Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertag« und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahreSpreiS flir Mitglieder der Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 X. — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeilc ode, deren Raum 20 Psg., nichtbuchhändlerisch« Anzeigen Sa Psg.; Mitglieder des Börsen- vereinS zahlen nur 10 Pf., ebenso Buch- handlungsgehilsen stir Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 106. Leipzig, Montag den 10. Mai. 1897. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt am Sonntag Kantate, öen 16. War 1897, vormittags 9 Hlhv, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1896/97. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1896. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1897. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: a) der erste Vorsteher an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Arnold Bergstraeßer- Darmstadt; b) der erste Schatzmeister an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Wilhelm Volkmann-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle des ausscheidenden Herrn Oscar Stahel-Würz- burg, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Christian Boysen-Hamburg. Im Wahl-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Artur Seemann-Leipzig und Max Woywod-Breslau, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Rudolf Barth-Aachen. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Richard Einhorn-Leipzig und Richard Linnemann-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den von dem außerordentlichen Ausschuß zur Beratung der Restbuch- Handels-Ordnung ausgearbeiteten und im Börsenblatt vom 14. April 1897 (Nr. 86) veröffentlichten Ent wurf der Restbuchhandels-Ordnung genehmigen. 6. Anträge zur Buchhändlerischen Verkehrsordnung. -») Antrag des Vereins der Buchhändler zu Leipzig: Die Hauptversammlung wolle beschließen: „Die Aenderung der Buchhändlerischen Verkehrsordnung wird vertagt und der Vorstand ersucht, der Hauptversammlung Kantate 1899 einen anderweiten, mit den Be stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches, wie sie für das Deutsche Reich am 1. Januar 1900 in Kraft treten werden, in Zusammenhang und Einklang stehenden Entwurf vorzulegen. Die neue, daraufhin zu beschließende Buchhändlerische Verkehrsordnung soll mit jenen Gesetzen gleichzeitig in Kraft treten." TlerundseLMier Jahrgang. 460