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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1884
- Sprache
- Deutsch
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benutze», dafür bedarf es für einen Buchhändler keiner Beweise. Die Erziehungs-Direction hat sich zum Werkzeug von Herrn Matthes gemacht und ihm Blanco-Berlangzettel geliefert, von denen nicht einmal erwiesen ist, ob Matthes sie nicht auch sonst ver wendet, wenn die Sperre über ihn verhängt werden sollte. Diese neueste Umgehung der Verleger-Erklärung ist ein erfreuliches Zeichen, daß letztere sowohl, als die Thätigkeit Ihres Verbandes ihre Wirkung nicht verfehlt, beweist aber auch die Nothwendigkeit, den findigen Gegner bis in seine Schlups winkel zu verfolgen und seine neuen Anschläge, die er unter der Maske gesetzmäßigen Handelns zur Ausführung zu bringen sucht, lahm zu legen." Wir haben aus dieses Schreibe» hin, mit diesen, Beweismaterial versehen, uns sofort in einer energischen Vorstellung an Matthes in Leipzig gewandt und um Aufklärung resp. Abstellung dieses Mißstandes ersucht, worauf unterm K. Oktober folgende Antwort kann „Schon seit einer langen Reihe von Jahren bezieht die Berner Erziehungs-Direction, die nur geringe Mittel zur An schaffung der Bücher besitzt, ihre Bücher direct von den Herren Verleger», und zwar zum Buchhändler-Nettopreis. Das Einsenden der Beträge für jedes einzelne Buch, sowie die hohen Spesen für Postpackete und Kreuzbandsendungen haben nun die Erziehungs-Direction bewogen, sich nach Leipzig zu wenden, um in einer Buchhandlung alle die von den Verlegern ankommenden Baar-Packete bezahlen und ansammeln zu lassen, und später die Bücher in einer Sendung in Empsang zu nehmen. Für meine Mühe habe ich natürlich eine kleine Provision und Emballage-Gebühren berechnet, denn umsonst konnte ich ja die Weiterbeförderung der Bücher nicht ausführen. Nun möchte ich nur wissen, ob man diese meine Handlungsweise mit „Schleuderei" bezeichnen kann, und ist und bleibt mir dieser Vorwurf unerklärlich. Alle von mir gelieferten Bücher, Antiquaria ausgeuommen, welche ich mit SO"/, vom Ladenpreis berechnet, habe ich mit 10"/, Rabatt geliefert und außerdem noch Emballagegebühren i» Anrechnung gebracht. Dars dieses vielleicht Schlenderei genannt werden? Die mir zur Unterschrift übersandte „Erklärung" bin ich leider nicht in der Lage unterzeichnen zu können, da dies momentan ein Ding der Unmöglichkeit ist. Wie die Verhältnisse hier sind, ist Ihnen wohl bekannt, und erst vor Kurzem erhielte» Sie ausführlichen Bericht durch die Fleischer'sche Buchhandlung. Auch wird sich im Laufe der nächsten Woche Herr F. C. Schilde, der seitherige Besitzer meiner Firma, die Ehre geben, Sie in Augsburg aufzusuchen, um mit Ihnen über unsere hiesigen Verhältnisse zu sprechen. Ich bitte Sie freundlichst, mir momentan nicht zumuthen zu wolle», die Erklärung zu unterzeichnen, denn ich bin sicherlich der Erste, welcher den Tag mit Freuden begrüßen wird, an welchem aller Rabatt in Wegfall kommt; doch jetzt würde ich ruinirt sein, wenn ich meinen Kunden mit so geringem Rabatt liefern wollte." Herr Schilde war einen Tag, bevor ich von Augsburg zur heutigen Conferenz abreiste, bei mir. Ich war sehr beschäftigt und konnte ihm wenig Gehör schenken. Ich erklärte demselben, daß nach meiner und des Vorstandes Meinung diese Ausreden (lt. Brief v. K. Oct.) nicht stichhaltig seien. Wenn Matthes dies einfach als Commissionsgeschäst hinstellt, so kann dies doch Privaten gegenüber nicht zutreffen, und es ist für alle Fälle unthunlich, daß Leipziger Commissionäre durch Vermittelung der Bestellanstalt für Privatleute arbeiten, wie es bei der Erziehungs-Direction zu Bern der Fall ist. Das geht einfach nicht und ist ebenso Schleudern wie alles Andere, was in dieses Gebiet schlägt. Wir werden also gegen derartige Manipulationen ankämpfen. Ich komme nun zu einem nicht sehr erbaulichen Kapitel, das ist: die Unterstützung der Schleuderei durch die Ver leger Ein solcher Fall ist zum Beispiel der von Puttkamer L Mühlbrecht - Guttentag. Puttkammer L Mühlbrecht haben bekannt lich den Guttentag'sche» Verlag durch Circular an die Justizbehörde» mit I0"/„ Rabatt angekündigt, insbesondere die neue Gesetzsammlung des Deutschen Reichs. Wir haben infolge dessen an Puttkammer L Mühlbrecht geschrieben und ersucht, dies zu unterlassen, da wir sonst genöthigt wären, unserer Instruction gemäß gegen sie vorzugehen Nun haben sich Puttkammer L Mühl brecht einfach damit zu rechtfertigen gesucht, daß dies aus Grund einer Vereinbarung mit der Verlagshandlung I. Guttentag geschehen sei. Daraufhin haben wir uns an die Firma Guttentag gewandt und es wird Sie vielleicht interessiren, deren Antwort (ä. ä. 18. Aug.) kennen zu lernen. „Auf das gefl. Schreiben vom 15. beehre ich mich zu erwidern, daß ich den Herren Puttkammer L Mühlbrecht weder Vorzugsbedingungen gewähre, noch dieselben in ihren Bemühungen für den Absatz meines Verlags mehr unterstütze als jede andere thätige Sortimentsbuchhandlung, und gedenke ich auch in Zukunst an der Befolgung meiner allbekannten, durchaus reellen Gcschäftsprincipien streng festzuhalten. Ich habe die genannte Firma schon längere Zeit ersucht, fernerweit meinen Verlag nicht mit 10"/„ zu offeriren, obgleich ich die Gewährung eines Rabatts in dieser Höhe nicht als Schleuderet ansehe, und obschon ich die Beschlüsse der Dele gieren-Versammlung rc„ welche ich nicht unterschrieben habe, nicht als für mich verbindlich betrachten kann. Ich liefere Schleuderern, Buchbindern und Privaten meinen Verlag grundsätzlich nicht, und glaube somit meine Verpflichtungen gegen den Sortimentsbuchhandel durchaus zu erfüllen. Hochachtungsvoll I. Guttentag (D. Collin)." Noch ein zweites Schreiben von Guttentag liegt vor, datirt vom 22. August. „Im Anschluß an mein Ergebenes vom IS. ds. bemerke ich noch, daß die Verabredung mit Puttkammer L Mühl brecht betreffs Unterlassung der Ankündigung meines Verlags mit einem Rabatt von 10"/„ geschah, nachdem von Seiten des Verbandes der Ost- und Westpreußischen Provinzial- und Lokal-Vereine Reclamationen an mich ergangen waren.
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