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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1884
- Sprache
- Deutsch
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Ich mache Ihnen diese Mittheilung in Ergänzung meines jüngsten Schreibens auf Wunsch der Herren Puttkammer L Mühlbrecht, um streng bei der Wahrheit zu bleiben und um Mißdeutungen vorzubengen. Hochachtungsvoll I. Guttentag (D. Collin). I'. 8. Wie Ihnen bekannt, haben die Herren Puttkammer L Mühlbrecht bisher stets alle Publikationen juristischen Verlags, wie von Brockhaus, Duncker L Humblot, Vahle» u. A. mit 10"/, Rabatt osferirt, und hatte auch ich keine Veranlassung, die Ankündigung meines Verlags und speciell der „Gesetzgebung des Deutschen Reiches" in gleicher Weise zu inhibiren. Für die Zukunft soll dies indessen, wie schon bemerkt, nicht mehr geschehen. D. O." Abgesehen davon, daß nach meiner Ansicht ein solches Privatübereinkommen überhaupt nicht zulässig erscheint, so dürfen wir uns in unserem Vorgehen von einem solchen auf keine Weise beeinflussen lasten. Oessentliche Ankündigung niit Rabatt ist ein für allemal verboten, und wir müssen dagegen austrcte», gleichviel in welcher Form sie sich zu recht fertigen sucht. Daß man übrigens solchen Vorkommnissen mit Erfolg entgegentreten kan», zeigt das Vorgehen des Verbandes von Ost- und Westpreußen in eben diesem Falle. Derselbe hat an Guttentag die bündige Erklärung abgegeben: wenn er dieses Uebereinkommen nicht aushebe, so würden die sämmtlichen Firmen des Ost- und Westpreußischen Verbandes ihre Thätigkeit für den Guttentag'schen Verlag einstellen. Das hat gewirkt, und Guttentag hat infolge dessen diese Vereinbarung aufgehoben. Es ist also erwiesen, daß durch corporatives Vorgehen sehr viel erreicht werde» kann. Zu diesem Kapitel gehört noch Folgendes. Man schreibt uns: „So lange Verleger direct an Private, namentlich Schulbücher an Lehrer, zu säst gleichen Preisen wie dem Sorti menter liefern, so lange ist es leider unmöglich, in allen Fällen bei 10"/, Rabatt stehen zu bleiben; kommt man doch im ent gegengesetzten Falle, wie mir geschehen, gelegentlich auch bei Kunden in den Verdacht, dieselben zu übervortheilen, resp. zu betrügen." Es folgt sodann eine zissermäßige Ausstellung, wie von einer hochangesehenen Leipziger Verlagshandlung an einen Privatmann, einen Cantor, Schulbücher im Betrage von ca. 50 Mk. nahezu zum Nettopreis geliefert worden sind. Ich kann nicht umhin, bei dieser Gelegenheit auch mitzutheile», daß ein großer Schulbücher-Verleger in Bayer» den Sortimentsbuchhändlern nur 20°/, von den ungebundenen Büchern (Einband netto) gewährt und säst zu denselben Bedin gungen an die Lehrer direct liefert. Bezüglich dieses Kapitels wird uns aus Leipzig geschrieben: „Im Verlage ist bei gewissen Artikeln das Schleudern weit ärger als im Sortiment. Auch die Herren Sortimenter tragen viel Schuld an dem Nebel. Man sehe nur die Fachblätter durch: Wie viele sind noch in den Händen wirklicher Ver leger? Dem kleinen Verleger starrt überall das: „Nichts unverlangt" entgegen. Kan» man es einem solchen verdenken, wenn er sich neuen Absatz durch Circulare, Reisende re. verschafft? Wenn ich z. B. tausend Probenummern direct per Post versende, habe ich mehr Erfolg, als wenn ich 5000 an den Buchhandel liesere. Ebenso ist es mit Prospekten, die leider oft eine ganz andere Verwendung finden, als die für die sic ver langt wurden. Wiederholt sind meine Remittenden mit verlangten Prospekten mit Firma anderer mir befreundeter Leipziger Verleger eingepackt worden, und dabei handelt es sich um denkbarst solide und leicht verkäufliche Artikel." Wie Sie wissen, cultivirt die Firma Streller in Leipzig einen ganz eigenthümlichen Zweig des Buchhandels darin bestehend, daß sie in kleinen Orten Deutschlands Buchbinder, Colportcure, Beamte ic. als „Buchhändler" einzurichten sucht. Derselbe beschwert sich hier in einem Briefe vom 28. August über das Vorgehen verschiedener Firmen gegen ihn, wie folgt: „Aus Gründen, welche die betreffenden Firmen leider verschweigen, liefern mir die Herren Winter in Heidelberg, Lang in Tauberbischossheim, Lindaner in München mit 10°/,, zu einem Satze, der sür meine Specialität völlig unverwendbar ist. Suche» Sie Ihren Einfluß mit Recht dahin geltend zu machen, die Uebergrisfe im Rabattiren zu bekämpfen, so liegt in Consequenz dieser Thätigkeit die Ehrenpflicht Ihnen nahe, dem Ucbereifer einzelner Verleger entgegenzutreten, damit nicht der Unschuldige mit dem Schuldigen leide. Welche Gründe auch jene Herren geltend zu machen haben, keinesfalls erscheint aus Grund der Ostermeßbeschlüsse 1882 eine Reduction des Rabattes aus 10°/, gerechtfertigt. Ich irre deshalb wohl nicht, wenn ich annehme, daß jene Herren aus wenig löblichem persönlichen Behagen eine Firma, gegen die man öffentliche Angriffe vermeidet, im Stillen und mit selbst gewählten Waffen zu ruiniren streben. Gegenüber der großen Unparteilichkeit, die ich der neuesten Nummer der „Mit- thcilungen" mit Freuden entnehme, darf ich wohl hoffen, daß Sie auch dem gezeichneten Symptome Anerkennung schenken und mir Ihre Intervention nicht versagen. Ich bemerke nochmals, daß sich keiner der Herren herbeigelassen hat, mir irgend eine Begründung seiner Maßregel zugehen zu lassen, es müßten denn einige kurze und höhnische Abfertigungen auf meine bezüglichen höflichen Anfragen als solche gelten sollen. Noch erlaube ich mir, Ihre Aufmerksamkeit auf Seite 4 meiner „Nachrichten" zu lenken, aus welchen Sie unschwer nieinen Standpunkt erkennen wollen. Ich verbreite dieselben seit vier Jahren in dieser Fassung. Da ein Neudruck bevorsteht, würde ich bitten, falls Sie eine „energische Fassung des bezüglichen Passus" für zweckmäßig erachten, mir eine solche zur Ver- werthung freundlichst mittheilen zu wollen. Hochachtungsvoll Leipzig, den 28. August 1883. R. Streller."
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