ist dies nicht der Fall, so fällt jedes Bedenken; ist dagegen diese Frage zu bejahen, so entsteht alsdann die zweite Frage, ob diese Angelegenheit eine dringliche ist im Sinne des tz. 24. aä 8. Nur wenn auch diese Frage bejaht werden könnte, würde der Vorstand in der Lage sein, schon jetzt einen Beschluß zu fassen und ihn zur Aussührung zu bringen. Herr Parey: In Anbetracht dieser Ausführungen, welche Jeden fast schüchtern machen müssen, möchte ich mich Herrn Spemann anschließen und mein Votum davon abhängig machen, wie der Herr Vorsteher stimmt. Dieser ist ja in erster Linie dazu berusen, das Statut ausrecht zu erhalten. Glaubt er es vertreten zu können, daß wir von der Anrufung der Haupt versammlung absehen, so glaube auch ich dafür stimmen zu können. Hat dagegen der Herr Vorsteher Bedenken, so möchte ich nicht dazu beitragen, durch einen Majoritätsbeschluß etwas herbeizuführen, was gegen die Ansicht des Vorsitzenden ist. Herr Lampart: Gestatten Sie mir, obgleich es mir nicht zusteht, in dieser Angelegenheit eine Meinung abzugebe», doch in der Frage der Competenz und Nichtcompetenz daraus hinzuweiscn, daß, wie ich eben sehe, in dem H. 14., welcher von der Hauptversammlung handelt, es heißt: „Der Hauptversammlung steht allein zu, . . . ." und dann sind nun Dinge anf- gezählt, die allerdings nur durch die Hauptversammlung selbst entschieden werden können. Aber, meine Herren, was wir wollen, und was Sie vorhin vorgcschlagen haben, das ist meiner Meinung nach nicht zu subsumiren unter diejenigen Angelegenheiten, welche der Hauptversammlung allein zustehcn. Was eben in Vorschlag gebracht wurde, das steht auch dem Börsenvereins-Vor- stand zu. Ich fasse die Frage so aus, daß, nachdem laut Z. 1. u. A. der Zweck des Börsenvercins der ist, wie ich es vorhin darlegte, der Börsenvereins-Vorstand als die aussührende und vollziehende Behörde des Börsenvereins entschieden das Recht und in dem jetzt vorliegende» Falle meiner Ansicht nach sogar die Pflicht hat, vorzugehen, ohne die Hauptversammlung zu srage». Herr Vorsitzender Kröner: Ich habe von Anfang an darauf hingewiesen, daß meiner Auffassung nach K. 14. Ziffer 7 und tz. 24. Ziffer 8 bei Bcurtheilung dieser Frage in Betracht kommen. Zweisellos ist mir, daß der Schritt, den wir thun wollen, unter den Z. 14. Ziffer 7 fällt. Nun steht aber diesem Paragraph gegenüber K. 24. Ziffer 8, welcher von dring lichen Fällen handelt, und da möchte ich nun die beiden ZK., die sich scheinbar widersprechen, so zusammenfaffen: Der Haupt versammlung steht allein zu die Beschlußfassung über Angelegenheiten von Wichtigkeit, welche den Verein oder den deutschen Buchhandel im Allgemeinen betreffen, sofern sie nicht etwa dringlicher Natur sind. Der Schwerpunkt der Frage liegt nun also sür uns, wie ich glaube, in dem Nachweise der Dringlichkeit, und ich möchte zunächst Herrn Lampart, in zweiter Linie aber auch die andere» Herren, welche diesen Standpunkt vertreten, bitten, irgend welche Begründung dafür beizubringen, daß wir uns in einem dringliche» Fall befinden, daß die Ausführung dieses Beschlusses nicht aufgeschoben werden kann, daß Gefahr entsteht für den Verein und für den deutschen Buchhandel, wenn wir nicht zur sofortigen Ausführung dieses Be schlusses schreiten. Meine Herren, ich glaube, dieser Nachweis wird sehr schwer zu führen sein, schon hier, wo wir uns leichter ver ständigen können und geneigter zu einer Verständigung sind; er wird aber noch schwerer zu erbringen sein vor einer großen Versammlung, vor der Allgemeinheit. Indessen, wenn der Nachweis gcsührt werden kann, daß jetzt endlich ein Punkt gekommen, wo schon seit Jahrzehnten dauernde Schäden absolut nicht länger fortdauern dürfen, wo wir auch nicht ei» halbes Jahr mehr warten dürfen, sondern sofort cinschreiten müssen, dann meine Herren, würde ich mich Ihrer Ansicht anschließen. Es ist gesagt worden, meine Herren, einen solchen Nachweis biete das heute vorgebrachte erdrückende Beweis- material. Ich gebe Ihnen vollständig zu: Was wir heute gehört haben, gibt uns allerdings ein viel deutlicheres Bild von der Größe des Schadens, der schon angerichtet worden ist. Trotzdem habe ich auch durch diese wichtigen Mittheilungcn nicht die Uebcrzeugung gewinnen können, daß die Sache so dringend sei, daß wir nicht bis zur Hauptversammlung warten könnten. Was endlich die Opportunitätsfrage betrifft, so ist es ja möglich, daß ein sofortiges Einschreiten in gewisser Beziehung heilsam wäre und eine gute Wirkung machen würde. Vergessen Sie aber nicht die Kehrseite der Sache. Ich kann nnr denken, daß Mancher, der im Grunde auf unserer Seite ist, sagen würde: Ja, ich bin diesen Bestrebungen auch geneigt; wenn man aber so über unsere Köpfe hinweg mit wichtigen Maßregeln vorgeht, so ziehe ich mich zurück. Unter allen Umständen glaube ich nicht, daß der Opportunitätsstandpunkt so wichtig ist, daß er den Ausschlag geben könnte. Herr Parey: Meine Herren, die Dringlichkeit im Sinne des Statutcnparagraphen nachzuweisen, halte ich sür unmöglich. Ich kann nur wiederholen, diese Sache, die seit vier Jahren debattirt worden ist, war damals schon genau so dringlich wie heute. Das Material, das heute beigebracht worden ist, war in ähnlicher Form schon früher bekannt. Andererseits müssen wir nicht zugebcn, daß Z. 14. Ziffer 7 uns verbiete, als Vorstand vorzugehen. Man würde dann zu dem allgemeinen Schluß kommen können: die wichtigen Fragen sind für die Hauptversammlung, und die unwichtigen für den Vorstand. Dann würden wir alle möglichen Dinge, die wir bisher ganz ruhig beschlossen und gethan haben, auch nicht thun dürsen. Ich abstrahire sowohl von Z. 24. wie von Z. 14. und gehe zurück auf Z. 1 aä d und ä und glaube, daß dieser K. 1. uns gestattet, selbständig vorzugchen. Das ist meine persönliche Anschauung. Ich wiederhole aber, daß ich dieselbe modificiren werde, je nachdem der
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