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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1897
- Sprache
- Deutsch
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95, 27. April 1897. Sprechsaal. — Geschäftliche. Einrichtungen und Veränderungen. 3093 Artikel desselben Katalogcs um 110 Mark ordinär. Auf meine bezügliche sosortige Reklamation, an die ich das Ersuchen knüpfte, die Ablieferung -mit der Prämie» durch meine Firma bewerk stelligen zu lassen, damit ich meines Rabatts nicht gänzlich ver lustig würde, antwortete mir erwähntes Antiquariat: -Da das Geschäft bereits erledigt ist, so kann ich leider (1?) nichts mehr thun. Obige Bedingung ist schon sehr alt. Unter 100 Mark gebe ich keine Prämie.- Mit welchen Punkten der -Usancen» ist dieses Vorgehen in Einklang zu bringen? Die Weiterverbreitung der Kataloge dieser Firma ist unter solchen Umständen geschäftlicher Selbstmord. 8. in ?. Vereinfachung der bnchhändlerischen Rechnungs-Arbeit. Die allgemeine Praxis im Buchhandel, die auch in Z 24 der Ver kehrs-Ordnung kodifiziert ist, verpflichtet den Sortimenter, die Trans- portzettcl mit der Bezeichnung -konform- oder mit Angabe der Differenzen an den Verleger zurückzusenden, bevor die Remission begonnen ist. Wäre es nun nicht richtiger, konforme Transportzettel erst bei der Remission zurückzusenden, unter gleichzeitiger Angabe der Remittenden und Disponenden, sowie des sich ergebenden Saldo nach den Büchern des Sortimenters? Dieser Modus bedeutet zunächst eine Arbeitsersparnis für beide Teile und hat für den Verleger den wichtigen Vorteil, daß er schon vor der Messe ohne weitere Hin- und Her-Schreiberei weiß, wie das Konto des Sortimenters steht und welchen Saldo er zu er warten hat. Bei Empfang der Remittenden und der Disponenden- Fakturen kann er sofort kontr llieren, ob die Ausrechnung des Sorti menters stimmt, und auch hier etwaige Differenzen noch vor der Messe erledigen, während dies jetzt größtenteils erst nach der Messe möglich ist, wie dies ja auch ausdrücklich in Absatz 3 des betreffen den Paragraphen vorgesehen ist. kV 8. Unrichtige Angaben gegenüber einem Verlegerverein. Mit einer nicht unbekannten hiesigen Firma, die gleich mir dem Deutschen Verleger-Verein als Mitglied angehört und gleich mir auch Sortiment führt, löste sich wegen außergeschäftlicher Vor kommnisse im Jahre 1895 der gegenseitige Rechnungsoerkehr. Was weiter geschah, zeigen meine nachstehend wiedergegebenen drei Zu schriften: 1) München, am 13. März 1897. Kürzlich fiel mir in der letzten Kreditliste des Deutschen Verleger-Vereins auf, daß bei meiner Firma das Zeichen angebracht ist, nach welchem eine Verlagshandlung -wegen Unregelmäßigkeiten- mit mir die Rechnung aufgehoben hätte. Auf Anfrage bei der Geschäftsstelle in Karlsruhe erhielt ich die Auskunft, dies Zeichen sei durch Sie veranlaßt worden. Nun weist aber mein Buch aus, daß Sie, wie stets, so auch voriges Jahr zur ordnungsmäßigen Zeit, d. i. am 1b. Juni, den Sie aus Rechnung 1895 treffenden Saldo erhalten und quittiert, wegen eines etwa nach Ihrem Buche noch aus haftenden Restes jedoch nie sich geäußert, mithin Ihrer Ob liegenheit aus 8 24, Absatz 3 der Verkehrsordnung nicht ent sprochen, auch auf den von mir wiederholt erhaltenen Abschluß bis heute nicht geantwortet haben, weshalb ich Sie auffordere, mich umgehend wissen zu lassen, auf welche Thatsache Sie Ihre dem Deutschen Verleger-Verein gemachte bezügliche Angabe stützen können. Ergebenst. Th. A. 2) München, am 22. März 1897. Meine Aufforderung vom 13. d. M. entbehrt noch Ihrer Antwort. Sollte diese nicht innerhalb dreier Tage, d. i. bis Donnerstag den 25. d. M, in meinen Händen sein, so nehme ich Verweigerung einer Erklärung, sowie Ihr Einverständnis mit meiner darauf zu stützenden Ueberzeugung an, daß Sie bei Ihrer falschen Meldung an den Deutschen Verleger-Verein vielleicht nicht ohne das Bewußtsein handelten, dadurch gegen das neunte Gebot zu verstoßen, wie auch gegen das Reichsgesetz über den unlautern Wettbewerb. Th. A. 3) München, am 24. März 1897. Es ist nicht unmöglich, daß in meiner letzten Zuschrift in folge eines Schreibfehlers auf das neunte Gebot hingewiesen wurde; wäre das in der That geschehen, so sei es hiermst dahin richtig gestellt, daß ich natürlich das achte Gebot: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten" im Sinne hatte und nur das im Sinne haben konnte, wie auch der Zusammenhang schon von selbst ergiebt. Th. A. Ein wissentlich falsches Zeugnis wie das hiermit nachgewiesene wäre vom Gericht nach H 7 des Gesetzes über den unlautern Wett bewerb und nach § 187 des Strafgesetzbuches zu ahnden. Der Vor stand des Deutschen Verleger-Vereins, dem ich vom Geschehenen Mitteilung machte, wird jedenfalls für die notwendige Sühne innerhalb seines Bereiches sorgen, auch scheint sein zur bevorstehen den Vereins-Hauptversammlung gestellter Antrag, ihm das Recht zur Ausschließung in Fällen wie dem geschilderten einzuräumen, dem jetzigen Anlaß entsprossen. Eine Quittung über den Empfang meiner drei Zuschriften hat mir die Firma insofern ausgestellt, als sie mir meinen ihr vierzehn Tage vorher zugegangenen (Bar-) Bestellzettel auf die Fortsetzung für das zweite Vierteljahr einer bei ihr wöchentlich erscheinenden Zeitschrift mit dem Bemerken -weder pro noch oontra notiert- an demselben Tage zurücksandte, wo die erste Nummer des April fällig war. München, Osterwoche 1897. Theodor Ackermann. Anzeigevlatt. Gerichtliche Bekanntmachungen. Gerichtliche Versteigerung. s19543s Dienstag, den 27. u. ev. Mittwoch, den 28. April d. I., vormittags von 9 Uhr ab sollen im Stadtkeller zu Arolsen öffent lich meistbietend gegen bare Zahlung ver steigert werden: Eine große Anzahl fachwissenschaft liche Bücher, Prachtwerke, Gedichtsamm lungen,Landkarten,Musikalien. Fremden führer von Arolsen und Umgegend, Bilder, Albums. Erzählungen u. f. w. Arolsen, den 20. April 1897. Archinal, Gerichtsvollzieher. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen s 19408s lob übsrnabm big Vertretung dsr Luobbandlung ksul ürnedv in Hsrrnstaät. I-siprig, 24. -Ipril 1897. U. Oisglor's 8ortimsnt. Liernndsrchzlgsicr Jahrgang. Verkaufsanträge. (18146s Günstiges, reelles Angebot. Eine alte, renommierte, süddeutsche Buchhandlung mit Nebenbranchen, in herrlicher Gegend, ist anderer Unterneh mungen halber baldigst zu verkaufen. Durchschnittsreingewinn in den letzten vier Jahren über 5000 Kaufpreis 27000 ^ bei 15000 ^ Anzahlung; Kaussumme bei Barzahlung 25000 Genauere Auskunft wird nur Liebhabern erteilt, welche obige Summe nachweislich zur Verfügung haben. Vermittler ver beten. Anfragen wolle man unter 4. 1. U. fit 18146 an die Geschäftsstelle des B.-V. richten. s17060s I-ukintivs vruoLsrot mit Vsrlug <1ss Lrstslblnttss und amtl. Formular Vortag, socvis Ornob wsbrorsr Llättsr in grosssr sobönsr 8tadt 8ob1ss. tür 30 000 .//!, bsi fi,, ^.rmablung ru vsrkautsu. Usiobb. Nasobinsn- u. 8obriktsn-b1atsrial. Angebots von lcaxitallrrätt. 8slbstbänt. orb. n. 257. vrssdsn. llulius Lloom. s17618s In sinsr mittslgrosssn, geistig ssbr angsrsgtsn 8tadt der Orovinr Uannovsr ist sino soit ca. 20 labrsn bs-tsbsnds Lnob- bandlnng, vsrbnndsn mit bsidbibliotbsb n. lournalrirbsl, ru vsrlrautsn. Der Umsatz beträgt oa. 16 000 ^ mit oa. 2500 .4; lisin- gocvinn Laniprsis 13 500 vslobsr durob dis vorhandenen stksbtivsn Worts vollständig gsdsolct vird. Leriin W. 35. Llwin Stauclo. (19552) Jungen Buchhändlern, die sich selbständig machen wollen, kann ich gute Objekte Nachweisen (Sortim., Verlag, Antiquariat, Druckerei). Auch Teil- Haberschaft. Berlin-Charlottenburg, Bismarckstraße 21. Theodor Lißner, Carl Aldenhoven Nachf. si954ls ktzi-ioilisob «rsobsinsnäsr VsrlbA von oa. 25 000 ^ Ilar-Uagsrvsrt ist mir klatten, Natern und Verlagsrsobt tür 3500 ^ vsrkanköii k°ür ilnkanger oder Olebiltsn als lflsbengesobäkt gut geeignet. Olebots an k. Av886 in b,sip?,ig not. 6. 2381. 416
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